Infobrief Ältere Menschen und Pflege 37 / 2019

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37 / 2019
24.06.2019

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

FG Ambulant; FG Stationär; Hausverteiler

Inhalt

»Workshop

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem Jahr 2020 tritt in Baden-Württemberg die Pflegeberufereform vollumfänglich in Kraft. Die alte Aufteilung in Alten-, Kinderkranken- oder Krankenpflege entfällt. Alle künftigen Auszubildenden starten mit dem Ausbildungsziel Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann und erlernen in den ersten beiden Jahren ihrer Ausbildung die gleichen Inhalte in Theorie und Praxis. Auszubildende mit dem Vertiefungseinsatz in der stationären oder ambulanten Langzeitpflege können ihr Ausbildungsziel im letzten Ausbildungsjahr verändern und den Ausbildungsabschluss Altenpflegerin bzw. Altenpfleger anstreben. Auszubildende, deren Vertiefungseinsatz in der Pädiatrie stattfinden soll, können analog den Ausbildungsabschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger wählen.

 

Workshop 

Pflegeberufegesetz

Pflegeberufegesetz

Diese Reform und ihre Folgen geht mit besonderen Herausforderungen für die Pflegeschulen, als auch für die Dienste und Einrichtungen einher. Um die Mitgliedsorganisationen bei der Umsetzung zu unterstützen veranstaltet der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg einen Workshop.

  • Termin: 30.07.2019
  • Uhrzeit: 09:30 - 14:30
  • Ort: Residenz Rüppurr
    Erlenweg 2
    76199 Karlsruhe
  • Referent: Klaus Dorda (Berater Pflegeausbildung des BAFzA)

Zentrale Herausforderungen im Zuge der Umsetzung sind aktuell:

  • Finanzierung

Aktuell verhandeln die Kostenträger der Pflegeausbildung mit den Interessenverbänden der Pflegeschulen bzw. mit den Interessenvertretungen der „Träger der praktischen Ausbildung“. Angestrebt werden Pauschalbudgets, aus denen die Kosten der Ausbildung gedeckt werden müssen (ausgenommen sind die Investitionskosten der Schulen!). In einem definierten Verfahren teilen der Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschule der zuständigen Stelle die voraussichtliche Zahl der Ausbildungsverhältnisse sowie die voraussichtlichen Mehrkosten der Ausbildungsvergütung und das sich daraus ergebende Gesamtbudget mit.

  • Kooperation und Koordination

Die praktische Ausbildung wird auf der Grundlage eines vom Träger der praktischen Ausbildung (TPA) zu erstellenden Ausbildungsplans durchgeführt. Sie gliedert sich in

  • 1 Orientierungseinsatz,
  • 5 Pflichteinsätze in den verschiedenen Versorgungsformen
  • 1 Vertiefungseinsatz
  • sowie 2 weitere Einsätze.

Der Träger der praktischen Ausbildung (TPA) hat über Kooperationspartner zu gewährleisten, dass die praktische Ausbildung (nach den definierten Vorgaben) an allen Lernorten sichergestellt ist.

Bereits im Ausbildungsvertrag muss anhand des Ausbildungsplans dargestellt werden, welche Einsätze für den Auszubildenden wann und wo vereinbart sind. Die Aufgaben der Organisation und Koordination der praktischen Ausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen an eine Pflegeschule übertragen werden. Selbstverständlich sind alle Formen der Kooperation (TPA, Pflegeschule, Praxiseinsatzstellen) vertraglich abzusichern.

Die Kooperationspartner müssen sich außerdem darüber verständigen, wie sie zukünftig zusammenarbeiten und gemeinsam ausbilden wollen.

  • Praxisanleitung

Die Einrichtungen, die an der praktischen Ausbildung beteiligt sind, haben die Praxisanleitung sicherzustellen. Sie müssen für den Kompetenzerwerb der Auszubildenden sorgen und die Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten. Vorgeschrieben ist, dass die von den Einrichtungen zu leistende Praxisanleitung mindestens 10 Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit umfassen muss. Da gewährleistet werden muss, dass die Anleitung im vorgegebenen Umfang durchgeführt wurde, ist eine Dokumentation im Ausbildungsnachweis Pflicht.

  • Anmeldungen bitte bis zum 21.07.2019.
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