Ältere Menschen und Pflege aktuell 08 / 2019

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08 / 2019
24.04.2019

Ältere Menschen und Pflege aktuell

FG Ambulant; FG Stationär; Hausverteiler

Inhalt

»Qualität Stationär »Pflegeberufegesetz »Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) »Kurzzeitpflege »Pflegearbeitsbedingungen-verbesserungsgesetz »DER PARITÄTISCHE BWirkt »Fotowettbewerb der BGW »Fort- und Weiterbildung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig. Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen. Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Mit freundlichen Grüßen

Mirko Hohm
Bereichsleitung Ältere Menschen und Pflege

Qualität Stationär 

FAQ der Datenauswertungsstelle (DAS) nun online

Der Qualitätsausschuss Pflege (www.gs-qsa-pflege.de) hat im Februar 2019 nach Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens die aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH in Göttingen als Datenauswertungsstelle beauftragt.

Die Datenauswertungsstelle befindet sich aktuell noch im Aufbau, möchte aber die Beteiligten soweit und so früh wie möglich informieren. Aus diesem Grund wurden in Absprache mit dem Qualitätsausschuss Pflege häufig gestellte Fragen gesammelt und beantwortet.

WICHTIG: Zum Thema Stichtage verhält es sich wie folgt:

Die Datenauswertungsstelle wird die Pflegeeinrichtungen Ende Juni/Anfang Juli 2019 postalisch über die Registrierung im Webportal der Datenauswertungsstelle informieren. Im Zuge der Registrierung legen die Pflegeeinrichtungen ihren individuellen Stichtag fest.  

  • Die Pflegeeinrichtungen müssen sich zwischen Juli und September 2019 bei der Datenauswertungsstelle registrieren.
  • Einrichtungen, die ihre Registrierung bereits im Juli vornehmen, können auch im Juli den Stichtag festlegen.
  • Einrichtungen, die erst Ende September die Registrierung vornehmen, können auch erst Ende September ihren Stichtag festlegen und müssen dann auch das nehmen, was noch übrig bleibt.

Ein einmal festgelegter Stichtag ist verbindlich und später nicht mehr änderbar.
Der zweite Stichtag und alle weiteren Fristen für die Datenübertragung und die Auswertung berechnen sich jeweils automatisch aus dem ersten Stichtag. Alle Fristen und Stichtage werden der Pflegeeinrichtung im Webportal angezeigt und als Erinnerungs-E-Mail übermittelt.

Eine weitere Ankündigung: Es soll zuvor eine Testung des Webportals durchgeführt werden. Hierfür werden 32 Pflegeeinrichtungen benötigt, d. h. zwei Einrichtungen pro Bundesland. Die teilnehmenden Einrichtungen werden in der zweiten Maihälfte bzw. im Juni von AQUA im Hinblick auf die Technik (Webportal) geschult. Die Testung mit den Einrichtungen soll dann in den ersten drei Juliwochen stattfinden. Wir werden zur Aquirierung der Einrichtungen Ende der kommenden Woche weitere Informationen erhalten, welche wir Ihnen umgehend zur Verfügung stellen.

Fragen, die hier noch nicht beantwortet sind, stellen Sie gerne an info@aqua-institut.de

Anlage:

FAQ der Datenauswertungsstelle (DAS) Stand: 18.04.2019

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Pflegeberufegesetz 

Erste Empfehlungen und Handreichungen aus den Arbeitsgruppen

Erste Empfehlungen und Handreichungen aus den Arbeitsgruppen

In Baden-Württemberg ist federführend das Ministerium für Soziales und Integration für die Umsetzung der Pflegeberufereform zuständig. Um die Schulen und Träger der praktischen Ausbildung im Land zu unterstützen, hat das Ministerium im Sommer 2018 gemeinsam mit dem Kultusministerium drei Arbeitsgruppen eingerichtet. Zusammen mit Expertinnen und Experten aus der Praxis werden hier konkrete Herausforderungen identifiziert und Lösungen entwickelt.

Das Ministerium für Soziales und Integration hat im März und April 2019 in Mannheim und Stuttgart Fachveranstaltungen organisiert und erste Empfehlungen und Handreichungen aus den Arbeitsgruppen vorgestellt. Diese betreffen u.a.:

  • Präsentationen zu inhaltlichen Themen wie Kooperationsverträge; Impuls zu den Herausforderungen; Einsatzplanung
  • Textbausteine für die unterschiedlichen Kooperationsverträge
  • Excel-Tool zur Einsatzplanung
  • Verzeichnis der geeigneten Einrichtungen für den Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung

Alle Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration unter dem unten stehen Link. Bezüglich der Umsetzung plant der Paritätische Baden-Württemberg einen Workshop vor der Sommerpause. Hierüber werden wir Sie zeitnah informieren.

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Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) 

Stellungnahme der BAGFW zum Kabinettsbeschluss

Stellungnahme der BAGFW zum Kabinettsbeschluss

Mit dem "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung" (GSAV) will Gesundheitsminister Jens Spahn Konsequenzen zu aktuellen Arzneimittelskandalen umsetzen. Es sind im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs auch Änderungen im Bereich der Pflege vorgesehen. Dies betrifft vor allem notwendige Anpassungen im Bereich des Pflegeberufegesetzes, wonach die Vergütungen von Auszubildenden in der Pflege, die ab 2020 nach dem neuen Pflegeberufegesetz ausgebildet werden, im ersten Ausbildungsjahr vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden.

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Kurzzeitpflege 

Vorschlag der BAGFW zur Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege

Vorschlag der BAGFW zur Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege kann in Situationen in Anspruch genommen werden, in denen eine Versorgung in der Häuslichkeit zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet werden kann. Ziele der Leistung sind die Stabilisierung der Versorgungssituation, die Vermeidung eines vorzeitigen Einzuges in eine Pflegeeinrichtung sowie eine Unterstützung / Entlastung der pflegenden Angehörigen. Leistungen der Kurzzeitpflege kann in (solitären) Kurzzeitpflegeeinrichtungen und in stationären Pflegeeinrichtungen der Langzeitpflege als sog. eingestreute Kurzzeitpflegeplätze erbracht werden.

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Pflegearbeitsbedingungen-verbesserungsgesetz 

Stellungnahme des PARITÄTISCHEN zum Entwurf eines Gesetzes über Verbesserungen bei der Festlegung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche

Stellungnahme des PARITÄTISCHEN zum Entwurf eines Gesetzes über Verbesserungen bei der Festlegung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche

Mit dem Gesetzentwurf sollen Probleme mit der Besetzung der Pflegekommission gehoben werden. Die Pflegekommission erarbeitet Vorschläge für die verbindliche Festlegung von Pflegemindestlöhnen. Aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltsgerichts Berlin wurde die Verteilung der Sitze auf Vertretungen aus der Pflegebranche in der 3. Pflegkommission für rechtswidrig erachtet. Nichtberücksichtigt waren die frei gemeinnützigen Träger. Gleichzeitig soll die Pflegekommission als ständiges Gremium eingerichtet werden.

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DER PARITÄTISCHE BWirkt  

Wirkungskongress am 07.05.2019 in Esslingen

Wirkungskongress am 07.05.2019 in Esslingen

"Wirkungsorientierung“ ist seit vielen Jahren in aller Munde. Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) gewinnt das Thema weiter an Aktualität. Denn erstmalig ist in einem Bundesgesetz die Verpflichtung verankert, die Wirksamkeit der Leistungen in der Eingliederungshilfe nachzuweisen. Untersuchungen zeigen jedoch, dass es für viele Dienste eine große Herausforderung ist, die Wirkungen der erbrachten Leistungen zu definieren, zu erfassen und zu belegen.

Der Kongress, der sich auch an Einrichtungen außerhalb der Eingliederungshilfe richtet, möchte Anstöße für eine Verankerung von wirkungsorientiertem Arbeiten geben.

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Fotowettbewerb der BGW 

"Mensch - Arbeit - Alter"

"Mensch - Arbeit - Alter"

Immer mehr Menschen benötigen im Alter Unterstützung. Altenpflegekräfte sind unverzichtbar und leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Der Berufsalltag ist herausfordernd und anspruchsvoll, aber auch vielseitig und erfüllend. Doch was bedeutet das für die Menschen, die pflegen?

Die BGW setzt sich für gesunde Arbeitsbedingungen in der Pflege ein und möchte mit dem Fotowettbewerb zu einer Wertschätzung dieses Berufs beitragen. Denn Pflege geht uns alle an und kann uns alle betreffen.

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Fort- und Weiterbildung 

Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI

Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB  XI

Termine: ab 07. Oktober 2019
                496 Unterrichtseinheiten, verteilt auf 13 Monate Laufzeit

Ambulante Pflegeeinrichtungen wie Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheime müssen gemäß § 71 SGB XI gewährleisten, dass Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden können. Die verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI verfügt über die geforderte Leitungsqualifikation und Handlungskompetenz und entspricht somit den im SGB V und SGB XI vereinbarten Anforderungen.

Die Voraussetzungen für die Ausbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft sind gegeben, wenn Sie über eine abgeschlossene Ausbildung Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankpfleger*in oder Altenpfleger*in und eine praktische Berufserfahrung in einem dieser Berufe von mindesten 2 Jahren innerhalb der letzten acht Jahre nachweisen können. Heilerziehungspfleger*innen können verantwortliche Pflegekräfte in ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend Menschen mit Behinderung pflegen, sein.

In § 71 SGB XI ist festgelegt, dass die Ausbildung eine Mindeststundenzahl von 460 Stunden nicht unterschreiten soll.

Die Ausbildung wird von Bildungseinrichtungen wie den Paritätischen Schulen für soziale Berufe gGmbH regelmäßig angeboten.

Weitere Informationen und Termine finden Sie unter folgendem Link:
 

Kontakt und Information: Paritätische Schulen für soziale Berufe gGmbH, Inselstr. 30, 77756 Hausach, Tel. 078 31/96 85-0, info@pari-schulen.de, http://www.pari-schulen.de

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Fort- und Weiterbildungen der Paritätischen Schulen für soziale Berufe in Hausach

Fort- und Weiterbildungen der Paritätischen Schulen für soziale Berufe in Hausach

Mentor*in und Praxisanleiter*in in der Pflege
> für Gesundheits- und Kranken-, Alten- und Heilerziehungspfleger*innen

  • Letztmalig kann die Fortbildung mit 200 Unterrichtseinheiten mit eine Zertifikat abgeschlossen werden, ab 2020 sind 300 Unterrichtseinheiten verpflichtend!
  • Start: 10.09.2019

    Das Landespflegegesetz zur praktischen Ausbildung in der Altenpflege und die Heilerziehungspflegeverordnung schreiben die Anleitung von Auszubildenden durch eine berufspädagogisch fortgebildete Fachkraft vor. Diesen Anforderungen entspricht diese Fortbildung.

    Unabhängig von den rechtlichen Anforderungen profitieren sowohl Einrichtungen als auch Pflegeschüler /innen nachhaltig von einer qualitativ hochwertigen und effektiven Ausbildung.

    In der angebotenen Fortbildung erhalten die Teilnehmer relevantes Wissen und trainieren erforderliche Fähigkeiten, um die praktische Ausbildung zeitlich wie inhaltlich planen, strukturieren und begleiten zu können. Die Inhalte reichen von den zu beachtenden Rahmenbedingungen bis hin zu Fragen, wie Ausbilder ihren Auszubildenden in schwierigen Situationen hilfreich zur Seite stehen können. Dabei geht es auch um die Rolle des Ausbilders selbst und wie diese für den Auszubilden-den förderlich und authentisch gelebt werden kann.

 https://www.pari-schulen.de/fort-weiterbildung/mentorpraxisanleitung/


Fortbildung ehrenamtlich Engagierter zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag UstA-Vo 30 (Unterstützungsangebote-Verordnung)
> für Ehrenamtliche

Start: 18.09.2019

https://www.pari-schulen.de/fort-weiterbildung/fortbildung-ehrenamtlich-engagierter-zur-unterstuetzung-pflegebeduerftiger-im-alltag/


Gesprächsführung mit demenziell Erkrankten
> für Mitarbeiter*innen in der Altenpflege, Eingliederungshilfe
> geeignet als Fortbildung für Betreuungskräfte nach § 53c SGB  XI

Start: 24.09.2019

https://www.pari-schulen.de/fort-weiterbildung/gespraechsfuehrung-mit-demenziell-erkrankten-menschen/

 

Basale Stimulation ( Grundkurs)
> für Pflegende und Therapeuten*innen

Start: 25.09.2019

https://www.pari-schulen.de/fort-weiterbildung/basale-stimulation/

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