Infobrief Servicebereich Personal 12 / 2019

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12 / 2019
10.07.2019

Infobrief Servicebereich Personal

An alle Mitgliedsorganisationen

Inhalt

»Tarifeinigung der Länder 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief erhalten Sie Informationen über den aktuellen Stand der Tarifeinigung der Länder zum TV-L vom 2. März 2019.

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Mit herzlichen Grüßen

Bettina Schweizer

Tarifeinigung der Länder 2019 

Redaktionsgespräche haben am 1. Juli begonnen

nach vorliegenden Informationen des dbb Beamtenbund und tarifunion haben die Gewerkschaften erst jetzt am 1. Juli 2019 die sogenannten Redaktionsgespräche mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aufgenommen.

 

Bei der Umsetzung einzelner Punkte aus der Tarifeinigung sollen zwischen der TdL und den Gewerkschaften unterschiedliche Auffassungen bestehen.

 

Einer der Dissenzpunkte bezieht sich auf die Neuregelungen zur Erhöhung der Garantiebeträge bei einer Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L. Während die Gewerkschaften davon ausgehen und dies auch fordern, dass die neuen Garantiebeträge in Höhe von 100 Euro für die Entgeltgruppen 1 bis 8 bzw. 180 Euro für die Entgeltgruppen 9a bis 15 auch auf Bestandsfälle Anwendungen finden, vertritt die TdL die Ansicht, dass die höheren Werte nur für Höhergruppierungen nach dem 01.01.2019 Anwendung finden sollen.

 

Ebenfalls diskutiert wird über die Fragen, inwieweit das in der Tarifeinigung vom 2. März 2019 vorgesehene Einfrieren der Jahressonderzahlung auf dem Stand 2018 für die Jahre 2019 bis 2022 tariftechnisch umzusetzen ist. Hier sieht ein Vorschlag der TdL zunächst so aus, dass in Ergänzung der bisherigen Staffelung in § 20 Abs. 2 TV-L die Gruppe der Entgeltgruppen 1 bis 8 in zwei Untergruppen unterteilt wird. Diesen Untergruppen werden unterschiedliche Faktoren zugeordnet, um eine aus Sicht der TdL überproportionaleWirkung der Anhebung der Tabellenentgelte durch die Vereinbarung der Mindestbeträge in der Tarifeinigung bei der Bemessung der Jahressonderzahlung abzubilden. In dieser Frage werden sowohl die von der TdL vorgeschlagene Systematik als auch die konkreten Faktoren, mit denen der Einfriereffekt erzielt werden soll, umfassend geprüft. Aus Sicht des dbb muss dabei in jedem Fall gewährleistet sein, dass ein Einfrieren der Jahressonderzahlung auf gar keinen Fall dazu führen darf, dass in den Jahren 2019 und 2022  niedrigere Beträge als im Jahre 2018 ausbezahlt werden. Zudem müssen zwischenzeitlich erfolgte Höhergruppierungen oder ein Aufrücken in die nächste Erfahrungsstufe positive Wirkung entfalten.

 

Ein weiterer umstrittener Punkt betrifft die Überleitung der Angehörigen in der bisherigen kleinen Entgeltgruppe 9 aus dem ehemaligen Angestellten- bzw. Arbeiterbereich. Hier vertreten die Gewerkschaften die Position, dass die bereits mit der Einführung der Entgeltgruppe 9a im TVöD vereinbarten Überleitungsregelungen mit Bund und VKA übernommen werden. Die TdL hat hierzu für einzelne Verläufe abweichende Umsetzungsvorschläge unterbreitet.

 

(Quelle: Schreiben des stv. Bundesvorsitzenden Volker Geyer, dbb Beamtenbund und tarifunion, vom 8. Juli 2019)

 

Nachdem die Redaktionsverhandlungen erst Anfang Juli begonnen haben, wird es möglicherweise noch bis Herbst dauern, bis diese Verhandlungen abgeschlossen sind und der Tarifabschluss vollständig umgesetzt werden kann.

Vom dbb wurden einzelne vorläufige Tabellen unter Redaktionsvorbehalt veröffentlicht, darunter auch die allgemeine Tabelle. Für den Sozial- und Erziehungsdienst und für die Pflege wurden noch keine vorläufigen Tabellen veröffentlicht. Hier gilt es den weiteren Verlauf der Redaktionsverhandlungen abzuwarten.

 

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