Infobrief Servicebereich Entgelt 14 / 2019

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14 / 2019
11.09.2019

Infobrief Servicebereich Entgelt

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»SGB XI - 05/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages und der Anlagen ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig:

SGB XI - 05/2019 

Einigung im Rahmen der AG Investitionskosten SGB XI vom 26.07.2019 mit dem KVJS

Verständigung über künftiges Verfahren zur Berechnung von Investitionskosten unter Anwendung des sog. modifizierten Dreisatzes bei Pflegeheimen, die eine Platzzahlreduzierung aufgrund der LHeimBauVO durchführen müssen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


seit Februar arbeiten wir in einer Arbeitsgruppe mit dem KVJS an einer praktikablen Umsetzung für die Verhandlung von Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen, die aufgrund der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) Plätze reduzieren müssen.

 

Die Verhandlungen mit dem KVJS gestalteten sich dabei zunächst sehr schwierig. Während die Leistungserbringer-Verbände die Umrechnung des aktuell vereinbarten Investitionsbetrags mittels Dreisatz (ohne Abschlag) auf die reduzierte Platzzahl forciert haben, wollte der KVJS in jedem Fall eine Neuberechnung des Investitionsbetrages durchführen.
Eine Neuberechnung der Investitionskosten nach Vorstellung des KVJS hätte durch getilgte Darlehen bzw. eine reduzierte AfA-Basis, dem Ansatz von heute niedrigeren Finanzierungs-zinsen und einer höheren Auslastungsquote und ggf. weiteren verschlechterten Faktoren in den meisten Fällen einen abgesenkten Investitionsbetrag ergeben. Schiedsstellenverfahren und Rechtsstreitigkeiten hierüber wären die Folge gewesen.

 

Die vom KVJS angestrebte Neuberechnung konnte verhindert werden.

 

In der AG-Sitzung am 26.07.2019 wurde mit dem KVJS nun endlich eine Verständigung erzielt.

 

Das beigefügte Einigungspapier ist mit dem KVJS abgestimmt.
Danach soll für die Pflegeeinrichtungen, die ausschließlich eine Platzzahlreduzierung aufgrund der LHeimBauVO durchführen müssen, ein modifizierter Dreisatz zur Berechnung des Investitionssatzes zur Anwendung kommen.

Der Abschlag bei der Berechnung im modifizierten Dreisatz lässt sich im Wesentlichen durch den Wegfall der Aufwandspositionen für die Abschreibung und Instandhaltung für das Inventar der wegfallenden Plätze erklären, für die nach dem Platzabbau eine Wiederbeschaffung und Instandsetzung entfällt. Da die Ansätze für das Inventar bei geförderten Pflegeheimen höher waren als bei nicht geförderten, fällt der prozentuale Abschlag hier höher aus.

 

Wir halten den gefundenen Kompromiss für akzeptabel und in der Praxis gut umsetzbar. Durch das mit dem KVJS abgestimmte Papier dürfte es damit in der Umsetzung vor Ort keine Probleme mehr geben. – Sollten sich hier dennoch Schwierigkeiten abzeichnen, bitten wir Sie, uns hierüber zu informieren.

Die Übergangsregelung findet ab 01.08.2019 Anwendung.

Die mit dem KVJS abgestimmte Einigung mit Berechnungsbeispielen ist angehängt.

 

Soweit Sie bei Ihren anstehenden Verhandlungen für Investitionskosten Beratung und Begleitung wünschen, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Servicebereichs Entgelt gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Ackermann

(Servicebereich Entgelt)

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