Infobrief Ältere Menschen und Pflege 07 / 2016

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07 / 2016
28.11.2016

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

Inhalt

»AltPflAusglVO

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

im Oktober 2016 haben die Pflegesatzkommissionen für den stationären und ambulanten Bereich im Umlaufverfahren gemäß § 1 Abs. 1 AltPflAusglVO das Benehmen zur Bestimmung der Ausgleichsmasse für die AltPflAusglVO für das Jahr 2017 hergestellt.

AltPflAusglVO 

Geänderter Umlagebetrag für 2017

AltPflAusglVO

Für die Refinanzierung errechnen sich folgende Beträge pro Tag bzw. pro Hausbesuch, die den Bewohnern bzw. den Klienten der ambulanten Dienste ab dem 01.01.2017 weiter berechnet werden können:

Für ambulante Einrichtungen:              0,52 € pro Hausbesuch (bisher 0,51€)

Für Altenheime:                                    0,61 € pro Berechnungstag (bisher: 0,66 €)

Für vollstationäre Einrichtungen:         1,12 € pro Berechnungstag (bisher: 1,11 €)

Für teilstationäre Einrichtungen:          1,16 € pro Berechnungstag (bisher: 1,35 €)

Die Ergebnisse aus dem Erhebungsverfahren sind hier im internen Bereich der Homepage eingestellt.

Zur Information der Leistungsnehmer/des Klientels haben wir im internen Bereich der Homepage Musterschreiben zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie hier.

Empfehlung:
Da sich der Umlagebetrag für Leistungsnehmer der vollstationären und teilstationären Einrichtungen ab dem 01.01.2017 erhöht, müssen diese gem. § 9 WBVG rechtzeitig bis zum 01.12.2016 informiert werden. Entsprechende Musterschreiben haben wir zur Verfügung gestellt.

Seit 2006 ist in den jeweiligen SGB XI-Vergütungsvereinbarungen amb. geregelt, dass für die Berechnung des Zuschlages je Hausbesuch, der im Bescheid des KVJS nachrichtlich ausgewiesene Betrag je Hausbesuch gilt. Da sich der Betrag für nächstes Jahr geändert hat, ist je nach Ausgestaltung des Pflegevertrages eine Ankündigung an die Versicherten gemäß der im Vertrag genannten Frist erforderlich (i.d.R. 4 Wochen).

Materialien:

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