Infobrief Menschen mit Behinderung 17 / 2019

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17 / 2019
16.07.2019

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Umsetzungsstand Übergangsvereinbarung »Zeitschiene Landesrahmenvertrag SGB IX »BEI_BW »Weitere Infos zum BTHG »+ + + WICHTIGE TERMINE!! + + + +

Liebe PARITÄTERINNEN und PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs 3 - "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie relevant sind.


ACHTUNG:

Da wir derzeit unsere Homepage komplett überarbeiten legen wir übergangsweiwe die Dokumente für Sie zum download auf unsrer cloud ab. Den link dazu entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Beitrag. Auch hierfür benötigen Sie lediglich Ihre Mitgliedsnummer.


Umsetzungsstand Übergangsvereinbarung 

Laut Bericht des KVJS sind mittlerweile 60% aller erwarteten Anträge eingegangen. Die Fehlerquote betrage 48 %.

Die Fehler seien sehr unterschiedlich zwischen reinen Anwendungs- und Verständnisfehlern bis hin zum Versuch einzelner Träger bisher nicht vereinbarte Angebote auf diesem Wege zu vereinbaren.

Brutto-Netto-Problematik


Über die Weigerung der Anwendung des Bruttosystems in einzelnen Kreisen haben wir intern ausgiebig beraten und unsere Positionen an die entsprechenden Stellen getragen. Die Kommunalverbände (Landkreis-, Städtetag und KVJS) wollen nun ein gemeinsames Schreiben an die Kommunen versenden, in dem für das Bruttosystem geworben werden soll.

Den Kommunen soll damit ebenfalls nahe gelegt werden, bei fehlenden Zahlungsflüssen an die Einrichtungen unkompliziert Abschlagzahlungen zu leisten, wenn diese dadurch in "Schwierigkeiten" geraten. Die Problemanzeigen dafür müssten vor Ort gemeldet werden.

Hier geht es zu den Schreiben der kommunalen Verbände an die Stadt- und Landkreise (Link im Browser einfügen).

  • https://cloud.paritaet-bw.de/nextcloud/index.php/s/zZC3zJB5ER3w53H
  • https://cloud.paritaet-bw.de/nextcloud/index.php/s/rR3Dq7aTqY7yYGj
» Hier geht es nochmal zur Erinnerung an den BTHG-Liga Newsletter Nr. 17

Höhergruppierungen in der Übergangsphase


Der KVJS schließt allgemeine Erhöhungen für die Laufzeit der Übergangsvereinbarung aus. Auf regionaler Ebene kann dies - wie bisher - in Form von konzertierten Verhandlungen erfolgen.

Eine Höhergruppierung ist ausdrücklich nur in begründeten Einzelfällen möglich.

Umfrageergebnis Juni 2019 zu Warmmieten


Die Umfrage der PARITÄTISCHEN Mitgliedsorganisationen ist mittlerweile abgeschlossen. Die Ergebnisse der durchschnittlichen, angemessene Warmmiete für Ein-Personenhaushalte in den Stadt- und Landkreisen können Sie hier abrufen.

Vollständig sind diese sicherlich nicht, jedoch war der Rücklauf von Ihnen relativ hoch, so dass wir eine recht gute Gesamtschau erhalten haben.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

» weiter zu der Liste der Warmmieten in Ba-Wü

Zeitschiene Landesrahmenvertrag SGB IX 

Timeline LRV SGB IX


Die 3x3 Verhandlungsgruppe wird Im Juli 2019 ein letztes Mal inhaltlich tagen und abschließend verhandeln.

Im September erfolgt dann die redaktionelle Anpassung. Wir erwarten den unterschriebenen LRV also nicht vor Oktober 2019 - eher später.

Die bis dahin noch offenen Punkte sollen im LRV explizit benannt und mit einer zeitlichen Deadline zur Einigung in die neu zu gründende Vertragskommission SGB IX übergeben werden. Wie die Begleitgremien dafür aussehen werden - sowohl innerverbandlich als auch über die Liga - ist noch nicht abschließend geklärt.

Liga BTHG-Projekt...wie geht´s weiter?...


Das Liga-BTHG Projekt wird in der bisherigen Form zum 31.07.2019 enden.

Sicher ist, dass die Vertragskommission (VK) SGB IX mit der Fortführung des LRV  beauftragt wird. Dafür müssen also Strukturen angelegt werden, die uns als Vertretungen der Liga-Verbände in der VK, zuarbeiten können. Wie diese Struktur im Detail aussehen könnte ist noch unklar.

Über die Fortführung des Liga-Projekts bzw. der Einrichtung neuer Strukturen unter Trägerbeteiligung haben wir auch mit dem von Ihnen gewählten Kernteam in unserer letzten Sitzung Ende Juni 2019 diskutiert, mit folgendem Ergebnis:

  • Die Beendigung des Liga-Projekts in dieser Form soll planmäßig zum Ende gebracht werden.Diese Haltung haben wir in der Lenkungsgruppe und in dem Liga-Fachausschuss Psychiatrie und Behindertenhilfe, vertreten.
  • Die Möglichkeit des überverbandlichen, fachlichen Austausches im Liga-Projekt wurde vom Kernteam positiv bewertet. Dafür Strukturen nach dem Liga-Projekt zu installieren, wäre wünschenswert.
  • Uns ist es als PARITÄTISCHER ein Anliegen, unsere Mitgliedsorganisationen auch zukünftig bestmöglich zu beteiligten und Meinungsbilder zu ergründen, die wir vertreten können. Die vorhandenen Strukturen (Fachzirkel, workshops, Abfragen, Infobriefe, etc.) sollen dafür weiterhin gut genutzt werden. Das Kernteam sieht sich hier insbesondere in der Verantwortung, diese Meinungsbildung zu unterstützen und die entsprechende Transparenz zu den PARITÄTISCHEN Mitgliedern herzustellen.
  •  Dem Kernteam ist es wichtig, dass weiterführende Beschlüsse bei der Umsetzung des BTHGs in den nächsten Jahren, im Interesse ALLER Träger getroffen werden. Daher wird den Verbandsreferent*innen des PARITÄTISCHEN das Vertrauen ausgesprochen, die Interessen der PARITÄTISCHEN Mitglieder bestmöglich zu vertreten und auszuhandeln.
  • Die Rückkopplung an das Kernteam und die Mitglieder ist dabei selbstredend und wird vom Kernteam auch regelhaft eingefordert.

BEI_BW 

Ergebnisse der Erprobungsphase


Die Erprobungsphase des BEI_BW ist abgeschlossen. Wir erwarten den offiziellen Forschungsbericht nach der Sommerpause.

Die Ergebnisse wurden bereits in der Ministerials-AG Bedarfsermittlung und im Vorfeld in der UAG Erprobungsphase kommuniziert.

Erfreulich ist, dass alle 3 Beteiligten am Prozess (Fallmanager, Betroffene, Vertrauensperson) das Instrument als eine gute Möglichkeit sehen, den Bedarf individuell und personenzenriert zu erfassen. Im Schnitt hat eine Erhebung 2,5 Stunden gedauert, wobei die Fahrtzeit des Fallmanagers nicht berücksichtigt wurde. In den meisten Fällen hat jedoch 1 Termin ausgereicht.

Deutlich wurde ebenfalls, dass unter anderem die Bögen komprimiert werden sollten und das Handbuch ebenfalls überarbeitet werden muss. Hier die Knackpunkte in aller Kürze:

  • Die Wünsche werden adäquat abgedeckt.
  • Der Bogen muss komprimiert werden.
  • Das Handbuch muss überarbeitet werden.
  • Die Fallmanager müssen weiter geschult werden.
  • Die EUTB-Stellen müssen besser geschult werden.
  • Die digitale Version muss auf der KVJS-Seite öffentlich abrufbar werden.
  • Eine Anleitung zur Anwendung in leichter Sprache für die Betroffenen wird empfohlen.

 

 

Wie geht es weiter?

  • 13.08.2019: UAG Erprobung/Evaluation (Blaurock, Rauscher, Meyer-Lentl):

- Erarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung des BEI_BWs auf Grundlage der Ergebnisse wissenschaftlichen Begleitforschung.

- Überarbeitung des medizinischen Fragebogens.

- Diskussion und Vorbereitung der inhaltlichen Aufgaben des einzusetzenden Beirats zur Weiterentwicklung des BEI_BWs.

- Klärung der besseren Überleitung für das Gesamtplanverfahren hin zu Leistungen.

 

  • 01.10.19: AG Bedarf (Blaurock, Rauscher, Knies, Seitz-Bay, Ochs, Halbleib, Meyer-Lentl)

- Vorstellung und Freigabe der Vorschläge der UAG Erprobung/Evaluation inkl. med. Fragebogen

- Abstimmung zu Inhalten des Kompetenzzentrums und Aufgabenbeschreibung des Beirats

- Vorstellungen und Diskussion zum Gesamtplanverfahren  auf Grundlage des  KVJS´s und der UAG Evaluation/Erprobung

 

  • Echtlauf des BEI_BW ab dem 01.01.2020 inkl. digitales BEI_BW

  • 2. Evaluationsstufe ab 2022

 

Weitere Infos zum BTHG 

Checkliste für Betroffene, Angehörige und gesetzl. Betreuer*innen


Manchmal machen andere auch was Gutes und man muss das Rad ja nicht immer neu erfinden.... wink

"Eine Arbeitsgruppe aus dem Diözesen-Caritasverband Rottenburg-Stuttgart hat ein Informationsschreiben speziell für Betroffene, Angehörige und rechtliche Betreuer*innen erstellt. Es beinhaltet in knapper Form Informationen zu den Veränderungen (u.a. Zuständigkeiten von Ämtern, Zahlungsmodalitäten, etc.) im derzeitigen "stationären Wohnen" bzw. zukünftig den "besonderen Wohnformen."

Danke an die dortigen Kolleg*innen!

Ein weiterer Hinweis:

Der Bundesverband Lebenshilfe e.V. hat zwei Checklisten in Leichter Sprache veröffentlicht,
Sie finden diese über folgenden Links:

» Checkliste für Angehörige, Betroffene, gesetzliche Betreuer*innen

NFO - BTHG: Anforderungen an die Jugendämter durch das Bundesteilhabegesetz Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter


Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter  hat im Mai dieses Jahres die Arbeitshilfe "Anforderungen an die Jugendämter durch das Bundesteilhabegesetz" veröffentlicht. Die Arbeitshilfe beabsichtigt, die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten wesentlichen Änderungen und zu beachtenden Vorschriften aufzugreifen und bezüglich der Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe auszuführen, wie zum Beispiel die Bestimmungen der Bedarfsermittlung im Kontext mit dem Hilfeplanverfahren oder die Anforderungen an Fachkräfte. Aus Sicht der Landesjugendämter erfordert das BTHG gerade auch hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Sozialämtern auf örtlicher und überörtlicher Ebene kooperative Lösungen und ein konstruktives Miteinander.

» weiter zur Arbeitshilfe

+ + + WICHTIGE TERMINE!! + + + +  

21.10.2019: PARITÄTISCHER Fachtag zur Umsetzung BTHG in Ba-Wü Bedarf - Leistung - Vergütung Landesrahmenvertrag SGB IX und BEI_BW


Bis zum Termin der Veranstaltungen sind die Verhandlungen des Landesrahmenvertrag SGB IX hoffentlich abgeschlossen, die Leistungsbeschreibungen sind in Bearbeitung, das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_BW überarbeitet und verbindliche Vereinbarungen für die Überführung in Leistungen getroffen worden.


Kurz: 2020 steht vor der Türe und damit auch der "Echtlauf" der Umsetzung des BTHGs.

In dieser Fachveranstaltungen möchten wir Ihnen nun ausführlich den Landesrahmenvertrag SGB IX vorstellen, die aktuelle Version des BEI-BW präsentieren und alles, was Sie für die Umsetzung noch wissen sollten.
Eine dezidierte Tagesordnung geht Ihnen kurz vor dem Termin zu.
Wir behalten uns vor, die Inhalte den aktuellen Gegebenheiten noch anzupassen.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Anmeldung.
Die Tagungsdokumentation wird im Anschluss auf dem internen Bereich der Homepage veröffentlicht.

Zielgruppe:
Mittlere und höhere Leitungsebene der Einrichtungen der Eingliederungshilfe ambulant/stationär

» GANZ SCHNELL PLATZ SICHERN UND ANMELDEN!!

20.September 2019: Come together

20.September 2019: Come together

Das Programm für unser "Come Together" am 20.09.2019 in Stuttgart ist nun mit dem Kernteam abgestimmt.

Sie erhalten noch eine "schöne" Einladung dazu. Vorab jedoch schon mal die Informationen. Man kann sich bereits anmelden.

Programm des Come-Together, 20.09.2019

  • 14:30 Uhr – Eröffnung und Sektempfang
  • Begrüßung und Vorstellung des Kernteams 3 - Menschen mit Behinderung
  • Keynote: Frau Dr. Grüber, Leiterin Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft, Berlin

         Thema: Wechselwirkung zwischen Behinderung und Normalität - Chancen für eine gesellschaftliche Entwicklung?

  •  Würdigung der beteiligten PARITÄTER*INNEN am Liga-BTHG Projekt.
  • Übergang zum gemütlichen Teil mit Gesprächen und Musik von der Band "Neuroleptica" aus Göppingen.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Mitzubringen ist lediglich gute Laune. Und "kosten tuts auch nix"! (Da freut sich doch der Schwabe und der Badener bestimmt auch...)

» Schnell hier anmelden!

30.09.2019: Vorstellung der PARITÄTISCHEN Muster-Mietverträge WBVG

30.09.2019: Vorstellung der PARITÄTISCHEN Muster-Mietverträge WBVG

Wir möchten Ihnen im Rahmen eines workshops unseren PARITÄTISCHEN Mustervertrag nach dem WBVG unter Berücksichtigung der ab den 1. Januar 2020 geltenden Änderungen nach dem BTHG für die bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorstellen. Das Vertragsmuster muss von Ihnen noch an die jeweiligen Konzeptionen/ Leistungen Ihrer Einrichtungen angepasst werden. Wir geben Ihnen dazu Hinweise und diskutieren mit Ihnen die Umsetzung. Für Fragen ist ausreichend Zeit eingeplant.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Anmeldung.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstaltungsort über keine eigenen Behindertenparkplätze verfügt. Es gibt jedoch öffentliche Parkplätze vor dem barrierefreien Zugang.

Referentin: Dr. Steffi Hunnius, Rechtsanwältin, Servicebereich Recht
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Termin: 30.09.2019, 13-16 Uhr

Ort: Jugendherberge Stuttgart

» Die Möglichkeit zur Anmeldung erfolgt hier demnächst