Menschen mit Behinderung aktuell 05 / 2016

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05 / 2016

Menschen mit Behinderung aktuell

Inhalt

»1. Recht, Gesetz und (Ver-)Ordnung »2. Fördermittel »3. Arbeit und Beschäftigung »4. Stellenangebote »5. Fortbildungsangebote und Veranstaltungen

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

an dieser Stelle möchten wir Herrn Peter Hafner zur Wahl in den Aufsichtsrat des PARITÄTISCHEN Baden-Würrtemberg herzlich gratulieren. Herr Hafner ist Geschäftsführer der Einrichtung RehaSüdwest in Karlsruhe und wurde bei der Mitgliederversammlung am 14.10.16 von Ihnen mit knapper Mehrheit in sein neues ehrenamtliche Amt gewählt. Wir wünschen eine fruchtbare und freudvolle Zusammenarbeit mit seinen Aufsichtsrat-Kolleg*innen und sind sicher, dass er sich zum Wohle unsers Verbandes und unserer Arbeit einsetzen wird.
Außerdem möchten wir uns für das zahlreiche Erscheinen "unserer" Einrichtungsvertreter*innen bei der Mitgliederversammlung herzlich bedanken. Es tut gut zu wissen, dass unsere Verbandsarbeit bei Ihnen auf Anklang stößt und die Möglichkeit zum gelingenden Austausch vorantreibt.
Herr Hegener und ich sind derzeit damit beschäftigt, die inhaltliche Arbeitsweise in den Bereichen Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie neu aufzustellen. Dazu gehört auch, sich mit Ihnen gemeinsam ein neues Format der Fachgruppen und des gegenseitigen Austauschs zu überlegen. Dies wird auch Gegenstand der nächsten Fachgruppensitzung sein. Daher hier nochmal die Termine zur Erinnerung: 17. November 2016: Fachgruppe Sozialpsychiatrie 24. November 2016: Fachgruppe Behindertenhilfe
Die dezidierte Einladung mit der Tagesordnung folgt zeitnah.
Außerdem wird sich das "Kernteam3 - Team" in neuer (oder gewohnter) personeller Besetzung nächstes Jahr verstärkt in unsere strategische Arbeit einbringen. Auf dieses konstruktive Miteinander freuen wir uns bereits sehr.
Wir halten Sie auf dem Laufenden... Es grüßt Sie bis dahin herbst- und herzlich, Ihr Albrecht Hegener und Ihre Cornelia Meyer-Lentl

1. Recht, Gesetz und (Ver-)Ordnung 

# 1 BTHG - "Verwertbare Arbeitsleistung"

Anliegend erhalten Sie die Antwortmail von Frau Kerstin Griese (MdB, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales). Darin geht sie auf die Verbesserungen im Rahmen des BTHG sowie die Entwicklung der Werkstätten ein und begründet, warum das "Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" nicht abgeschafft werden kann.
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# 2 BTHG - "Ausschussempfehlung"

Die Empfehlungen der Ausschüsse für den Bundesrat sind nun öffentlich und können unter folgendem Link eingesehen werden:
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# 3 BTHG - "Aktualisierter Aufruf"

Anliegend erhalten Sie den aktualisierten Aufruf des Verbändebündnisses zu den Gesetzesentwürfen von Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III nach den Erstberatungen in Bundestag und Bundesrat „Nachbesserung jetzt erst recht!“ vom 18.10.2016 zur Kenntnis und Verbreitung.
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# 4 BTHG - "Pflegeeinstufungs-Aufforderung des Kostenträgers"

Nach Informationen der Kollegen aus NRW schreibt der Landschaftschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) aktuell Nutzerinnen und Nutzer des stationären Wohnens an und fordert jene, die aktuell keine Einstufung der Pflegeversicherung haben und bei denen allerdings von einem Vorliegen der eingeschränkten Alltagskompetenz auszugehen ist, auf, die Leistungen der Pfegeversicherung bei der Pflegekasse zu beantragen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass der LWL infolge der Überleitung durch das Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) zum 01.01.17 hieraus Erstattungsansprüche gegenüber der Pflegekasse in Höhe von bis zu 266 Euro gültig machen kann.
Wir versuchen derzeit zu eruieren, ob es in den anderen Bundesländern vergleichbare Aktivitäten gibt. Daher bitten wir Sie, uns diese per Mail und selbstverständlich anonymisiert zu melden!!

# 5 BTHG - "ICF"

Anliegend erhalten Sie "Ein paar Anmerkungen zum ICF – Konzept des BTHG, § 99, sowie zum Konzept der Assistenzleistungen mit Blick auf Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und den Leistungen der bisherigen Eingliederungshilfe und ihrer Berufsgruppen" von Christian Reumschüssel - Wienert, Paritätischer LV Berlin, zur Kenntnis.
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# 6 BTHG - "Infos zur aktueller Stimmungslage"

Am 18.10.2016 hat die SPD zur Veranstaltung "Bundesteilhabegesetz: Schritte zu einer inklusiven Gesellschaft" eingeladen, die im wesentlichen von der AG Selbst Aktiv (SPD) organisiert wurde. Gekommen waren vor allem Menschen mit Behinderung, einzelne Verbandsvertreter/-innen sowie Vertreter/-innen des BMAS (Staatss. Frau Lösekrug-Möller und Herr Schmachtenberg) und Mitglieder der SPD. Die Begrüßung erfolgte durch Karl Finke (AG Selbst Aktiv , SPD) und die Generalsekretärin der SPD, Dr. Katarina Barley.
Die Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles erläuterte die Kernelemente des Bundesteilhabegesetzes. Dabei betonte sie, dass Veränderung immer mit Verunsicherung verbunden sei, es jedoch "Niemandem schlechter gehen soll, den Meisten wird es besser gehen."

Zu den Kernelementen gehören: 1. die Personenzentrierung, die von allen gefordert wurde. 2. ein verbindlicher Teilhabeplan, für den ein Antrag ausreiche. 3. die Freistellung von Einkommen und Vermögen bei Unterstützungsleistungen, zu denen sie sich weiterhin in Verhandlung mit Finanzminister Schäuble befinde, um das Schonvermögen "nach oben zu korrigieren" und eine maßvolle Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes in der Werkstatt zu erreichen. 4. die unabhängige Beratung, die großzügig ausgestaltet werden soll. 5. das Budget für Arbeit, die Schaffung Alternativer Anbieter und die Stärkung der Mitbestimmungsrechte in Werkstätten und Betrieben.

Zur Zeit werde geprüft, wie mehr "Klarheit in das Gesetz zu bekommen" sei. Dazu gehört beispielsweise die Regelung zu § 99 Leistungsberechtigter Personenkreis.
Sie erläuterte, dass der bisherige Personenkreis beibehalten werde, er solle weder ausgeweitet noch eingeschränkt werden. Die Ergebnisse der geplanten Evaluation sollen stärker einbezogen werden, daher werde das "Übergangsmanagement" bzw. das Inkrafttreten dieser Regelung überdacht.
Desweiteren befinde sich Frau Nahles im Gespräch mit Gesundheitsminister Hermmann Gröhe zur Schnittstelle Pflege/Eingliederungshilfe, um beide Systeme klarer von einander abzugrenzen. Dabei geht sie von ca. 5000 Personen aus, die diese Regelung betrifft. Woher diese Zahl kommt, blieb jedoch offen.
Sie führte weiterhin aus, dass es ca. ein Jahr lang Diskussionen zur Regionalisierung der Eingliederungshilfe gab und es erhebliche Anstrengungen brauchte, diese zu beenden. Ihr Statement beendete sie mit dem Satz: "Das Gesetz kommt, Punkt."
Herr Lucha äußerte sich bereits mehfach öffentlich, dass Baden-Württemberg trotz aller Kritik dem Gesetz zustimmen wird.

Folgende Kritikpunkte werden angeblich derzeit auf Bundesebene geprüft: - Regelungen des leistungsberechtigten Personenkreises (§99) - Schnittstelle Eingliederungshilfe/Pflege - Ausweitung des Schonvermögens - Zwangspoolen - Keine Aufhebung der Begrifflichkeit „verwertbare Arbeit“!
Anliegend erhalten Sie den Link zu den Tagesthemen. In der Sendung wurde ebenfalls von der Veranstaltung berichtet. http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tt-4793.html
Außerdem eine barrierefreie Präsentation, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen, sowie eine Zusammenfassung der Länderaufgaben, erstellt von dem Kollegen Roland Frickenhaus aus Sachsen der Länderaufgaben.
http://www.paritaet-bw.de/fileadmin/user_upload/intern/2016_10_26_Praesentation_BTHG_1_ML.pdf http://www.paritaet-bw.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=9071&token=1a31f66ef1a6f19633ec642b40d0fad694a3acc5

# 7 - PSG III

Am 17.10.16 fand die Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) im Ausschuss für Gesundheit des Bundestags statt. Knapp 50 Stellungnahmen wurden abgegeben. Die gesammelten Werke können unter folgendem Link eingesehen werden:
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# 8 - "Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs"

Bereits Ende 2015 hat der Bundestag das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen, mit dem zum 1. Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im Recht der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) eingeführt wird.
Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade. Das Begutachtungssystem, nach dem der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt wird, wird dazu auf eine neue Grundlage gestellt. Wer bereits heute pflegebedürftig ist, wird ohne erneute Begutachtung in das neue System übergeleitet.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) hat hierzu einen Überblick erstellt: "Neue Regelungen für Pflegebedürftige ab 2017 - Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz" von Katja Kruse. Diese ist im Anhang beigefügt.
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# 9 - "Rahmenbedingungen von ambulanten WGs nach dem WTPG"

Die Grundmerkmale der ambulant betreuten Wohnformen des WTPG sowie die Einladung zum Fachtag innovativer Pflegekultur finden Sie hier: http://www.paritaet-bw.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=9075&token=ba464bbc5a3ed4b824d16ad3be415e106f151159 http://www.paritaet-bw.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=9074&token=449b07b885d016087a6dc06185a162c03e9e1a3b

# 10 - Regelbedarf: "Der Paritätische kritisiert Regelbedarfsermittlung und legt eigene Berechnung vor"

Der Paritätische hat in Berlin die Ergebnisse des zurückliegenden Regelbedarfsermittlungsverfahrens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) kritisiert und auf der Grundlage einer eigenen Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch das Statistische Bundesamt einen konkreten Alternativvorschlag vorgestellt.
Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden.

Der Paritätische hat in seiner beigefügten Regelsatzexpertise im Detail dargelegt, wie sich die Forderung zusammensetzt.

Die Forderungen des Paritätischen lauten zusammengefasst:

- eine Erhöhung des Regelsatzes für Erwachsene um 28,7 Prozent auf 520 Euro vorzunehmen,

- mangels einer statistischen verlässlichen Grundlage, die Regelsätze für Minderjährige ebenfalls um 29 Prozent anzuheben,

- umgehend eine Kommission einzurichten, die die Ergebnisse des Statistikmodells unter dem Aspekt der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums anhand eines Warenkorbes überprüft,

- umgehend eine Kommission einzurichten, die ein Ermittlungsverfahren für das soziokulturelle Existenzminimum für Minderjährige erarbeitet,

-die Stromkosten als Bestandteil der Kosten der Unterkunft in voller Höhe zu übernehmen,

- einen Rechtsanspruch auf einmalige und atypische Leistungen einzuführen und

- ein Konzept vorzulegen, wie dem zum Teil sehr unterschiedlichen Mobilitätsbedarf in Stadt und Land Rechnung getragen werden kann.
Die Forderungen haben auch Eingang in die Paritätische Stellungnahme zum Entwurf eines Regelbedarfsermittlungsgesetzes 2017 gefunden.
Die Stellungnahme fügen wir zu Ihrer Information ebenfalls bei.
http://www.paritaet-bw.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=9073&token=06285f0e2478cf2565026a50466bcbddc0eb4aa3 http://www.paritaet-bw.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=9081&token=09aed48202916acd8b1006cb2b2b9da3c2cca486

2. Fördermittel 

Aktion Mensch: Auslaufen der Zins- und Tilgungszuschussförderung für die erste und zweite Dekade zum 30.09.2016

Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab 01. Oktober 2016 die Aktion Mensch keine Zinszuschuss- und Tilgungszuschussförderung mehr anbietet. Dies betrifft die Förderangebote "Investitionsförderung - Dienste und Einrichtungen", "Investitionsförderung - barrierefreies Wohnen" sowie "Umwandlung von Groß und Komplexeinrichtungen".
Das Instrument der Zinszuschuss- oder Tilgungsförderung ist in Hochzins-Zeiten entstanden. Es ging zuletzt von einem Zinsniveau von mindestens drei Prozent aus. Schon seit vielen Monaten liegt der aktuelle Marktzins bei ca. 1,5 Prozent. Auf absehbare Zeit ist keine keine Änderung in Sicht. Um keine Anreize für Darlehen mit überteuerten Zinskonditionen zu schaffen, hat das Kuratorium der Aktion Mensch daher entschieden, das Instrument der Zinszuschuss- und Tilgungszuschussförderung für die erste und zweite Dekade bereits zum 30.09.2016 auslaufen zu lassen.

3. Arbeit und Beschäftigung 

Empfehlung zur Überarbeitung der Intergrationsfachdienste

Die Gemeinsame Empfehlung „Integrationsfachdienste“ wurde überarbeitet. Sie unterstützt die trägerübergreifende Tätigkeit der Integrationsfachdienste und zeigt auf, in welchen Fällen ein Integrationsfachdienst durch die Rehabilitationsträger beauftragt werden kann. Die Inhalte von Vermittlung und Berufsbegleitung sowie von fachdienstlichen Stellungnahmen als Entscheidungshilfe für sozialrechtliche Verwaltungsentscheidungen wurden konkretisiert. Desweiteren konnten sich die Rehabilitationsträger auf Vergütungspauschalen verständigen, die diese für die Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste künftig zahlen werden. Die Vergütungspauschalen basieren auf einheitlichen Leistungsinhalten und vereinbarten Qualitätsstandards.
Die gemeinsame Empfehlung ist unter "Arbeit und Beschäftigung" hier einsehbar und soll in Kürze auf der Homepage der BAR unter folgendem Link bereit stehen: http://www.bar-frankfurt.de/
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4. Stellenangebote 

Hier möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre Stellenangebote in die "Paritätische Fachwelt" zu streuen.

ZSL sucht Kolleg*in für 30 Stunden/Woche

ABS – Zentrum Selbstbestimmt Leben in Stuttgart sucht Verstärkung in der Beratung und Begleitung für und mit Menschen mit Behinderung. Die Stelle ist für 30h/Woche ausgeschrieben und soll unbefristet besetzt werden.
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5. Fortbildungsangebote und Veranstaltungen 

22
11
2016

Fachtag "Fachtag „Herausforderung Demenz für Menschen mit Lernschwierigkeiten“: 22.11.2016
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16
11
2016

Gesprächsrund "„Inklusive Beschäftigungsmöglichkeiten und unterstützte Kommunikation“: 16. 11.2016
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05
12
2016

Fortbildung: Sexuelle Vielfalt und Geschlechtliche Identität ein Problem für die Pflege?: 05.12.2016
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27
10
2016

TVöD/TV-L für Einsteiger/-innen am 24.-25.11.2016 in Heidelberg
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15
11
2016

Das Präventionsgesetz - Potenziale und Chancen der Gesundheitsförderung für freie Träger: 15.11.2016
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