Menschen mit Behinderung aktuell 05 / 2019

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05 / 2019
08.07.2019

Menschen mit Behinderung aktuell

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

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LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit diesem Monatsbrief erhalten Sie die aktuellen Informationen des Fachbereichs Menschen mit Behinderung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Abruf einzelner Beiträge im internen Bereich angemeldet sein müssen.

Aktuelles 

SGB IX - Änderungsgesetz - Stellungnahme Bundesrat

SGB IX - Änderungsgesetz - Stellungnahme Bundesrat

Der Bundesrat hat am 07.06.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften beraten. In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat für folgende Änderungen aus:

  • für die Entfristung der Bundesförderung für die Ergänzende unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB),
  • für die Streichung des Ausschlusses der Anderen Leistungsanbieter bei der Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe sowie den Regelungen zur bevorzugten Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand,
  • die Einführung eines Budgets für Ausbildung,
  • für eine Sonderregelung für junge Volljährige in besonderen Ausbildungsstätten über Tag und Nacht,
  • die zwingende Beteiligung der Pflegeversicherung am Gesamtplanverfahren.

Darüber hinaus will der Bundesrat eine Regelung, die sicherstellt, dass die speziellen Leistungen des SGB XII (Siebtes bis Neuntes Kapitel) Vorrang vor Leistungen der EGH haben, sofern sie im Einzelfall nicht ausdrücklich Bestandteil der Eingliederungshilfeleistung sind. Das würde bedeuten, dass z.B. die Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes  gem. SGB XII Vorrang vor der Eingliederungshilfe haben. Damit würde der Gleichrang der Eingliederungshilfe gem. SGB XI zwar bestehen, aber durch einen Nachrang der Eingliederungshilfe gegenüber SGB XII faktisch "ausgehebelt" werden.

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Fachinformationen 

Steigerung des Grundbetrags in Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Steigerung des Grundbetrags in Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Am 6. Juni 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beschlossen. Mit dem Beschluss wird die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende sowie das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung zum 1. August 2019 angehoben. Diese Steigerungen werden i.d.R. von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Mit Steigerung des Ausbildungsgeldes ist auch eine Erhöhung des Grundbetrag des Arbeitsentgelts in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) verbunden. Diese Anpassung soll jedoch stufenweise umgesetzt werden (im Dokument auf Seite 4):

  • ab dem 1. August 2019 beträgt der Grundbetrag mindestens 80 Euro monatlich,
  • ab dem 1. Januar 2020 beträgt der Grundbetrag mindestens 89 Euro monatlich,
  • ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Grundbetrag mindestens 99 Euro monatlich,
  • ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 beträgt der Grundbetrag mindestens 109 Euro monatlich.

Mit dem Beschluss im Bundestag wurde auch ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird (im beigefügten Dokument ab Seite 11): "innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung der Werkstatträte, der Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM, der Wissenschaft und weiterer maßgeblicher Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann".

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Fachpolitische Stellungnahme zu Handlungsempfehlungen "Kinder psychisch erkrankter Eltern"

Fachpolitische Stellungnahme zu Handlungsempfehlungen "Kinder psychisch erkrankter Eltern"

Ein großer Teil der Verbände des Kontaktgesprächs Psychiatrie konnte sich in kürzester Zeit auf die Handlungsempfehlungen „Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil - Komplexe Hilfen in der Lebenswelt sichern!“ verständigen, die bereits an den Fachverband der Jugendhilfe AFET übermittelt wurden. AFET erstellt in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ministerien, bis Ende Juli einen Zusammenfassung aller erhaltenen konkreten Handlungsempfehlungen. Diese werden dann an die Experten der Sachverständigenarbeitsgruppe zur Kommentierung versendet. Der abschließende Termin zur Abstimmung der Handlungsempfehlungen in der Sachverständigenarbeitsgruppe ist der 28. und 29. August 2019. Danach wird ein Bericht erstellt, der im Bundestag beraten werden soll.

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Ergebnis - Landesweite Vergütungsvereinbarung nach § 132g SGB V

Ergebnis - Landesweite Vergütungsvereinbarung nach § 132g SGB V

Mit diesem Infobrief möchten wir Sie über die Verhandlungen für eine landesweite Vergütungsvereinbarung informieren, die zu einem Abschluss kamen. Die Vergütungsvereinbarung ist mit allen Leistungserbringern und Leistungsträger in Baden-Württemberg vereinbart und bildet die Grundlage für die Umsetzung der Gesprächsbegleitungen. Die Vergütungsvereinbarung nimmt an vielen Stellen Bezug auf die Bundesrahmenvereinbarungen über Inhalte und anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13. Dezember 2017 und konkretisiert die Umsetzung in Baden-Württemberg:

§ 1 Vergütungsanspruch

§ 2 Vergütungsfähige Leistungen

§ 3 Bewohnerpauschale

§ 4 Qualifikation der Berater

§ 5 Leistungsnachweis

§ 6 Mitwirkung Datenerhebung

§ 7 Abrechnung

§ 8 Vertragsanpassung

§ 9 Folge von Vertragsverstößen

§ 10 Kündigung

§ 11 Laufzeit

Die bereitgestellte Vergütungsvereinbarung ist von Ihnen ausgefüllt an die federführende Krankenkasse bzw. dem federführenden Landesverband der Krankenkasse zu senden und die Erklärung zur Erfüllung der Anforderungen nach § 14 der Bundesvereinbarung nachzuweisen. Wir haben Ihnen alle nützlichen Dokumente im beigefügten Link bereitgestellt.

Wenn Sie eine Vergütungsvereinbarung abschließen, sende Sie diese uns bitte zu.

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Annahmen und Fakten zur Wirkung von Antidepressiva

Annahmen und Fakten zur Wirkung von Antidepressiva

Von der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.(DGSP) haben wir die folgenden Informationen erhalten:

Der Fachausschuss Psychopharmaka der DGSP e.V. hat sich mit den Annahmen über die Wirkungen von Antidepressiva auseinandergesetzt, die Ergebnisse von Studien zusammengetragen und stellt ausgehend von den aufgeführten Fakten Fragen an die derzeitige Behandlung und Versorgung der PatientInnen, die unter einer Depression leiden. Diese Fakten zur Wirksamkeit von Antidepressiva werden zunehmend in der Fachöffentlichkeit diskutiert.

Die Papiere der DGSP e.V. sind unter folgenden Links abrufbar:

Annahmen und Fakten: Antidepressiva

Forderungen der DGSP e.V.

Heilmittelpreise nach § 125b SGB V

Heilmittelpreise nach § 125b SGB V

Mit dem am 11. Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist die  Steigerung der Vergütungen für die Heilmittelerbringung nicht mehr an die Grundlohnsummensteigerung gebunden. Anstelle der regionalen Kassenverhandlungen werden die Vergütungen künftig je Berufsgruppe bundesweit einheitlich verhandelt werden. Beteiligt an diesen Verhandlungen sind die maßgeblichen Verbände der Erbringer von Heilmittelverbänden (§ 125b SGB V).  Zu beachten ist auch, dass die Zulassungsbedingungen ebenfalls künftig bundesweit verhandelt werden sollen.

Der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände haben sich nach § 125b SGB V auf die höchsten geltenden Heilmittelpreise je Position verständigt. Demnach sind die Preise nach § 125b SGB V als neue Preisliste der Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V (a.F.) anzusehen.

Die Preise, z. B. für Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie  können auf der Homepage des GKV-Spitzenverband unter folgendem Link eingesehen werden.

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Materialien und Arbeitshilfen 

Broschüre - Barrierefreies Arbeiten

Broschüre - Barrierefreies Arbeiten

Bislang besteht nur wenig wissenschaftliches Wissens zum barrierefreien Arbeiten für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Aus diesem Grund Eileen Friesecke und Thomas Künneke - Mitglieder der Kellerkinder e.V. einem Selbstvertretungsverein - und Gesundheitswissenschaftlerin Azize Kasberg eine Studie zu dieser Thematik zusammen durchgeführt. In dieser vorliegenden Broschüre werden Ihnen die Studie und die Ergebnisse kurz dargestellt. Ziel der Studie war die Erfahrungen und Standpunkte von Menschen mit psychischer Erkrankung zu ermitteln um erste Erkenntnisse zu liefern, wie eine Teilhabe am Arbeitsleben für Betroffene gefördert werden kann.

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Rechtliches 

BSG Beschluss: Beiträge zur Berufsgenossenschaft WfbM

BSG Beschluss: Beiträge zur Berufsgenossenschaft WfbM

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seiner Entscheidung vom 29.05.2019, Az. B 8 SO 1/18 R bestätigt, dass Beiträge zur Berufsgenossenschaft zu den Kosten gehören, die der zuständige  Rehabilitationsträger der Werkstatt für die im Arbeitsbereich tätigen Beschäftigten vollumfänglich und ohne weitere Voraussetzungen zu erstatten hat. Grund hierfür ist, dass es sich bei den Beiträgen um berücksichtigungsfähige Kosten im Sinne von § 41 Abs 3 S 3 Nr 1 SGB IX alte Fassung handelt (entspricht § 58 Abs. 3 Nr. 1 SGB IX in der Fassung des BTHG), die für die Erfüllung der Aufgaben und fachlichen Anforderungen der Werkstatt als Träger von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig sind.

Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht. Eine nähere Begründung entnehmen Sie bitte aber bereits dem anliegenden Terminsbericht.
 

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Allgemeine Informationen 

Hochschulzertifikatskurse zu Projektmanagement und Fundraising

Hochschulzertifikatskurse zu Projektmanagement und Fundraising

Die Paritätische Akademie Süd bietet in Kooperation mit der SRH Fernhochschule erstmalig zwei Hochschulzertifikatskurse zu den Themen Projektmanagement und Entwicklung von Projekten und sozialen Dienstleistungen sowie Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit für Social Profit-Einrichtungen an. Weitere Informationen unter

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Veranstaltungen 

Fachtag PsychKHG

Fachtag PsychKHG

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Baden-Württemberg ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG). Nach der Auftaktveranstaltung vor vier Jahren ist es nun an der Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen: Haben sich die neuen Instrumente in der Psychiatrielandschaft bemerkbar gemacht oder sogar schon bewährt? Wo gibt es Probleme? Besteht Nachsteuerungsbedarf
– etwa durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)?

Das Ministerium für Soziales und Integration, die Kommunalen Landesverbände, der KVJS und die Liga der freien Wohlfahrtspflege wollen mit Ihnen diesen Fragen nachgehen und diskutieren.

Dazu laden wir Sie herzlich zur Fachtagung Psychiatrie "4 Jahre Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in Baden-Württemberg - erste Zwischenbilanz - neue Entwicklungen" am 12. September 2019 im Waldaupark Stuttgart ein.

Broschüre zur Fachtagung - In der Broschüre zur Fachtagung finden Sie das Programm sowie die Beschreibungen zu den stattfindenden Fachforen.

Im Fokus stehen dabei Themen der Informations-, Beratungs-, und Beschwerdestellen, der
Sozialpsychiatrischen Dienste und der kommunalen Psychiatrieplanung. Aber auch über
die Versorgung von Kindern psychisch kranker Eltern, die stationsäquivalente Behandlung
sowie Partizipation, Transparenz und Qualität soll nachgedacht werden.

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Leistungsabrechnung und Kostenrechnung für ambulante Pflegedienste

Leistungsabrechnung und Kostenrechnung für ambulante Pflegedienste

Als Einstieg in die Thematik veranstaltet der Paritätische einen Workshop zu den Themenfeldern:

·  Abrechnung von Leistungen

·  Grundlagen zur Kostenrechnung und Stundensatzkalkulation

Termin:

16.09.2019

Ort:

Foyer im PMGZ

Hauptstraße 28

70563 Stuttgart

Referent:

Andreas Heiber (System & Praxis Bielefeld)

Teilnahmegebühr:

60,00 €

Anmeldeschluss:

02.09.2019


Abrechnung von Leistungen

Die richtigen Leistungen abrechnen und die richtige Vergütung im SGB XI verhandeln!

Ein wesentliches Element der Wirtschaftlichkeit sind die Erträge bzw. noch genauer: die Abrechnung der richtigen Leistungen. Der Leistungskatalog SGB XI in Baden-Württemberg ist textlich allerdings sehr rudimentär gehalten und wird teilweise auch von Kassenvertretern vertragswidrig gedeutet.

Im ersten Teil des Workshops/Seminar werden die Grundlagen der Pauschalen, die Inhalte der Module und typische Abrechnungsmissverständnisse besprochen. Darüber hinaus werden Strategien dargestellt, wie man auch bei Bestandskunden die Leistungen dauerhaft verändern kann und sollte.

 

Grundlagen zur Kostenrechnung und Stundensatzkalkulation

Die Preise der Leistungen müssen natürlich leistungsgerecht sein. In BW gab es eine sehr lange Tradition von landesweit einheitlichen Preisen, die inzwischen schrittweise aufgelöst wird: so hat eine Gruppe von kirchlichen Sozialstationen eigene und damit höhere Vergütungen verhandelt, auch Mitgliedseinrichtungen des Paritätischen haben inzwischen erfolgreich Einzelverhandlungen geführt. Dauerhaft wird die Einzelverhandlung dann eine Option sein, wenn die pauschale Vergütung nicht mehr reicht.

Im zweiten Teil des Workshops erhalten Sie einen Überblick über die Grundlagen zur Kostenrechnung und Stundensatzkalkulation sowie den rechtlichen Grundlagen insbesondere im SGB XI. Ziel soll es sein, das Sie dauerhaft in der Lage sind, auf der Basis einer differenzierten Kostenrechnung eigene Stundensätze zu kalkulieren. Mit diesen konkreten Zahlen kann dann entschieden werden, in welcher Art die nächsten Verhandlungsrunde zu führen ist: pauschal noch auf Landesebene, oder als Gruppenverhandlung des Paritätischen oder als Einzelverhandlung. Auch der Paritätische benötigt konkrete und begründete Zahlen, um auf Landesebene erfolgreich verhandeln zu können. Diese Grundlagen sollen dauerhaft geschaffen werden.

Für die Anmeldung bitte in den Internen Bereich unserer Homepage einloggen.

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5 Jahre - T4 Gedenkstätte

5 Jahre - T4 Gedenkstätte

Anlässlich der 5 Jahre T4 Gedenkstätte wird zu einem Festakt am 30. August ab 9.30 Uhr in das Foyer der Philharmonie Herbert-von-Karajan-Straße 1 in 10785 Berlin eingeladen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie im beiliegendem Flyer. Anmeldungen werden bis zum 27. August entgegengenommen.

» weiter zum Programmflyer

Termine bitte beachten  

30
09
2019

Workshop WBVG-Verträge

14
10
2019

Fachgruppe Behindertenhilfe

21
10
2019

Fachtag Landesrahmenvertrag SGB IX

05
11
2019

Fachgruppe Sozialpsychiatrie
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