Infobrief Jugend und Bildung 02 / 2019

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02 / 2019
14.06.2019

Infobrief Jugend und Bildung

Inhalt

»Aufruf Vorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats auf der MV am 15.11.2019

Liebe Mitglieder aus dem Bereich Jugend und Bildung,

 

nachfolgend finden Sie den Wahlaufruf zum Aufsichtsrat, den unsere Vorstandsvorsitzende in den letzten Tagen verschickt hat.

Bitte sehen auch Sie sich in Ihrem Umfeld nach geeigneten Kandidat*innen um und machen Sie von Ihrem Vorschlagsrecht regen Gebrauch! Beachten Sie hierbei, dass die vorgeschlagenen Personen sich ausdrücklich bereit erklären müssen, zur Wahl zur Verfügung zu stehen. (s.u.)

 

Herzliche Grüße

 

Barbara Meier          Torsten Rothfuss

Aufruf Vorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats auf der MV am 15.11.2019 

Informationen zum Aufsichtsrat und zu den Wahlvorschlägen

Die Mitglieder des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg werden gebeten, Wahlvorschläge bis spätestens 20. September 2019 über den internen Bereich unserer Homepage zu melden. Der Aufsichtsrat umfasst 11 Personen. Er besteht gem. § 12 (1) unserer Satzung aus der oder dem Vorsitzenden, einer Vertreterin und einem Vertreter aus den Zielgruppen der Mitgliedsorganisationen (Betroffenenvertreter/in) und 8 weiteren Personen, von denen vier Frauen und vier Männer sein müssen.

 

Aufgaben des Aufsichtsrates nach Satzung §12 Abs. 7

Der Aufsichtsrat hat folgende Aufgaben:

  • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern,
  • Bestellung, Kontrolle (in finanzieller und inhaltlicher Hinsicht) und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
  • Aushandlung der Tätigkeitsbedingungen einschließlich der Vergütung mit den Vorstandsmitgliedern und Abschluss der Dienstverträge,
  • Regelung der Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder in einer Geschäftsordnung,
  • Regelung der Controllinginstrumente und der Berichtspflichten, insbesondere auch bezüglich der Tochterunternehmen und der sonstigen Beteiligungen,
  • Erteilung der Zustimmung an den Vorstand zum Erwerb neuer Beteiligungen,
  • Beratung des Rechenschaftsberichts des Vorstandes,
  • Beratung des vom Vorstand aufgestellten Wirtschafts- und Investitionsplans mit Empfehlung zur Beschlussfassung an die Mitgliederversammlung,
  • Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses,
  • Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder,
  • Wahl der Wirtschaftsprüferin bzw. des Wirtschaftsprüfers.

 

Anforderungen an den Aufsichtsrat

Bei der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten und der Aufstellung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates werden die nachfolgenden Anforderungskriterien mit auf den Weg gegeben:

  • Es sollen Kandidatinnen und Kandidaten entsprechend dem breiten Spektrum des Verbandes und nach den Grundsätzen allgemeiner Gleichbehandlung vorgeschlagen werden.
  • Die Kandidatinnen und Kandidaten sollten dem PARITÄTISCHEN verbunden sein, sie müssen jedoch nicht direkt bei einer Mitgliedsorganisation tätig sein.
  • Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben im Aufsichtsrat erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
  • Die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrates, ausreichende zeitliche Ressourcen für die Aufsichtsratstätigkeit, eine angemessene Vorbereitung auf die Sitzungen und die Bereitschaft zur verantwortungsvollen Mitwirkung bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Kontext des Mandats sollen gegeben sein.
  • Der Aufsichtsrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, die Rechte, Pflichten und Zusammenarbeit regelt.
  • Interessierte Personen sollten über die Dauer der Amtsperiode (vier Jahre) zur Verfügung stehen.

 

 

Konkrete zeitliche Anforderungen pro Jahr:

  • 3 reguläre Sitzungen (jeweils 5 Stunden) am Nachmittag, eine Klausur (1,5 Tage), Anwesenheit auf der Mitgliederversammlung (1 Tag)
  • die erste Sitzung findet am 10. Dezember 2019 (13-18 Uhr) statt
  • ggf. Mitglied im Wirtschaftsausschuss (2 Sitzungen á 3 Stunden); im Vorsitz weitere terminliche Verpflichtungen

 

Vergütung für das ehrenamtliche Engagement

  • 150 Euro pro Sitzungstag, maximal 720 Euro pro Jahr
  • Vorsitz: zusätzlich eine monatliche Pauschale in Höhe von 750 Euro
  • Stellvertretende: zusätzlich eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 Euro
  • Die aktuell gültige Vergütungsordnung wird 2020 evaluiert. Ein Beschluss wird auf der Mitgliederversammlung 2020 gefasst.

 

Alle Mitglieder werden gebeten, sich in ihrem Wirkungsbereich und darüber hinaus intensiv nach Personen, die sie für ein Engagement im Aufsichtsrat für geeignet halten, umzusehen und diese zu einer Kandidatur zu ermuntern. Die vorgeschlagenen Personen müssen ausdrücklich erklären, dass sie bereit sind, sich zur Wahl zu stellen und eine etwaige Wahl anzunehmen. Die vorgeschlagenen Kandidat*innen werden vor Erstellung der Wahlunterlagen noch einmal um das Einverständnis gebeten.

 

Die Wahlvorschläge können unter folgendem Link eingereicht werden: https://paritaet-bw.de/intern/verband-intern/ar-wahl.html  (die Zugangsdaten für den internen Bereich unserer Homepage werden dafür benötigt)

 

Der Vorstand wird nach dem 13.09.2019 die eingegangenen Wahlvorschläge zusammenstellen und den Mitgliedern im Oktober mit der Einladung zur Mitgliederversammlung über unsere Homepage kommunizieren.

 

Fragen zur Wahl des Aufsichtsrates beantwortet Ihnen Philipp Schwaiger (schwaiger@paritaet-bw.de, 0711 / 21 55 – 134) Fragen zur Mitgliederversammlung Deborah Castello (castello@paritaet-bw.de, 0711 / 21 55 – 210).