Infobrief Servicebereich Entgelt 10 / 2019

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10 / 2019
25.04.2019

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB XII - 05/2019 bzw. SGB IX - 02/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages und der Anlagen ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

SGB XII - 05/2019 bzw. SGB IX - 02/2019 

Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des BTHG in Baden-Württemberg

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

heute erhalten Sie die Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des BTHG in Baden-Württemberg vom 18. April 2019, welche sich nun im Unterschriftenverfahren befindet. Damit soll unter anderem die rechtliche Vorgabe der Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe und existenzsichernden Leistungen zum 01.01.2020 umgesetzt werden.

 

Mit unserem Info-Brief SGB XII – 04/2019 bzw. SGB IX – 01/2019 vom 17.04.2019 haben wir Ihnen bereits die Unterlagen zum KdU-Kalkulation-Tool zukommen lassen. Diese Dokumente entsprechen der Anlage 1 – KdU-Tool mit (Kurz-)Ausfüllhilfe zur Übergangsvereinbarung.

 

Nun erhalten Sie die weiteren Anlagen zur Übergangsvereinbarung:

  • Anlage 2 – Aufforderung mit Entgelte-Tool (Aufforderung LVV)
  • Anlage 3 – Muster Nachweis über die Bedarfe für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform
  • Anlage 4 – Muster Abtretung Forderungen
  • Anlage 5 – Muster Direktzahlung

 

Die Anlage 6 (Muster Leistungs- und Entgeltvereinbarung) befindet sich noch in der Abstimmung und wird Ihnen voraussichtlich Anfang Mai zugesandt.

 

Des Weiteren erhalten Sie eine Aufgabenliste für die Leistungsberechtigten bzw. deren gesetzliche/rechtliche Betreuer*innen.

 

Darüber hinaus haben wir Ihnen im Kontext der notwendigen Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen noch ein Schreiben des BMAS vom 12.04.2019 an die Länder zur Information beigefügt, das auf die folgenden, ebenfalls beigefügten Papiere bezugnimmt:

  • Verfahrenspapier - Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Leistungsberechtigte in der besonderen Wohnform

Dieses Papier ist u. a. die Grundlage für die To-Do’s der Leistungsberechtigten.

  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform ab dem 1. Januar 2020 nach § 42a Absatz 5 und 6 SGB XII

Hier ist insbesondere die Anlage „Fallkonstellationen und Kostentragungen“ hervorzuheben.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht zwingend von allen Unterlagen betroffen sind.

Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich zunächst mit der Übergangsvereinbarung zu befassen. In deren Teil B finden Sie die konkreten Überleitungsregelungen für die einzelnen Leistungsangebote. Dort wird jeweils auch auf die weiteren Anlagen/Unterlagen verwiesen.

 

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie in jedem Fall bis zum 31. Mai 2019 Ihren zuständigen örtlichen Träger der Eingliederungshilfe und ggf. den KVJS zum Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach §§ 123 ff. SGB IX auffordern müssen. Bitte nehmen Sie uns dabei immer in Kopie; vorzugsweise per Email an:

 

Frau Bettina Benz

E-Mail: benz@paritaet-bw.de

DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg e. V.

Geschäftsstelle Servicebereich Entgelt

Prinz-Eugen-Str. 4

77654 Offenburg

 

Sollten Sie zu den in diesem Newsletter enthaltenen Informationen oder den Anlagen weitere Fragen haben, steht Ihnen der Servicebereich Entgelt gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Ackermann & Patrick Osing

Servicebereich Entgelt

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