Infobrief Ältere Menschen und Pflege 12 / 2016

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12 / 2016
05.12.2016

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

Inhalt

»SGB XI

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 1. Januar 2017 werden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit wird das in Teilen schon zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz II vollständig umgesetzt.

Mit dem praktischen Pflegegradrechner können Sie den voraussichtlichen Pflegegrad ermitteln.

SGB XI 

Pflegegradrecher

Die Bedienung der Tabelle möchte möglichst intuitiv und selbsterklärend sein. Wir verweisen darauf, dass eine Einstufung nach den Kriterien des MDS und GKV nur mittels der offiziellen Handreichung „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches“ möglich ist. Diese erhalten Sie im Internet unter:

https://www.mds-ev.de/themen/pflegebeduerftigkeit-ab-2017/neuer-pflegebeduerftigkeitsbegriff.html (Stand: 28.09.2016).                                       

Wir Danken Philipp Bentz, MScN  (Philipp.bentz@gmail.com) für die Zurverfügungstellung des Pflegegradrechners.

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