Infobrief Bürgerschaftliches Engagement, Selbsthilfe und Gesundheit 01 / 2019

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01 / 2019
29.08.2019

Infobrief Bürgerschaftliches Engagement, Selbsthilfe und Gesundheit

Inhalt

»Förderaufruf

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat im Bereich Bürgerschaftliches Engagement vor kurzem die beiden Programme „Engagiert in BW“ und „Gemeinsam in Vielfalt fortgeschrieben für den Zeitraum 2020 und erstes Quartal 2021. Interessierte Mitgliedsorganisationen sollten prüfen, ob sie vor Ort in Kooperationen – das ist Förderbedingung -  für sie interessante und wichtige Projekte mit diesen Förderprogrammen angehen wollen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Regina Steinkemper + Dr. Hermann Frank

Förderaufruf 

Förderprogramm „Engagiert in BW II"

 

Mit der Weiterentwicklung der Engagementstrategie 2018/2019 konnte erstmals das Förderprogramm „Engagiert in BW“ aufgelegt werden. Mit diesem Förderaufruf sollen neue Schwerpunkte gesetzt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Leitmotiv der Engagementstrategie: durch bürgerschaftliches Engagement den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu fördern. Unter anderem sollen neue Engagierte gewonnen, neue Kooperationen von Gemeinden, Initiativen und Verbänden aufgebaut und der Zugang zum Engagement niederschwellig gestaltet werden.

Förderfähig sind Maßnahmen, die zum Beispiel im Engagement unterrepräsentierte Gruppen mit Qualifizierungsmaßnahmen im Bürgerschaftlichen Engagement gezielt ansprechen, die fachliches Lernen mit gesellschaftlichen Engagement verbinden oder die auf andere Weise das Thema „Gewinnung für ein dauerhaftes Engagement“ (Gewinnungsprojekte) beinhalten.

Vorausgesetzt wird ein „gemeinsames Vorgehen“ in Form von Kooperationen. Die Konzeption der Projekte kann vor Ort individuell und unterschiedlich ausgestaltet sein. 

Mit den geförderten Projekten kann erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Diese ist für Ende 2019 vorgesehen. Die Projekte sind bis spätestens zum 31. März 2021 abzuschließen (Durchführungszeitraum).

Die Antragsfrist endet am 10. Oktober 2019.

Förderaufruf und Antragsformular unter:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderaufrufe/


 

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Förderprogramm „Gemeinsam in Vielfalt IV + Qualifiziert.Engagiert. II“

Es geht darum, ein aktives, friedliches und tolerantes Zusammenleben zu unterstützen und die Demokratie sowie die gesellschaftliche Teilhabe aller Bewohnerinnen und Bewohnern zu fördern. Förderfähig im Bereich von „Gemeinsam in Vielfalt IV“ sind Projekte, die das bürgerschaftliche Engagement im Themenbereich Integration fördern. Im Bereich von „Qualifiziert.Engagiert. II“ stehen Qualifizierungskonzepte für bürgerschaftlich Engagierte im Themenbereich Integration zur Unterstützung ihres Engagements sowie Qualifizierungskonzepte, die Fachkräfte miteinbeziehen, im Fokus.

Gegenstand der Förderung sind 

Projekte, die das Bürgerschaftliche Engagement im Themenbereich Integration fördern und unterstützen und damit die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben im Sozialraum zum Ziel haben (Gemeinsam in Vielfalt IV); sowie

die Durchführung von lokalen und regionalen Qualifizierungskonzepten für bürgerschaftlich Engagierte im Themenbereich Integration sowie für Fachkräfte, die mit Engagierten im Themenbereich Integration zusammenarbeiten gemäß den aufgeführten Kriterien (Qualifiziert.Engagiert. II).

Mit den geförderten Projekten kann erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Diese ist für Ende 2019 vorgesehen. Die Projekte sind bis zum 31.03.2021 abzuschließen (Durchführungszeitraum). 

Ein und derselbe Antragsteller kann sowohl einen Antrag bei „Gemeinsam in Vielfalt“ als auch bei „Qualifiziert.Engagiert“ stellen.

Die Antragsfrist endet am 10. Oktober 2019.

Förderaufruf und Antragsformular unter:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderaufrufe/

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