Infobrief Menschen mit Behinderung 18 / 2019

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18 / 2019
29.08.2019

Infobrief Menschen mit Behinderung

Sozialpsychiatrie

Inhalt

»Freiwillige Dokumentation Sozialpsychiatrischer Dienste

Liebe PARITÄTERINNEN und PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs 3 - "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie relevant sind.

Um die Dokumente abrufen zu können, ist die Anmeldung im internen Bereich der Homepage notwendig. Dafür benötigen Sie Ihre Mitgliedernummer. https://paritaet-bw.de/intern.html


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Cornelia Meyer-Lentl, Tel.: 0711-2155228, E-Mail: meyer-lentl@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

https://newsletter.paritaet-bw.de/infobriefe

Freiwillige Dokumentation Sozialpsychiatrischer Dienste 

Auswertung Dokumentation 2018

Auswertung Dokumentation 2018

Die freiwillige Dokumentation der Sozialpsychiatrischen Dienste ist ein wichtiges Instrument in der (fach-)politischen Diskussion auf Landes- und örtlichen Ebene. Darin werden die vielfältigen Aufgaben und Unterstützungsleistungen der Sozialpsychiatrischen Dienste dokumentiert.

Drei KERNAUSSAGEN aus der Dokumentation 2018 wurden aus den eingegangenen Daten herausgearbeitet:

  1. Die Sozialpsychiatrischen Dienste in Baden-Württemberg konnten 2018 in der Grundversorgung 22.237 Menschen (mit psychischen und sozialen Problemen) in Baden-Württemberg eine niederschwellige Beratung und Betreuung anbieten.
  2. Die Anzahl der Genesungsbegleiter, die in den SpDi angestellt sind, ist mit fünf Personen zu gering. Hier besteht eine Aufgabe der Träger und Landkreise, wie auch der Selbsthilfeorganisationen, geeignete Einsatzorte zu entwickeln, die Weiterbildung fördern und die Finanzierung der Genesungsbegleiter sicherstellen.
  3. Je geringer die Landes- und kommunalen Finanzierungsanteile sind, desto weniger flexibel können SpDis die Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen in der Grundversorgung gestalten. Bei hohen Fallzahlen wird die Versorgung der Klientel zum Spagat für den einzelnen Mitarbeiter vor Ort.

Als Ausblick & Aufgaben wurden identifiziert:

  1. Eine solide Finanzierung der Förderung der SpDi ist sicherzustellen. Die Senkung der Eigenmittel ist unabdingbar.
  2. Stärkung der Lotsenfunktion der SpDi.
  3. Verbindliche Einbindung in GPV-Strukturen (§7 PsychKHG)
  4. Herstellung vergleichbarer Versorgungsstrukturen im Land Baden-Württemberg

Über den Link "weiter zur Dokumentation" finden Sie auch das Anschreiben für die freiwillige Dokumentation sowie den Erhebungsbogen für das Jahr 2019.

» weiter zur Dokumentation