Ältere Menschen und Pflege aktuell 02 / 2016

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02 / 2016

Ältere Menschen und Pflege aktuell

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»SGB V »SGB XI »Sevicebereich Recht »Servicebereich Entgelt »Publikationen und Materialien »News aus Baden-Württemberg »News vom Bund »Landesverband

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit diesem Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.

SGB V 

MRSA-Eradikationstherapie

Weitere Vereinbarungen mit der AOK und der SVLFG zur MRSA Eradikationstherapie befinden sich im Unterschriftenverfahren. Die IKK/BKK/Knappschaft hat aktuell dem Entwurf einer Vereinbarung zur MRSA-Eradikationstherapie zugestimmt und Leistungen der MRSA Eradikationstherapie können auf Basis der erfolgten Verständigung abgerechnet werden kann.

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Qualifikationen: Einsatz- und Abrechnungsmöglichkeiten ambulant

Ergänzungsvereinbarungen hinsichtlich der Abrechnungsmöglichkeiten weiterer Berufsgruppen sind erfolgt. Diese sind entsprechend in der Übersichtsliste "Qualifikationen: Einsatz und Abrechnungsmöglichkeiten ambulant" geschlossen worden. Aktuell haben wir entsprechende Übersicht neu angepasst.

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Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen - §119b

Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen Kooperationsverträge mit dafür geeigneten vertragsärztlichen Leistungenerbringern schließen. Die LIGA in Baden-Würtemberg hat eine entsprechende Rahmenvereinbarung und einen Musterkooperationsvertrag verhandelt. Unterschriebene Verträge stehen zum Download zur Verfügung.

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Medikationsplan

Patienten haben seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen beziehungsweise anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – vorgesehen sein.

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SGB XI 

Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVO)

Im Oktober 2016 haben die Pflegesatzkommissionen für den stationären und ambulanten Bereich im Umlaufverfahren gemäß § 1 Abs. 1 AltPflAusglVO das Benehmen zur Bestimmung der Ausgleichsmasse für die AltPflAusglVO für das Jahr 2017 hergestellt. Geänderter Umlagebetrag für 2017

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WARNUNG vor einem Schreiben des "Deutschen Pflegekreises"

Vor einer Organisation, die sich "Deutscher Pflegekreis" nennt, warnt die Verbraucherzentrale. Die Organisation verschickt Schreiben mit dem Titel "Wichtige Information zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017".

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Qualitätsprüfungs-Richtlinien QPR

Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) in der Fassung vom 17. Januar 2014 wurden an die seit 1. Januar 2016 geltenden Regelungen (§ 115a Absatz 4 SGB XI) sowie an die nach § 115a Absatz 1 SGB XI übergeleiteten Pflege-Transparenzvereinbarungen (§ 115a Absatz 5 SGB XI) angepasst. Im Zuge dieser Anpassung wurden zudem die beiden Bereiche stationär und ambulant getrennt dargestellt (Teil 1 - Ambulante Pflege, Teil 2 - Stationäre Pflege). Die Regelungen der QPR mit Bezug zu gesetzlichen Änderungen ab 1. Januar 2016 treten zum 15. Oktober 2016 in Kraft (insbes. Abrechnungsprüfungen, Anlassprüfungen in ambulanten Pflegeeinrichtungen ohne Anmeldung, Wegfall der Möglichkeit zur Beantragung von Wiederholungsprüfungen durch Pflegeeinrichtungen, Wegfall gleichwertiger Prüfungen, Änderung bei Einwilligungserklärungen zur Inaugenscheinnahme). Die weiteren Regelungen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Richtlinien am 4. Oktober 2016 genehmigt.

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Pflegegradrecher

Die Bedienung der Tabelle möchte möglichst intuitiv und selbsterklärend sein. Wir verweisen darauf, dass eine Einstufung nach den Kriterien des MDS und GKV nur mittels der offiziellen Handreichung „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches“ möglich ist. Diese erhalten Sie im Internet unter:https://www.mds-ev.de/themen/pflegebeduerftigkeit-ab-2017/neuer-pflegebeduerftigkeitsbegriff.html.                                       

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Sevicebereich Recht 

Musterverträge des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg - Wichtige Informationen!

Die Musterverträge wurde im Wesentlichen neu gefasst und an die Regelungen des PSG II (Pflegegrade, Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, Besitzstandsschutz) angepasst.

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Servicebereich Entgelt 

Information zu geänderten Formularen - Überleitung von Kurzzeitpflegegästen

Für die Überleitung in der Kurzzeitpflege werden ergänzende Informationen und geänderte Formulare zur Verfügung gestellt. Sie ersetzen insoweit die Mitteilung für Pflegeeinrichtungen vom 14.11.2016

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Muster Überleitungsschreiben gemäß § 92 f Abs. 3 SGB XI (PSG II)

Im Zuge der Überleitung von Pflegestufen nach Pflegegraden sind die Bewohner bzw. Gäste der jeweiligen Einrichtung nach § 92 e Abs. 3 SGB XI zu informieren. Beiliegend erhalten Sie die Musterschreiben für die vom Gesetzgeber vorgegebene Information der Bewohner:

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Publikationen und Materialien 

7. Altenbericht veröffentlicht

Der 7. Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune“ ist nun veröffentlicht. Am 2.11. hat das Bundeskabinett dem 7. Altenbericht (bestehend aus dem Bericht der Sachverständigen und der Stellungnahme der Bundesregierung) zugestimmt. Die Langfassung und eine übersichtliche Kurzbroschüre stehen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung

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Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Der MDS hat eine Fachinformation "Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit" erstellt, in der das Begutachtungsinstrument ausführlich und  anschaulich an Fallbeispielen erklärt wird. Darüber hinaus werden zentrale Fragen zur MDK-Begutachtung erläutert. Diese Fachbroschüre finden Sie als PDF unter [Mehr].

Im August wird die Fachinformation auch als gedruckte Fassung beziehbar sein. Druckexemplare in begrenzter Anzahl (max. 10 Stück pro Bestellung) können dann über die MDS-Homepage gegen eine Versandkostenpauschale bestellt werden. Informationen zur Bestellung finden Sie unter: https://www.mds-ev.de/richtlinienpublikationen/bestellbare-broschueren.html

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News aus Baden-Württemberg 

Werbekampagne „Vom Fach – Für Menschen. Pflege- und Sozialberufe in Baden-Württemberg“

Nach Start im Jahre 2011 ist die auf 5 Jahre angelegte Zeit der Informations- und Werbekampagne vorüber und der Betrieb der Website www.vom-fach-fuer-menschen.de zum 15.11.2016 eingestellt worden.

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News vom Bund 

Teilhabegesetz: Koalition ändert Entwurf in letzter Minute

Berlin – Menschen mit Behinderungen sollen künftig bessere Möglichkeiten haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen: Der Bundestag verabschiedete am 01.12.2016 das Bun­desteilhabegesetz. Künftig sollen Behinderte, die staatliche Leistungen beziehen, mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen können. Sozialverbände würdigten die nach Protesten vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf, drängten aber auf weitere Nachbesserungen.

Gesetzentwurf 18/9522 und 18/9954 (Beschlussempfehlung 18/10523 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 18/10528 angenommen
Beschlussempfehlung 18/10523 Buchstabe b (Antrag 18/10014 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 18/10523 Buchstabe c (Antrag 18/9672 ablehnen) angenommen

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Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)

Der Bundestag hat am 1. Dezember 2016 das "Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze" (PSG III - Bundestags-Drucksache 18/10510) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Das PSG III bildet den Abschluss der Pflegereform. Da die Änderungen insbesondere des Elften und Zwölften Sozialgesetzbuches überwiegend die Länder und die Sozialhilfeträger betreffen, ist das PSG III zustimmungspflichtig. Am 16.12.2016 letzte Lesung im Bundesrat.

Gesetzentwurf 18/9518 und 18/9959 (Beschlussempfehlung 18/10510 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 18/10530 abgelehnt
Beschlussempfehlung 18/10510 Buchstabe b (Antrag 18/8725 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 18/10510 Buchstabe c (Antrag 18/9668 ablehnen) angenommen

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Landesverband 

Veränderungen Kernteams

2008 wurden die Kernteams als Strukturelement im PARITÄTISCHEN einführt. Die Idee war, dass Leitungskräfte, Referent/innen und Projektmitarbeiter/innen aus der Landesgeschäftsstelle gemeinsam mit Mitgliedsorganisationen fachspezifische Strategien entwickeln und Mitgliedsorganisationen an Entscheidungsprozessen im PARITÄTISCHEN beteiligt werden. Diese Struktur und die Arbeit in den Kernteams wurden bei der Leitungsklausur im Oktober gemeinsam ausgewertet.

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