Ältere Menschen und Pflege aktuell 03 / 2016

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03 / 2016
22.12.2016

Ältere Menschen und Pflege aktuell

Inhalt

»SGB XI »SGB V »BTHG »Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz »Tarifinformation »Veranstaltungen »Berufsmixer - Ausbildungsplatzbörse

Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel anders setzen *Aristoteles*

Das letzte Kalenderblatt des Jahres neigt sich dem Ende zu. Weihnachten steht vor der Türe und auch der Jahreswechsel ist zum Greifen nahe.

In den vergangenen Monaten ist viel passiert – das Reformtempo in der Pflege ist schlicht atemberaubend.

Wir freuen uns, dass wir in diesen bewegten Zeiten auf die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen bauen durften. Zum Ende des Jahres möchte wir Ihnen herzlich für Ihr Engagement und Ihr Vertrauen danken.

Wir freuen uns auf ein gemeinsames, spannendes Jahr 2017!

Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Angehörigen ein friedvolles Weihnachtsfest und für das neue Jahr Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg.

Herzliche Grüße,

 

Achim Uhl     Mirko Hohm    Heike Ackermann     Matthias Schlichter     Steffi Hunnius

SGB XI 

Bundestag verabschiedet das Dritte Pflegestärkungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am ‌01‌.‌12‌.‌2016‌ in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines "Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III) beschlossen. Dem PSG III muss der Bundesrat noch zustimmen. Das Gesetz soll zum ‌01‌.‌01‌.‌2017‌ in Kraft treten.

Nach der Verbesserung der Leistungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum ‌01‌.‌01‌.‌2017‌ ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung - unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen damit in dieser Wahlperiode um 20 Prozent. Das entspricht rund fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Pflege.

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt die Pflege vor Ort und baut die Beratung zu den Pflegeleistungen weiter aus. Damit werden Empfehlungen umgesetzt, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten verschärft, um Abrechnungsbetrug in der Pflege noch wirksamer zu bekämpfen und so Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, aber auch die Versichertengemeinschaft noch besser zu schützen.

Der Bundesrat hat am 16.12.2016 dem Dritten Pflegestärkungsgesetz in Fassung der Änderungsanträge des Bundestages zugestimmt.

Drucksachen

BT 720/16 Grunddrucksache (PDF, 359KB, nicht barrierefrei)

BR 720/1/16 Ausschussempfehlung (PDF, 86KB, nicht barrierefrei)

L 720/2/16 Plenarantrag (PDF, 83KB, nicht barrierefrei)

L 720/3/16 Plenarantrag (PDF, 95KB, nicht barrierefrei)

BR 720/16(B) Beschlussdrucksache (PDF, 119KB, nicht barrierefrei)

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Neuer Rahmenvertrag und neue Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen ab 01.02.2017

Die Vergütung der ambulanten Leistungen der häuslichen Pflegehilfe wird zwischen Kostträger sowie den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene vereinbart. Vor dem Hintergrund der Änderungen des PSG II wurde in Baden-Württemberg der Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI ambulant neu verhandelt und löst den Rahmenvertrag über ambulante pflegerische Versorgung gem. § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg vom 18. Oktober 2013 ab. Der neue Rahmenvertrag wird zum 01.02.2017 in Kraft treten.

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Neue Broschüre Ratgeber Demenz - Informationen für die häusliche Pflege von Menschen mit Demenz

Wer sich entscheidet, einen an Demenz erkrankten Angehörigen zu pflegen, stellt sich einer großen Herausforderung. Die vorliegende Broschüre erläutert nach einem kurzen Blick auf das Krankheitsbild Demenz, wie Ihnen die Pflegestärkungsgesetze bei der Betreuung Ihres von einer Demenz betroffenen Angehörigen helfen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen und wie Sie Hilfe beim Helfen erhalten können.     

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Neue Internetseite Die Website www.wir-stärken-die-pflege.de

Die Website www.wir-stärken-die-pflege.de wurde erweitertet, aktualisiert und weiter ausgebaut. Sie finden dort zielgruppenorientierte Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen, Pflege-Wissen und Service-Angebote sowie Übersichten zu allen Leistungen in übersichtlicher Tabellenform

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Arbeitshilfen zum PSG II

Zwischenzeitlich hat der PARITÄTISCHE die Arbeitshilfen zum PSG II - Stand Dezember 2016 - fertig gestellt.

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PiBaWü - Pflege in Baden-Württemberg- § 113c Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Nach Abschluss der Handbuch-Entwicklung zur Datenerhebung besteht für interessierte Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen noch die Möglichkeit der Teilnahme am Projekt PiBaWü (Pflege in Baden-Württemberg) in 2017!

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SGB V 

Datenaustauschs nach § 302 Abs. 2 SGB V

Der GKV -Spitzenverband hat die für den elektrischen Datenträgeraustausch notwendigen Positionsnummern für die Abrechnung von Leistungen der Häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe zum 01.12.2016 aktualisiert.

Das aktuelle Positionsnummernverzeichnis ist seit dem 01.12.2016 auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.

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Fussion Barmer GEK und Deutsche BKK

Fussion Barmer GEK und Deutsche BKK

Die Deutsche BKK und die BARMER GEK werden zum 01.01.2017 zur BARMER (nicht mehr Barmer GEK) fusionieren. Im Rahmen der Verhandlungsgespräche konnten wir klären, dass nach dieser Fusion einer Betriebskrankenkasse mit einer Ersatzkasse dann die Preise der Barmer (als Ersatzkasse, vdek) weiter gelten.

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Finanzreserven der Krankenkassen bei mehr als 16 Milliarden Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. bis 3. Quartal 2016 einen Überschuss von 1,55 Milliarden Euro erzielt. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen auf mehr als 16 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Die guten Kassenzahlen zeigen, dass wir bei den notwendigen Verbesserungen, die wir in dieser Wahlperiode für die Patientinnen und Patienten auf den Weg gebracht haben, mit Augenmaß vorgegangen sind. (…)“

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BTHG 

Bundesteilhabegesetz am 16.12.2016 verabschiedet

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist am 16.12.2016 im Bundesrat eine der großen sozialpolitischen Reformen dieser Legislaturperiode verabschiedet worden, an der fast ein jahrzehntlang gearbeitet wurde. Das Gesetz schafft mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen, so das MBAS.

Drucksachen

BT 711/16 Grunddrucksache (PDF, 405KB, nicht barrierefrei)

BT zu711/16 Grunddrucksache (PDF, 228KB, nicht barrierefrei)

BR 711/1/16 Ausschussempfehlung (PDF, 82KB, nicht barrierefrei)

BR 711/16(B) Beschlussdrucksache (PDF, 83KB, nicht barrierefrei)

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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 

BGW mitteilungen, Ausgabe 4/2016

BGW mitteilungen, Ausgabe 4/2016

Im August 1996 trat in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Zentrale Neuerung: Die Gefährdungsbeurteilung wurde eingeführt. Sie gehört seither zu den grundlegenden Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Als Steuerungsinstrument bietet sie viele Vorteile. Eine Gefährdungsbeurteilung müssen alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vornehmen – selbst wenn sie nur eine Person beschäftigen. Vorgeschrieben ist sie seit nunmehr 20 Jahren in § 5 Arbeitsschutzgesetz. Seit Herbst 2013 fordert das Gesetz explizit, auch psychische Belastungen bei der Arbeit zu berücksichtigen. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung wird ferner in einigen Verordnungen, wie etwa der Biostoff- und der Gefahrstoffverordnung, ausdrücklich erwähnt.

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Risiko Nadelstich

Ein wesentliches Einfallstor für Infektionen am Arbeitsplatz sind Nadelstichverletzungen, eine der häufigsten Verletzungsarten im Gesundheitsdienst. Ihr Risiko wird vielfach unterschätzt; Fälle werden nicht gemeldet oder erfasst. Was sollten die Beteiligten bedenken und wie können Unternehmen vorgehen?

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Wie Pflege mit herausforderndem Verhalten umgehen kann

Aggressivität, Schreien, zielloses Herumwandern: Menschen mit Demenzerkrankungen zeigen oft "herausfordernde Verhaltensweisen". Wo Pflegekräfte diese nicht verstehen oder als störend empfinden, sich vielleicht angegriffen fühlen oder gefährdet werden, kommt es zu Belastungen. Chancen für beide Seiten bietet ein Eingehen auf die Bedürfnisse der betroffenen älteren Menschen.

Wie gepflegt werden soll, beschreibt das Pflegekonzept einer Einrichtung: Leitbild, Pflegeverständnis, Pflegemodell. Bieten Handlungsgrundlagen wie diese Pflegenden auch bei herausforderndem, gar aggressivem Verhalten der Pflegebedürftigen Orientierung, entstehen weniger Reibungspunkte. Da außerdem die Zahl Demenzkranker steigt, wird es immer wichtiger für ambulante wie stationäre Pflegebetriebe, ihren Beschäftigten Hilfestellungen für den Pflegealltag an die Hand zu geben.

Schon seit 2006 liegen dazu die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erarbeiteten "Rahmenempfehlungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe" vor. Auf ihnen können individuelle Pflegekonzepte aufbauen.

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Leben, Beruf, Familie: Die BGW ermöglicht Balance

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist hier gelebte Realität. Teilzeitmodelle, flexible Gleitzeitregelungen, Beratung, Inklusion und vieles mehr – für all das steht die BGW.

Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ist bei der BGW eine Hauptsache: Hohe Ausstattungsstandards sind ebenso selbstverständlich wie Gesundheitstage oder Work-Life-Balance-Seminare.

Damit auch junge Väter und Mütter im Takt bleiben, sind die Arbeitszeiten familienfreundlich und flexibel. Beruf und Familie gehen bei der BGW Hand in Hand. Neben großzügiger Gleitzeitregelung und Teilzeitmodellen bietet das Unternehmen auch praktische Unterstützung durch Betreuungszuschüsse, die Möglichkeit zur Telearbeit und mehr

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Tarifinformation  

Entgeltordnung der Kommunen (TVÖD VKA)

Die neue Entgeltordnung der Kommunen liegt nun endlich vor. Nach über 10 Jahren ist es den Tarifvertragsparteien gelungen, ihre Verhandlungenüber eine neue Entgeltordnung der Kommunen erfolgreich zu einem Abschluss zu bringen. Diese Entgeltordnung wird am 1.1.2017 in Kraft treten. Bis zum 31.12.2016 gelten die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Übergangsregelungen des TVÜ-VKA unverändert weiter.

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Veranstaltungen 

25
01
2017

Informationsveranstaltung zum Master Sozialwirtschaft (M.A.) - berufsbegleitender Master-Studiengang
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Berufsmixer - Ausbildungsplatzbörse  

Neue Ausbildungsplatz-/ und Praktikumsbörse auf der Hompage des Berufsmixers ist online.

Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg und das Deutsche Rote Kreuz Landesverband Baden-Württemberg e.V. haben im Jahr 2014 die gemeinsame Kampagne "Berufsmixer – ich will sozial“ mit dem Ziel ins Leben gerufen, Jugendliche bei ihrer Berufsorientierung zu unterstützen und für Berufe aus dem Sozial- und Gesundheitswesen werben.

Um neben der Information und Werbung für die Berufe auch aktiv Auszubildende zu gewinnen, ist auch eine Ausbildungsplatz- und Praktikumsstellensuche integriert über die interessierte junge Menschen durch eine Umkreissuche und ihren Wunschberuf mögliche Ausbildungs- und Praktikumsstellen bei Mitgliedseinrichtungen der beiden Verbände mit Verlinkung zu den Einrichtungen und entsprechenden Ansprechpartnern für die Ausbildung zur Verfügung gestellt bekommen.

Informationen zur Anmeldung auf der Ausbildungsplatz-/ und Praktikumsstellenbörse erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

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