Menschen mit Behinderung aktuell 06 / 2018

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06 / 2018
14.12.2018

Menschen mit Behinderung aktuell

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LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit diesem Monatsbrief erhalten Sie die aktuellen Informationen des Fachbereichs Menschen mit Behinderung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Abruf einzelner Beiträge im internen Bereich angemeldet sein müssen.

Aktuelles 

Frohe Weihnachten

Frohe Weihnachten

 

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche und erholsame Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.

Protokoll Fachgruppensitzung 22. November 2018

Protokoll Fachgruppensitzung 22. November 2018

Beim Versand des Protokolls der Fachgruppensitzung hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen und die Anlagen konnten mit dem beigefügten Link nicht abgerufen werden. Dies haben wir nun korrigiert und stellen Ihnen nochmals das Protokoll zur Verfügung.

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Fachinformationen 

INFO SGB V - Häusliche Krankenpflege-Richtlinie

INFO SGB V - Häusliche Krankenpflege-Richtlinie

Der Beschluss wurde am 30.11.2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Demnach ist eine Verordnung von Behandlungspflege auch für Versicherte in vollstationären Einrichtungen oder Räumlichkeiten der Hilfe für behinderte Menschen im Sinne von § 43a SGB XI unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (z. B. wenn ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege besteht). Für Versicherte, bei denen der Bedarf an medizinischer Behandlungspflege keine ständige Überwachung und Versorgung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft erfordert, ist eine Erbringung von Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nur zulässig, wenn die Leistungserbringung nicht zu den Aufgaben der Einrichtung oder Räumlichkeit im Sinne von § 43a SGB XI gehört. Hierzu muss eine Prüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgen.

An dieser Stelle nochmals der Hinweis: Mit dem Beschluss erlangen die Regelungen in den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen  gem. SGB XII (ab 2020  SGB IX) weiterhin an Bedeutung.  Weitere Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden.

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Begutachtungsanleitung Ambulante Soziotherapie

Begutachtungsanleitung Ambulante Soziotherapie

Der Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)  und der GKV-Spitzenverband haben im August dieses Jahres eine Begutachtungsanleitung für die ambulante Soziotherapie veröffentlicht.

Die Begutachtungsanleitung soll als verbindliche Grundlage für die Begutachtung durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) dienen, eine einheitliche Begutachtung sicherstellen sowie die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten regeln.

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Materialien und Arbeitshilfen 

Arbeitshilfe: Engagement = Organisieren – Freiwilligenmanagement in sozialen Organisationen

Arbeitshilfe: Engagement = Organisieren – Freiwilligenmanagement in sozialen Organisationen

Der Bereich „Bürgerschaftliches Engagement, Selbsthilfe und Gesundheit“ hat im Rahmen eines Projekts gemeinsam mit einer Begleitgruppe aus Vertreter*innen von Mitgliedsorganisationen die Arbeitshilfe "Engagement = Organisieren - Freiwilligenmanagement in sozialen Organisationen" am 28.11. bei einem Fachtag vorgestellt.

Als ganzheitliches Grundlagenhandbuch behandelt die Arbeitshilfe unter Einbeziehung der Praxiserfahrungen im PARITÄTISCHEN alle übergreifenden und grundlegenden Aspekte im Zusammenhang mit dem Freiwilligenmanagement in sozialen Organisationen.

Orientiert an einer Vielfalt von Engagementformen stellt „Engagement = Organisieren“ das erforderliche ‚Handwerkszeug“ für den Prozess der notwendigen dauerhaften Auseinandersetzung und Weiterentwicklung der Kooperation mit Freiwilligen in sozialen Organisationen in einem strategischen Freiwilligenmanagement praxisbezogen zur Verfügung.

Das so zusammengetragene Know-how kann von Mitgliedsorganisationen in allen Arbeitsfeldern des Verbandes genutzt werden.

Die 68-seitige Arbeitshilfe kann zum Preis von 20,- € (incl. Steuer und Versand) bezogen werden über: servicepool @paritaet-bw.de

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Teilhabekompass II - Soziale Integrationsmaßnahmen in Deutschland

Teilhabekompass II - Soziale Integrationsmaßnahmen in Deutschland

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) hat den Teilhabekompass II - mittendrin statt außen vor, soziale Integrationsmaßnahmen in Deutschland – insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen veröffentlicht. Der Teilhabekompass ist Wegweiser durch die verschiedenen Hilfsangebote und gibt einen kompakten Überblick über Leistungen und Leistungsanbieter von sozialer Teilhabe inklusive der gesetzlichen Grundlagen. Der Teilhabekompass richtet sich an alle Ärzte und jene an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen, die erwachsene Menschen mit – insbesondere schweren – psychischen Erkrankungen behandeln. Er ist als Hilfestellung für all diejenigen entwickelt worden, bei denen der Aspekt der sozialen Teilhabe eine Rolle spielt. Der Teilhabekompass ist im Anhang beigefügt.

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Veröffentlichung: Deutschland Barometer Depression 2018

Veröffentlichung: Deutschland Barometer Depression 2018

Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe und die Deutsche Bahn Stiftung haben im Rahmen des "Deutschland Barometer Depression 2018" Studienergebnisse zu den Auswirkungen der Depression auf Partnerschaft und Familie veröffentlicht. Die repräsentative Befragung untersucht Einstellungen und Erfahrungen zur Depression in der Bevölkerung. Befragt wurden 5.000 Personen zwischen 18 und 69 Jahren aus einem repräsentativen Online-Panel für die deutsche Bevölkerung in Privathaushalten. Demnach kommt es bei der Hälfte der Betroffenen zu Problemen in der Partnerschaft. Wissenslücken bei Angehörigen führen zu Unverständnis und Fehlinterpretationen, denn Rückzug und Gefühllosigkeit sind krankheitsbedingt. Die Erkrankung Depression belastet Partnerschaft und Familie in hohem Maße: 84 Prozent der Erkrankten haben sich während ihrer Depression aus sozialen Beziehungen zurückgezogen. Weitere Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden.

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Rechtliches 

Urteil-BSG: Integrationshelfer für Nachmittagsbetreuung

Urteil-BSG: Integrationshelfer für Nachmittagsbetreuung

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 6. Dezember entschieden, dass Kinder mit Behinderung gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben können. (B 8 SO 4/17 R und B 8 SO 7/17 ). Wegen der fehlenden tatsächlichen Feststellungen zum konkreten Gegenstand der Angebote sowie der Eignung und Erforderlichkeit für die Schulbildung der Kläger wurde das Verfahren zur abschließenden Entscheidung  an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass für die Abgrenzung der unabhängig von Einkommen und Vermögen zu erbringenden Hilfen zur angemessenen Schulbildung und der bedürftigkeitsabhängigen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft die mit den Angeboten verfolgten Ziele entscheidend sind. Liegen diese insbesondere in der Unterstützung, Erleichterung oder Ergänzung der Schulbildung, ist auch der zur Unterstützung des behinderten Kindes hierfür erforderliche Integrationshelfer eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung, wenn sie diese zumindest erleichtert. Will das Nachmittagsangebot jedoch etwa durch gemeinsames Spielen lediglich die Zeit überbrücken, bis die Eltern sich wieder ihrer Kinder annehmen, hat es allenfalls mittelbar eine positive Auswirkung auf die Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. In diesem Fall kommt nur eine Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Betracht.

Dieses Urteil zeigt nach unserer Einschätzung auf, wie wichtig zum einen die Klarheit beim Antragsteller und beim Leistungserbringer zum Ziel der Maßnahme und zum anderen eine Verständigung darüber mit dem Leistungsträger der Eingliederungshilfe ist.  

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Allgemeine Informationen 

Armutsbericht 2018 des PARITÄTISCHEN

Armutsbericht 2018 des PARITÄTISCHEN

„Der PARITÄTISCHE Armutsbericht 2018 belegt aufs Neue, dass die Armut im Land auf einem traurigen Rekordhoch ist, das sich nahezu jährlich steigert“, konstatiert Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Ebenso wie die Zahl der Armen geht jedoch die Wirtschaftsentwicklung nach oben, nimmt auch Reichtum zu und Arbeitslosigkeit ab. „Wo jedoch der Reichtum ebenso wächst wie die Zahl der Armen“, so Wolfgramm, „muss von sozialstaatlichem Versagen gesprochen werden.“

 

Ein Drittel der erwachsenen Armen in Deutschland ist erwerbstätig, jede*r vierte arme Erwachsene ist in Rente oder Pension und nur ein Fünftel ist arbeitslos, so nur einer der vielen brisanten Befunde des Armutsberichtes. „Armut ist also kein alleiniges Risiko sogenannter „Randgruppen“ mehr“, sagt Ursel Wolfgramm. „Armut reicht weit in die Mitte der Gesellschaft hinein, sie betrifft gerade auch gebildete Menschen ohne Migrationshintergrund.“

 

Mit den vorgelegten Zahlen sei klar, wohin die Reise auch in unserem wirtschaftsstarken Land gehen müsse, so Wolfgramm weiter: „Es bedarf hier durchgreifender Reformschritte, sei es bei der Grundsicherung, bei Renten, im Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit, in der Bildung oder auch im notwendigen Ausbau sozialer Infrastruktur vor Ort.“

 

Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Landesregierung geplante regelmäßige Aktualisierung der Kerndaten des Armuts- und Reichtumsberichtes des Landes aus dem Jahr 2015. „Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, so Wolfgramm. „Anhand der so erhobenen Zahlen wird ein Monitoring möglich sein, auf dessen Grundlage dann aber zwingend auch gehandelt werden muss.“

Informationen zum Armutsbericht 2018 im Anhang sowie unter https://www.der-paritaetische.de/presse/armutsbericht-2018-paritaetischer-korrigiert-falsche-bilder-der-armut-und-fordert-neue-armutspolitik/

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Veranstaltungen 

Inklusive Fachtagung 2019

Inklusive Fachtagung 2019

Der Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. lädt zu seiner inklusiven Fachtagung 2019 ein. Die Tagung widmet sich dem Thema:

Gestern. Heute. Morgen.

Behindertehilfe im Wandel

 

Termin: 25. Februar bis 26. Februar 2019

Ort: KVJS-Tagungszentrum Gülstein in Herrenberg

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DGSP Fachtag "ARBEIT-MACHT-SELBSTBESTIMMUNG"

DGSP Fachtag "ARBEIT-MACHT-SELBSTBESTIMMUNG"

Zugängliche Arbeitsangebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bewegen sich im Spannungsfeld zwischen der Förderung von persönlicher Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe einerseits und erforderlicher Wirtschaftlichkeit von Erwerbsarbeit andererseits. Dies führt zu Herausforderungen und vielen Fragen im Umgang mit Macht und Ermächtigung bei allen Beteiligten. Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) führt daher den Fachtag  "ARBEIT-MACHT-SELBSTBESTIMMUNG" am 14.3.2019 in Berlin durch. Hinweise zum Ablauf und zur Anmeldung zur Veranstaltung können dem anliegenden Flyer entnommen werden.

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Termine 

26
02
2019

TERMIN VORMERKEN! Fachgruppensitzung Sozialpsychiatrie

27
02
2019

TERMIN VORMERKEN! Fachgruppensitzung Behindertenhilfe