Infobrief Menschen mit Behinderung 15 / 2019

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15 / 2019
03.07.2019

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebenspahse

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Liebe PARITÄTERINNEN und PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs 3 - "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie relevant sind.

Um die Dokumente abrufen zu können, ist die Anmeldung im internen Bereich der Homepage notwendig. Dafür benötigen Sie Ihre Mitgliedernummer. https://paritaet-bw.de/intern.html


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Cornelia Meyer-Lentl, Tel.: 0711-2155228, E-Mail: meyer-lentl@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

https://newsletter.paritaet-bw.de/infobriefe


Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle Dokumente sofort online abrufbar sind. Wir sind derzeit verbandsintern in der Umstellung auf ein neues digitales System. Bis dieser Wechsel komplett vollzogen ist, fügen wir die Dokumente meist per Anhang an.

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebenspahse 

Ergebnis - Landesweite Vergütungsvereinbarung nach § 132g SGB V

Ergebnis - Landesweite Vergütungsvereinbarung nach § 132g SGB V

Mit diesem Infobrief möchten wir Sie über die Verhandlungen für eine landesweite Vergütungsvereinbarung informieren, die zu einem Abschluss kamen. Die Vergütungsvereinbarung ist mit allen Leistungserbringern und Leistungsträger in Baden-Württemberg vereinbart und bildet die Grundlage für die Umsetzung der Gesprächsbegleitungen. Die Vergütungsvereinbarung nimmt an vielen Stellen Bezug auf die Bundesrahmenvereinbarungen über Inhalte und anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13. Dezember 2017 und konkretisiert die Umsetzung in Baden-Württemberg:

§ 1 Vergütungsanspruch

§ 2 Vergütungsfähige Leistungen

§ 3 Bewohnerpauschale

§ 4 Qualifikation der Berater

§ 5 Leistungsnachweis

§ 6 Mitwirkung Datenerhebung

§ 7 Abrechnung

§ 8 Vertragsanpassung

§ 9 Folge von Vertragsverstößen

§ 10 Kündigung

§ 11 Laufzeit

Die bereitgestellte Vergütungsvereinbarung ist von Ihnen ausgefüllt an die federführende Krankenkasse bzw. dem federführenden Landesverband der Krankenkasse zu senden und die Erklärung zur Erfüllung der Anforderungen nach § 14 der Bundesvereinbarung nachzuweisen. Wir haben Ihnen alle nützlichen Dokumente im beigefügten Link bereitgestellt.

Wenn Sie eine Vergütungsvereinbarung abschließen, sende Sie diese uns bitte zu.

» weiter zu den nützlichen Dokumenten