Infobrief Servicebereich Entgelt 21 / 2018

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21 / 2018
09.10.2018

Infobrief Servicebereich Entgelt

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»SGB XI - 13/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Landesverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

SGB XI - 13/2018 

Information über zwei BSG-Urteile zu Vereinbarungen über gesondert berechnete Investitionskosten nach § 75 Abs. 5 SGB XII i. V. m. § 82 Abs. 4 SGB XI für nicht geförderte Pflegeeinrichtungen

BSG Urteil vom 13.07.2017; B 8 SO 11/15 R
BSG Urteil vom 07.10.2015; B 8 SO 19/14 R

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über zwei weitere, höchstrichterliche Urteile des Bundessozialgerichts zu Vereinbarungen nach § 75 Abs. 5 SGB XII bzw. diese ersetzende Schiedsstellenentscheidungen über gesondert berechnete Investitionskosten für nicht geförderte Pflegeheime informieren, die für Sie von Interesse sein könnten.

 

1.) Urteil des BSG vom 13.07.2017; Az. B 8 SO 11/15 R

Klagegegenstand:
Die Festsetzung von gesondert berechneten Investitionskosten nach § 75 Abs. 5 SGB XII i. V. m. § 82 Abs. 4 SGB IX für ein nicht öffentlich gefördertes Pflegeheim, das von einem konzernverflochtenen Unternehmen gepachtet ist.
Im konkreten Fall ging es um die angesetzten Pachtkosten für Grundstück und Gebäude und Leasingkosten für Inventar.

Leitsätze des BSG-Urteils:
Das BSG hat hier klargestellt, dass der Träger der Sozialhilfe gesondert berechnete Investitionskosten von nicht geförderten Pflegeeinrichtungen nur übernehmen muss, wenn über solche Kosten entsprechende Vereinbarungen nach den §§ 75 ff. SGB XII getroffen worden sind.

Die Vereinbarungen über die gesondert berechenbaren Investitionskosten müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen.

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