Menschen mit Behinderung aktuell 06 / 2019

Im Browser ansehen.

06 / 2019
17.09.2019

Menschen mit Behinderung aktuell

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Aktuelles »Fachinformationen »Materialien und Arbeitshilfen »Allgemeine Informationen »Veranstaltungen »Termine bitte beachten

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit diesem Monatsbrief erhalten Sie die aktuellen Informationen des Fachbereichs Menschen mit Behinderung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Abruf einzelner Beiträge im internen Bereich angemeldet sein müssen.

Aktuelles 

Statistisches Landesamt: 2,4 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen

Statistisches Landesamt: 2,4 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen

Das Statistische Landesamt hat die neuesten Zahlen zu den Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen 2018 für Baden-Württemberg veröffentlicht.
.

  • Sozialhilfeausgaben (Sozialgesetzbuch SGB XII): netto rund 2,4 Mrd. Das sind 6,1 % oder 140,4 Millionen (Mill.) Euro mehr als 2017.
  • Nettoausgaben für die Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen (Kapitel 6 SGB XII): 1,8 Mrd. Euro (+6,2 %). Das sind 73,2 % der gesamten Nettoausgaben (1,8 Mrd. Euro) für die Eingliederungshilfe  

 

» Diese Informationen finden Sie auch auf der Website des Statistischen Landesamtes

Projektförderung "Impulse Inklusion 2019"

Projektförderung "Impulse Inklusion 2019"

Auch in diesem Jahr stellt das Ministerium für Soziales und Integration mit dem Förderprogramm „Impulse Inklusion 2019“ erneut 400.000 Euro zur Verfügung, um kreative und innovative Projekte im Bereich der Inklusion zu generieren und zu finanzieren.

Bewerbungsschluss ist der 21. Oktober 2019 - eine Förderentscheidung wird voraussichtlich Ende November getroffen.

Weitere Einzelheiten zur Projektförderung finden Sie über den Link "weiter zur Projektförderung".

» weiter zur Projektförderung

Fachinformationen 

Sachstand Interdisziplinäre Frühförderstellen

Sachstand Interdisziplinäre Frühförderstellen

Die Komplexleistung Frühförderung geht in diesem Sommer in Baden-Württemberg nunmehr in ihr fünftes Jahr. Rückblickend ist dies für die Interdisziplinären Frühförderstellen und insbesondere für die Familien mit Kindern mit Frühförderbedarf eine Erfolgsgeschichte, auf die wir hier „im Ländle“ zurecht stolz sein können:

Seit fünf Jahren dient die Landesrahmenvereinbarung Frühförderung dazu, Kindern mit komplexem Förderbedarf die Unterstützung, Förderung und Behandlung aus einer Hand zukommen lassen zu können, die sie dringend benötigen – und die Interdisziplinären Frühförderstellen haben sich hier als verlässliche, geeignete, niederschwellige und familienorientierte Partner erwiesen, die in der Regel gemeinsam mit dem engmaschigen Netzwerk der Frühförderlandschaft wertvolle Arbeit leisten.

Michael Tränkle, Referent für Frühförderung beim PARITÄTISCHEN, hat für Sie eine kurze Zusammenfassung zum Sachstand der IFF - Verhandlungen erstellt.

» weiter zum Sachstand

SpDi Dokumentation 2018

SpDi Dokumentation 2018

Die freiwillige Dokumentation der Sozialpsychiatrischen Dienste ist ein wichtiges Instrument in der (fach-)politischen Diskussion auf Landes- und örtlichen Ebene. Darin werden die vielfältigen Aufgaben und Unterstützungsleistungen der Sozialpsychiatrischen Dienste dokumentiert.

Drei KERNAUSSAGEN aus der Dokumentation 2018 wurden aus den eingegangenen Daten herausgearbeitet:

  1. Die Sozialpsychiatrischen Dienste in Baden-Württemberg konnten 2018 in der Grundversorgung 22.237 Menschen (mit psychischen und sozialen Problemen) in Baden-Württemberg eine niederschwellige Beratung und Betreuung anbieten.
  2. Die Anzahl der Genesungsbegleiter, die in den SpDi angestellt sind, ist mit fünf Personen zu gering. Hier besteht eine Aufgabe der Träger und Landkreise, wie auch der Selbsthilfeorganisationen, geeignete Einsatzorte zu entwickeln, die Weiterbildung fördern und die Finanzierung der Genesungsbegleiter sicherstellen.
  3. Je geringer die Landes- und kommunalen Finanzierungsanteile sind, desto weniger flexibel können SpDis die Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen in der Grundversorgung gestalten. Bei hohen Fallzahlen wird die Versorgung der Klientel zum Spagat für den einzelnen Mitarbeiter vor Ort.

Als Ausblick & Aufgaben wurden identifiziert:

  1. Eine solide Finanzierung der Förderung der SpDi ist sicherzustellen. Die Senkung der Eigenmittel ist unabdingbar.
  2. Stärkung der Lotsenfunktion der SpDi.
  3. Verbindliche Einbindung in GPV-Strukturen (§7 PsychKHG)
  4. Herstellung vergleichbarer Versorgungsstrukturen im Land Baden-Württemberg
» weiter zur Dokumentation

Gemeinsamer Bericht zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) haben einen Bericht zur schrittweisen Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Erkrankungen (PEPP) erstellt und nun vorgelegt.

Der nun vorliegende Bericht soll dazu dienen, die bisherigen Erfahrungen bei der Umstellung des Vergütungssystems für die stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung zu analysieren. Mit der Umstellung in das PEPP-System wurde ein Umstieg von tagesgleichen Pflegesätzen zu einem Vergütungssystem, dass sich an die Ressourcenintensität der Behandlung orientiert, angestrebt. Kernpunkt der Kritik des PEPP-Systems war vor allem die diagnoseorientierte Kalkulation, die einen individuellen Bedarf der Patient*innen nicht abbildet. Denn vor allem bei Menschen mit psychischen Erkrankungen können aus Diagnose kaum Aussagen darüber getroffen werden, wie lange eine Therapie bzw. Behandlung im Einzelfall erforderlich ist.

» weiter zum Bericht

Materialien und Arbeitshilfen 

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung

Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2019 die anliegenden Empfehlungen zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung beschlossen.
Mit dem Inkrafttreten der zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2018 wurden die Grundsätze für alle Rehabilitationsträger zur Koordination der Leistungen im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens im allgemeinen Teil des SGB IX sowie das Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe neu geregelt, um Leistungen „wie aus einer Hand“ gewähren zu können und um eine bedarfsgerechte und bedarfsdeckende Leistungserbringung zu erreichen. Somit fand die Abkehr von
einer institutionenorientierten zu einer personenorientierten Leistungserbringung statt. Dies hat auch Einfluss auf die Bedarfsermittlung, die künftig personenzentriert zu erfolgen hat und somit einen zentralen Stellenwert im Verfahren der leistungsrechtlichen Zuordnung der Eingliederungshilfe erhält. Um den Leitbildern einer verbesserten Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und dem durch das Bundesteilhabegesetz erfolgten Paradigmenwechsel Rechnung zu tragen, versucht der Deutsche Verein mit den vorliegenden Empfehlungen eine Hilfestellung bei der Anwendung der neuen rechtlichen Vorgaben sowie der damit verbundenen Instrumente und Verfahren der Bedarfsermittlung geben.

Die Empfehlungen richten sich sowohl an die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer, um aufzuzeigen, was insbesondere bei der Bedarfsermittlung beachtet werden sollte und welche Erwartungen an das Gesamtplanverfahren sich aus der Sicht der Menschen mit Behinderungen stellen.

» weiter zur Empfehlung

Allgemeine Informationen 

Projekt "Suizidprävention Deutschland"

Projekt "Suizidprävention Deutschland"

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Mittel zur Verfügung gestellt um die Suizidprävention in Deutschland weiter zu entwickeln und zu verbessern. Mit der Beteiligung können Sie das Projekt aktiv unterstützen und mit Ihren Kenntnissen, Ideen und Vorschläge die Entwicklung der Suizidprävention in Deutschland mitgestalten. Am Ende des Projekt soll ein wissenschaftlich fundierter Bericht zur Suizidproblematik, der Suizidprävention und deren Perspektive erstellt werden.

Über den zu Verfügung gestellten Link gelangen Sie zur Kurzinformation des Projekts sowie zum Fragebogen.

» weiter zum Projekt

Veranstaltungen 

Mitgliederversammlung des Paritätischen

Mitgliederversammlung des Paritätischen

SAVE THE DATE:

Wie braucht die Zukunft das Soziale?

Diese Frage beschäftigt uns bei der Mitgliederversammlung des Paritätischen Baden-Württemberg am Freitag, den 15. November 2019 von 10.00 - 16.30 Uhr in der Print Media Academy in Heidelberg.

Am Vormittag:

Satzungsgemäßer verbandlicher Teil mit Neuwahl des gesamten Aufsichsrats

Am Nachmittag:

Schwerpunkt: Einfluss der Megatrends auf die Soziale Arbeit - welche Veränderungsbedarfe resultieren aus den Zukunftswerkstätten? Impuls und verschiedene Workshops.

Der Versand der Einladung und Unterlagen erfolgt digital. Bitte teilen Sie uns per E-Mail an haid@paritaet-bw.de mit,

  • wenn Sie eine schriftliche Einladung mit Unterlagen wünschen
  • wenn Ihre Adresse bzw. E-Mailadresse sich geändert hat.

 

» weiter zur Information

Fachtag Kindheit und Jugend

Fachtag Kindheit und Jugend

Der Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. lädt am 23. Oktober 2019 zu einem Fachtag für Fachkräfte und Interessierte aus den Bereichen Frühförderstellen, Kindertageseinrichtungen und Schulen in Stuttgart, ein.

Der Vormittag wird sich mit den Themen der rechtlichen Neuerungen und Herausforderungen für den Bereich Kindheit und Jugend auseinandersetzen. Am Nachmittag wird es ein vielfältiges Angebot an Workshops geben. Alle Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie über den Link.

» weiter zu den Informationen

Fachtag - Rechtsansprüche von Menschen mit Autismus

Fachtag - Rechtsansprüche von Menschen mit Autismus

Der Regionalverband autismus Bodensee e.V. lädt recht herzlich ein zum Fachtag

Rechtsansprüche von Menschen im Autismus Spektrum & wichtige rechtliche Neuerungen nach dem Bundesteilhabegesetz / BTHG
Referent: Timo Prieß, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Fach­anwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Hohage, May & Partner in Hamburg.

am Samstag, 19. Oktober 2019, 10 - 16 Uhr (Anmeldung erforderlich)
Einlass ab 9:30 Uhr

im Milchwerk, Tagungs- und Kulturzentrum, Werner-Messmer-Straße 14, 78315 Radolfzell
im 1. OG, Nebeneingang, links vom Haupteingang!

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um verbindliche Anmeldung - vorzugsweise bitte unter:
https://www.autismus-bodensee.de/fachtag.html

oder in Ausnahmefällen an: autismus Bodensee e.V., Michaela Mentzel, Saalenstr. 2, 78333 Stockach / E-Mail: info@autismus-bodensee.de

Teilnahmegebühr:
50,- Euro
35,- Euro für Mitglieder vom Regionalverband autismus Bodensee e.V
20,- Euro für Autisten, Studierende, Azubi, Schüler
In diesem Betrag sind Getränke und Imbiss enthalten.

Nach Ihrer Anmeldung auf https://www.autismus-bodensee.de/fachtag.html erhalten Sie, sofern Plätze frei sind, eine Anmeldebestätigung mit Angaben zur Bankverbindung und Verwendungszweck.
Bei zu großer Nachfrage entscheidet die Reihenfolge des Geldeingangs.
Stornierung/Rücktritt mit der Rückerstattung des bereits einge­zahlten Betrages akzeptieren wir bis zum 08.10.2019.
Nach Anmeldung und Eingang der Teilnahmegebühr wird spätestens nach dem 08.10.2019 eine Bestätigungs-E-Mail mit weiteren Informationen versendet.
Anmeldeschluss: 08. Oktober 2019

Schwerpunktthemen sowie die Kurzvorstellung des Referenten finden Sie auf dem beigefügten Flyer zum Download.

» weiter zur Veranstaltung

Fachtag für MitarbeiterInnen der Sozialdienste sowie Interessierte

Fachtag für MitarbeiterInnen der Sozialdienste sowie Interessierte

Der Fachtag für MitarbeiterInnen der Sozialdienste sowie Interessierte zum Thema "Viele offene Fragen zum BTHG!?" findet am Donnerstag, den 24.10.2019 im KVJS Tagungszentrum Gültstein in Herrenberg statt.

Anbei erhalten Sie die Ankündigung des Fachtages mit näheren Informationen

» weiter zur Ankündigung

Grundkurs für Sicherheitsbeauftragte

Grundkurs für Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte haben eine wichtige Funktion: Sie unterstützen die Unternehmensleitung bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Gesetzgebung sieht vor, dass in Betrieben ab zwanzig Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragter beziehungsweise eine Sicherheitsbeauftragte benannt werden muss.

Die Inhalte des Seminars:
Welche Aufgaben Sicherheitsbeauftragte im Betrieb übernehmen und wie sie diese erfolgreich meistern, ist Thema dieses Seminars. Es vermittelt die wichtigsten Grundlagen für alle neu ernannten Sicherheitsbeauftragten. Außerdem informieren wir Sie, mit welchen Angeboten die BGW Sie dabei unterstützt. Willkommen sind ebenfalls Sicherheitsbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen möchten und deren Teilnahme länger als sechs Jahre zurückliegt.

Sie bekommen Anregungen, um:

  • Klarheit über Ihre Rolle und Ihre Aufgaben im Betrieb zu gewinnen
  • betriebliches Unfallgeschehen besser zu verstehen und Lösungen für die Praxis zu finden
  • betriebliche Sicherheitsprobleme erfolgreich zu meistern

Termin: 21. und 22. Oktober 2019

Ort: Heidelberg - Forum im Park

Kosten: Für Mitglieder kostenlos

» weiter zur Veranstaltung

Termine bitte beachten  

30
09
2019

Workshop WBVG-Verträge
» weiter zur Anmeldung

14
10
2019

Fachgruppe Behindertenhilfe

21
10
2019

Fachtag Landesrahmenvertrag SGB IX
» weiter zur Anmeldung

05
11
2019

Fachgruppe Sozialpsychiatrie
» weiter zur Anmeldung