Infobrief Referat Jugend 03 / 2019

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03 / 2019
17.04.2019

Infobrief Referat Jugend

Inhalt

»Dialogprozess SGB VIII - Mitreden&Mitgestalten

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

der Dialogprozess SGB VIII Mitreden&Mitgestalten schreitet voran und über die bisherigen und aktuellen Entwicklungen möchte ich Sie mit dem heutigen Infobrief informieren.

Ich wünsche Ihnen schöne und sonnige Ostern!

Herzliche Grüße

Barbara Meier

Dialogprozess SGB VIII - Mitreden&Mitgestalten 

Prozess und aktuelle Entwicklungen

Was ist bisher im Wesentlichen erfolgt?

Der groß angelegte Beteiligungsprozess hat Fahrt aufgenommen. Die Arbeitsgruppe in Berlin, die inzwischen aus den angedachten 50 und zwischen auch etwas mehr Personen besteht, hat dreimal getagt und sich zwei der vier angedachten Themenblöcke gewidmet.

Bearbeitet wurden bereits:

  • Besserer Kinderschutz - mehr Kooperation
  • Unterbringung außerhalb der eigenen Familie: Kindesinteressen wahren - Eltern unterstützen - Familien stärken

Für die nächsten Sitzungen stehen noch aus:

  • Wirksames Hilfesystem/weniger Schnittstelle/mehr Inklusion
  • Prävention im Sozialraum stärken

Neben den Sitzungen der Arbeitsgruppe in Berlin wurde auch die Online-Konsultation der Fachöffentlichkeit zu den verschiedenen Themen freigeschalten. Sofern eine Anmeldung dort erfolgt ist, kann ca. 2 bis 3 Wochen vor der nächsten thematischen Sitzung der AG eine Einschätzung der Fachöffentlichkeit online erfolgen.

 

Wer gehört zur Arbeitsgruppe in Berlin?

Die AG wird von sechs Säulen getragen: bereichsübergreifende Dachverbände, Verbände der Kinder- und Jugendhilfe, Verbände der „Behindertenhilfe“, Verbände der „Gesundheitshilfe“, Kommunen, Länder und Bund sowie Sonstige. Im Einzelnen sind dies:

Bereichsübergreifende Dachverbände
• Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
• Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
• Deutscher Gewerkschaftsbund

Verbände der Kinder- und Jugendhilfe
• Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e. V.
• Deutsche Bundesjugendring e. V.
• Careleaver e. V.

Verbände der „Behindertenhilfe“
• Deutscher Behindertenrat
• Fachverbände für Menschen mit Behinderung
• Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe

Verbände der „Gesundheitshilfe“
• Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV)
• Bundespsychotherapeutenkammer
• Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V.
• Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V.
• Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V.
• Aktion Psychisch Kranke e. V.

Bund/Länder/Kommunen
• Bundesressorts
• Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder, Arbeits- und Sozialministerkonferenz, Gesundheitsministerkonferenz, Kultusministerkonferenz
• Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
• Familienpolitische Sprecher der Regierungsfraktionen

Sonstige
• Bundesjugendkuratorium
• Dialogforum „Bund trifft kommunale Praxis“

 

Was geschieht in der Arbeitsgruppe in Berlin?

Für die Bearbeitung der vier Themenblöcke erhalten die Mitglieder der Arbeitsgruppe jeweils ein Arbeitspapier, in welchem meist die aktuelle Rechtslage und Situation sowie der Änderungsbedarf beschrieben wird. Abschließend werden verschiedene Handlungsoptionen vorgestellt. Grundlage für die Papiere stellt das beim Bundesrat auf Eis gelegte Gesetz dar. Ein somit ganz offener Prozess ist deshalb nur bedingt gegeben. Während der Dialogprozess grundsätzlich offen angelegt ist, sind die Arbeitspapiere der Arbeitsgruppe jedoch erst einmal geheim. Diese dürfen nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden. Dies erstaunt sehr, denn wie soll sich Fachöffentlichkeit hier im Onlineprozess positionieren können, wenn die Inhalte der Diskussionsgrundlage nicht bekannt sind. Der Öffentlichkeit werden die Papiere jedoch nach der jeweiligen AG Sitzung in überabeiteter Version zur Verfügung gestellt.

 

Wie beteiligt sich der Paritätische am Prozess?

Der Gesamtverband hat keinen eigenen Sitz in der Arbeitsgruppe, sondern hat eine Stellvertretung im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege inne. Vor jedem Themenschwerpunkt erstellt Frau Meinhold, Gesamtverband, eine Stellungnahme von paritätischer Seite, die in eine gemeinsame Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft einfließt. Diese lässt Frau Meinhold den Landesverbänden mit Bitte um Rückmeldung und Ergänzungen zu kommen. Dies ist im Verlauf des Verfahrens alles zeitlich sehr eng gesetzt, sodass teilweise innerhalb von 3 Tagen hier eine Rückmeldung an Frau Meinhold notwendig ist. Von Seiten des Paritätischen BW hat Frau Meinhold hier zu den beiden Themenschwerpunkten eine Rückmeldung erhalten und soweit es zeitlich möglich war, war das Kernteam einbezogen.

 

Auf Landesebene findet gleichfalls eine kleine Arbeitsgruppe im Ministerium für Soziales und Integration statt. Dort ist die Liga vertreten. Bei der Erarbeitung der letzten Stellungnahme der Liga zum Thema „Unterbringung außerhalb der eigenen Familie: Kindesinteressen wahren - Eltern unterstützen - Familien stärken“ war der Paritätische BW, gerade aufgrund des Themas Vollzeitpflege, beteiligt. Die nächste Sitzung auf Landesebene findet am 29.05. statt. An dieser wird der Paritätische als Vertretung für den DiCV Freiburg teilnehmen.

 

Welche ersten wichtigen Informationen aus der AG in Berlin gibt es vom Gesamtverband?

Frau Meinhold informiert die Jugendreferenten*innen der Landesverbände regelmäßig und zeitnah, sodass wir alle wichtigen Informationen erhalten. Aus der letzten Sitzung der AG hat sie folgende Diskussionspunkte berichtet:

  • Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der Schnittfläche SGB VIII und Eingliederungshilfe (besonders in der stationären Unterbringung, aber auch in Pflegefamilien) und deren Eltern bzw. Pflegeeltern brauchen in der gesetzlichen Ausgestaltung eine besonders hohe Aufmerksamkeit. Die anzustrebende Lösung, um die Situation zu verbessern und eine Gleichbehandlung aller Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, ist die Gesamtverortung aller Kinder und Jugendlichen im SGB VIII und die Aufhebung der Verschiebebahnhöfe und unterschiedlichen Regelungen zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe.
  • Anwesende kommunale und Ländervertretungen und das BMAS ließen allerdings anklingen, dass eine inklusive Lösung (Termin im Dialogprozess dazu am 19. September) im SGB VIII in dieser Legislatur zumindest fraglich und teilweise auch nicht gewollt ist. Von der der Caritas kam die Anmerkung, dass, wenn keine inklusive Lösung im SGB VIII absehbar ist, wenigstens die Pflegekinder mit Behinderung schon ins SGB VIII integriert werden müssten.
  • Als besonders dringend wurden die Anpassungen für die Gruppe der Careleaver (Übergangsgestaltung, §41 SGB VIII als Muss-Regelung, Altersgrenzenverschiebung auf Beendigung des 25. Lebensjahres, Abschaffung der Kostenheranziehung von 75%) hervorgehoben. Auch hier wehrten die kommunalen aber auch Ländervertreter*innen ab. Der Alleingang des BMFSFJ zur gesetzlichen Neuregelung der Kostenheranziehung im Zuge der Änderungen im BTHG bis Jahresende wurde kritisiert. Das BMFSJ hat dies als rein technischen Akt der Gesetzesanpassung heruntergespielt. Im Nachklang: der Gesamtverband hat auf das Agieren des BMFSFJ brieflich in Richtung BMAS und BMFSFJ reagiert.
  • Die Unterstützung der Eltern und Pflegeeltern muss nach Einschätzung von Frau Teuber, SOS Kinderdorf, gesetzlich gestärkt werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass dabei auch die nicht sorgeberechtigten Eltern mitgedacht werden müssen. Aus ihrer Sicht braucht es einen verstärkten Blick auf Geschwisterkinder.
  • Bezüglich der Themen Heimerziehung und Inobhutnahme wurde von Verbändeseite weniger rechtlicher als konzeptioneller Weiterentwicklungsbedarf gesehen. Dies betrifft vor allem Punkte wie: Kinder unter 6 Jahren, Bildungsteilhabe (doppelte Bildungsbenachteiligung aus Herkunft und durch die Jugendhilfestrukturen selbst), Befähigung zur Beteiligung, Verweildauern in den Inobhutnahmen, Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei Inobhutnahmen, Geschwister, ältere Jugendliche, fachliche und finanzielle Ausstattung der öffentlichen und auch freien Trägern.

 

Was geschieht nun weiter?

Die nächste Sitzung der AG findet am 11.06.2019 zum Thema „Prävention im Sozialraum stärken“ statt.

Hinsichtlich der Möglichkeiten und Anforderungen an ein inklusives SGB VIII starten der Städte- und Landkreistag sowie der Gemeindebund in Kooperation mit dem BMFSFJ eine bundesweite Online-Befragung der Jugend- und Sozialämter zur Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Es soll eine belastbare Datengrundlage zum Sachstand der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung geschaffen werden. Der Bedarf einer empirischen Grundlage wurde stark von Seiten der Behindertenverbände und der Verbände der Kinder- und Jugendhilfe im Dialogprozess bereits eingefordert.

» weitere Informationen zum Dialogprozess