Jugend und Bildung aktuell 08 / 2019

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08 / 2019
26.11.2019

Jugend und Bildung aktuell

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»Fachinformationen Jugend »Fachinformationen Bildung »Weitere Fachinformationen »Neues aus dem Landesverband »Förderungen und Ausschreibungen »Fachveranstaltungen und Fortbildungen

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

am 15. November wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung unser Aufsichtsrat neu gewählt. Wir gratulieren allen Mitgliedern des neuen Aufsichtsrates zur ihrer Wahl. Auch eine Vertretung aus Ihren Reihen, Frau Karin Schäfer, ist nun Mitglied des Aufsichtsrates. Wir wünschen Frau Schäfer für ihre neue Aufgabe alles Gute und freuen uns, dass Sie mit ihrem Engagement, Wissen und auch ihrer Erfahrung gemeinsam mit den anderen Aufsichtsratsmitgliedern die weitere Ausrichtung des Verbandes voranbringen wird.

In unserem Newsletter haben wir wieder alle wichtigen Informationen aus dem Bereich Jugend und Bildung zusammengetragen. Wir wünschen Ihnen in der meist auch beruflich stressigen Vorweihnachtszeit Momente des Durchatmens und Zeit der Achtsamkeit für sich und Ihre Mitarbeitenden.

Herzliche Grüße

Barbara Meier    Torsten Rothfuss

Fachinformationen Jugend 

Herbsttagung der Fachgruppe Jugendhilfe

Herbsttagung der Fachgruppe Jugendhilfe

„Ein guter Weg durch den Leitungsdschungel!? – Achtsamkeit ganz praktisch für Leitungskräfte in der Kinder- und Jugendhilfe“ war das Thema der Herbsttagung der paritätischen Fachgruppe Jugendhilfe am 07.11.2019 im Kinder- und Jugendheim in Baden-Baden. Dabei ging es insbesondere um die Integration von Achtsamkeitstechniken für Führungskräfte selbst, aber auch für Mitarbeitende und Teams.

Neben einem fachlichen Input und eigenem praktischen Ausprobieren erfolgte ein lebendiger und abwechslungsreicher Austausch der 22 Teilnehmenden. Gestaltet und moderiert wurde der Themenschwerpunkt von Theresa Pfleghar und Dorothee Abrell von der Unternehmensberatung Contract KG, Karlsruhe.

Aus der Fachgruppe wurde zudem Hans Artschwager, Waldhaus Hildrizhausen, als langjähriges und engagiertes Mitglied für die Fachgruppe und den Verband verabschiedet. Thomas Dehm, Waldhaus Malsch, wechselt in den Ruhestand. Er wird zukünftig durch Herrn Ihle als seine Nachfolge in der Fachgruppe vertreten sein. Beiden gilt unser Dank für Ihre Engagement und aktives Mitwirken in der Fachgruppe Jugendhilfe.

Gefördert wurde die Tagung mit Mitteln der GlücksSpirale.

» Die Unterlagen zur Herbsttagung finden Sie hier

Abreißkalender - 100 Schritte in ein selbstbestimmtes Leben

Abreißkalender - 100 Schritte in ein selbstbestimmtes Leben

Der Abreißkalender wurde von Jugendlichen für Jugendliche in der Erziehungshilfe gemacht. Er enthält wichtige Hinweise, wie wichtige Dinge gemeistert werden können, und enthält Tipps zu verschiedenen Kategorien wie Wohnungssuche, Finanzen, Anträge, und so weiter. Auch Kochrezepte sind enthalten. 

Für Porto, Versand und Verpackung wird ein Beitrag von 4,- Euro pro Kalender erhoben. Bestellungen sind per Mail unter: bestellung@100schritte.de möglich.

» weitere Informationen unter

Dialogprozess und SGB VIII Reform

Dialogprozess und SGB VIII Reform

Der Dialogprozess Mitreden & Mitgestalten ist inzwischen abgeschlossen. Am 10.12.2019 findet die Abschlusskonferenz in Berlin statt, auf welcher zumindest ein Zwischenbericht vorgestellt werden soll. Der Abschlussbericht wird im Frühjahr 2020 erscheinen. Für den angedachten Referentenwurf wird voraussichtlich das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Grundlage sein und die Ergebnisse des Dialogprozesses werden ergänzend einfließen. Welche Punkte hier jedoch Berücksichtigung finden, ist noch nicht bekannt. Zudem sollen nach Rückmeldung unseres Gesamtverbands die Bedarfe von Kindern psychisch kranker Eltern und die Ganztagsbetreuung für Schulkinder aufgenommen werden. Ob und in welchem Umfang eine inklusive Jugendhilfe berücksichtigt wird, ist noch nicht klar. Der Austausch im Rahmen des Dialogprozesses zeigte die Notwendigkeit einer inklusiven Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung auf. Es bleibt abzuwarten, was der Referentenentwurf enthalten wird, der voraussichtlich bis Ende März 2020 vorliegen müsste, um ein Gesetzgebungsverfahren in der aktuellen Legislaturperiode umzusetzen.

» weitere Informationen zum Dialogprozess

Inkusives SBG VIII - Wie positioniert sich der PARITÄTISCHE?

Im Rahmen des Dialogprozesses Mitreden & Mitgestalten hat sich deutlich die Forderung nach einem inklusiven SGB VIII - alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe - abgezeichnet. Ob und in welcher Form dieses in einen Gesetzesentwurf einfließen wird, ist noch nicht bekannt.  Sollte dieser Schritt kommen, wird es um einen Paradigmenwechsel gehen. Es gilt u.a. unterschiedliche Traditionen, fachliche Orientierung und Ausrichtung in der Jugendhilfe sowie Behindertenhilfe zusammenzuführen.

Der Paritätische Gesamtverband hat hierzu im August 2019 zu einem Austausch von paritätischen Vertretungen der Jugendhilfe und Behindertenhilfe eingeladen, um zu klären, ob eine gemeinsames Verständnis von inklusivem SGB VIII entwickelt und vertreten werden kann. Hieraus ist der Entwurf "paritätische Eckpunkte für ein inklusives SGB VIII" entstanden. Dieses wird am 06.12.2019 in den Verbandsrat eingebracht. Nach Beschluss der Eckpunkte, werden wir diese veröffentlichen und zur Verfügung stellen.

Verortung Unabhängige Ombudsstelle in Baden-Württemberg beim KVJS

Verortung Unabhängige Ombudsstelle in Baden-Württemberg beim KVJS

Die Planungen des Ministeriums für Soziales und Integration für die Verstetigung der Ombudschaft in der Jugendhilfe im Anschluss an das Liga Projekt schreiten voran. Mit Schreiben vom 19.11.2019 informierte Herr Minister Lucha darüber, dass die Ombudschaft beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) angesiedelt wird. Dort sieht er die größtmögliche Akzeptanz. Die Notwendigkeit der Unabhängigkeit sowie der Weisungsfreiheit wird vom Ministerium bekräftigt, weshalb diese in der Vertragsgestaltung, der organisatorischen Einbettung und durch einen Beirat abgesichert werden.

Auswirkungen des BTHG auf die Kinder- und Jugendhilfe

Die Autorin Lydia Schönecker hat die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes in einem dreiteiligen Beitrag auf ihre Relevanz für Träger der Jugendhilfe untersucht.

Im ersten Teil wird dargestellt, wie scheinbar begriffliche Abweichungen zwischen § 35a Abs.1 SGB VIII und § 2 Abs. 1 SGB IX zu bewerten sind und welche Anforderungen an Träger der Kinder- und Jugendhilfe in der Rolle als Rehabilitationsträger insbesondere hinsichtlich der Bedarfsermittlung und Begutachtung gestellt werden. Im zweiten Teil liegt der Schwerpunkt auf Fragen der Zuständigkeitsklärung und der Koordination von Aufgaben und Verantwortungen bei der Beteiligung mehrerer Rehabilitationsträger. Der dritte Teil behandelt Fragen der Kostenerstattung zwischen den beteiligten Trägern und wann und wie eine Teilhabeplanung durchzuführen ist.

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat eine Handreichung "Anforderungen an die Jugendämter durch das Bundesteilhabegesetz" erstellt.

» weiter zu den Unterlagen

Fachinformationen Bildung 

Veröffentlichung KVJS: Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit auf kommunaler Ebene

Veröffentlichung KVJS: Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit auf kommunaler Ebene

Der KVJS hat am 11.10.2019 den Bericht Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit auf kommunaler Ebene veröffentlicht:

"Im Mittelpunkt des zweiten Berichts zur Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit auf kommunaler Ebene stehen die quantitativen Ressourcen und Ausbaudynamiken in den einzelnen ausdifferenzierten Arbeitsfeldern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg. Es geht um die finanziellen Ausgaben und Fördermittel, die Anzahl hauptamtlicher Fachkräfte in den einzelnen Arbeitsfeldern sowie die Anzahl an Einrichtungen Offener Jugendarbeit mit hauptamtlichem Personal. Ein besonderes Augenmerk wird erstmals auf die von jungen Menschen in Selbstorganisation und ehrenamtlich betriebenen Einrichtungen gelegt. Diese haben in Hinblick auf die bundesweite Jugendzentrumsbewegung einen besonderen Stellenwert in Baden-Württemberg.

Ergänzt werden diese Daten durch flankierende Angaben aus der amtlichen Statistik und jeweils aktuellen jugendpolitischen Entwicklungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Tätigkeitsfeldern der Kommunalen Jugendarbeit, welche die oben genannten Ressourcen und Arbeitsfelder auf Kreis,- Stadt- und Gemeindebene verantwortet, steuert und fachlich mitgestaltet".

Auf der Internetpräsenz stehen eine Lang- und Kurzfassung des Berichtes zum Download bereit.

» weiter zur Internetpräsenz des KVJS

18. Shell Jugendstudie vorgelegt

18. Shell Jugendstudie vorgelegt

"Für die aktuelle Untersuchung wurden in Deutschland 2.572 Jugendliche mit einem standardisierten Fragebogen befragt, mit 20 Teilnehmer*innen wurden zudem qualitative Interviews geführt.

Die aktuelle Studie trägt den Untertitel „Eine Generation meldet sich zu Wort“ und beschreibt ein insgesamt positives Bild der Jugend in Deutschland. Danach zeige sie einen deutlichen Willen und die Bereitschaft sich zu beteiligen und formuliert nachdrücklich und klar eigene Ansprüche hinsichtlich der Gestaltung der Zukunft unserer Gesellschaft. Sie wird als pragmatisch und leistungsorientiert beschrieben, formuliert darüber hinaus einen klaren Wunsch nach stabilen sozialen Beziehungen. Angesichts der freitäglichen, bundesweiten Demonstrationen junger Menschen für ihre Zukunft, verwundert es auch nicht, dass die Befragten den Themen Umweltschutz und Klimawandel eine hohe Bedeutung einräumen.

Auch wenn in der Gesamtschau der Ergebnisse die Toleranz als Markenzeichen der großen Mehrheit der Jugendlichen betont wird, sind es gerade die Jugendlichen, die diese Toleranz nicht aufweisen, die im Fokus der Jugendsozialarbeit stehen müssen. Jugendsozialarbeit muss genau dort ansetzen, wo sich soziale Ungleichheit in geringeren Chancen und Lebensperspektiven manifestiert. Ein erster Schritt kann und sollte darin liegen, diese oft marginalisierten Jugendlichen wahrzunehmen und ihnen konkrete Hilfe und Unterstützung anzubieten. Was hier Not tut, ist ein positiver Lebensentwurf, der jenseits populistischer  Haltungen und Meinungen wieder klare Möglichkeiten der Gestaltung der eigenen Zukunft in gegenseitiger Anerkennung, Vielfalt und Toleranz erkennbar macht".

» weiter zur Zusammenfassung der Shell-Jugendstudie

Projekt Läuft bei Dir! Werte. Wissen. Weiterkommen

Projekt Läuft bei Dir! Werte. Wissen. Weiterkommen

Die Landeszentrale für für politische Bildung Baden-Württemberg und die Baden-Württemberg Stiftung haben zusammen das Projekt "Läuft bei dir! Werte. Wissen. Weiterkommen" initiiert. In diesem Rahmen werden Fortbildungsangebote für Fachkräfte angeboten:

"Die Fortbildungsangebote für Fachkräfte behandeln u.a. Themen aus den Bereichen Erlebnis- und Theaterpädagogik, Politikdidaktik, einfache Sprache sowie Wertebildung. Sie sollen Mitarbeiter*innen von Trägern der Jugendberufshilfe und der Schulsozialarbeit sowie Lehrer*innen an Berufsschulen bei der Vermittlung und Stärkung demokratischer Kompetenzen unterstützen und neue Denkanstöße für den Arbeitsalltag liefern. Die Fortbildungsangebote sind kostenlos buchbar."

» weiter zum Beitrag

"Basisbox" - Grundkurse im Bereich digitales Wissen

"Basisbox" - Grundkurse im Bereich digitales Wissen

Vor kurzem hat Google die ersten Ergebnisse seiner Zukunftswerkstatt für digitale (Weiterbildungs-) Angebote vorgestellt. Diese digitalen Bildungsangebote wurden in den letzen 10 Monaten in Kooperation mit der Gewerkschaft Ver.di und den Industrie- und Handelskammern Düsseldorf und München entwickelt. Mit rund 20 Kursangeboten stellt die "Basisbox", welche digitale Grundlagen in unterschiedlichen Bereichen vermitteln soll, das Herzstück des Bildungsplans dar. Das Angebot ist ab sofort kostenlos verfügbar.

» weiter zum Kursangebot der Basisbox

Rechtsgutachten "Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer"

Rechtsgutachten  "Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen  der  Bundesländer"

"Der Paritätische Gesamtverband hat nun das Rechtsgutachten  "Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer" von Prof. Michael Wrase (Universität Hildesheim, WZB) und eine entsprechende Zusammenfassung zu den Ergebnissen veröffentlicht.

Aus dem Rechtsgutachten geht als Haupterkenntnis hervor, dass die Bundesrepublik und ihre Länder nach den Vorgaben des Völker-, EU- und Verfassungsrechts verpflichtet sind, für minderjährige Kinder von Asylsuchenden den Zugang zum Schul- und Bildungssystem spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens effektiv sicherzustellen. Entsprechend dem Grundsatz der Inländergleichbehandlung ist damit der Zugang zu den regulären öffentlichen Schulen entsprechend der für Inländer bzw. andere zugewanderte Personen geltenden schulrechtlichen Zugangs- und Eignungsvoraussetzungen gemeint. Um dieses Recht für zugewanderte Kinder und Jugendliche in der Realität zu gewährleisten, müssen die Länder eine vorbereitende und unterstützende effektive Förderung in der deutschen Sprache sicherstellen. Dies hat unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der „Bleibeperspektive“ zu erfolgen; die Verpflichtung endet erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Ausreise bzw. Abschiebung.

Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes muss sichergestellt werden, dass Familien mit minderjährigen Kindern so schnell wie möglich, spätestens aber nach 3 Monaten in kindgerechte Orte – in der Regel Wohnungen – umverteilt werden. Die neue gesetzliche Begrenzung auf maximal 6 Monate Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen ist zwar begrüßenswert, darf aber nicht zur regulären Aufenthaltsdauer für Familien mit minderjährigen Kindern werden. Zumindest falls in der Aufnahmeeinrichtung keine der Regelschule vergleichbare Beschulung stattfindet, besteht nach 3 Monaten ein gesetzlicher Anspruch auf Umverteilung. Darüber hinaus wird in dem Rechtsgutachten die allgemeine Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen thematisiert. Es wird im Rahmen der vorhandenen Beschreibungen deutlich, dass Kinder und Jugendliche in diesen Einrichtungen Kindeswohlgefährdungen ausgesetzt sind und Aufnahmeeinrichtungen keine kindgerechten Orte zum Leben sind.

Ausführungen zum Rechtsschutz machen Ansätze deutlich, wie der Zugang zur Regelschule möglicherweise rechtlich durchsetzbar ist. Allerdings kommt es hier immer auf den konkreten Einzelfall an".

» weiter zur Internetpräsenz des Gesamtverbandes

In eigener Sache

In eigener Sache

Information über strukturelle Entwicklungen im Referat Bildung:

Wie Sie wissen, befindet sich das Referat Bildung immer noch im Aufbau. Kontakte, Strukturen und Beziehungen müssen entstehen und wachsen bereits. Die bisherigen Entwicklungen ermöglichen eine Vernetzung der Akteure im Bereich Bildung im Paritätischen. Dieses Netzwerk ist aber leider noch nicht so groß und tragfähig, dass hieraus die geplante Fachgruppe Bildung aufgebaut werden kann. Deshalb haben wir die Entscheidung getroffen, erst einmal in den verschiedenen Interessensgemeinschaften im Bereich Bildung weiter zu arbeiten und statt Fachgruppenveranstaltungen zweimal jährlich Fachtagungen anzubieten. Da es derzeit noch keine Fachgruppe Bildung gibt, wird auch die vorgesehene Wahl der Mitglieder ins Kernteam aus dem Referat Bildung verschoben werden müssen.  Sobald die Strukturen und Beziehungen innerhalb des Referates weiter gewachsen sind, werden wir selbstverständlich einen Fachgruppensprecher und fünf Mitglieder für das Kernteam im Bereich Jugend und Bildung wählen. Solange setzt sich das Kernteam aus 10 Mitgliedern aus dem Referat Jugend zusammen. Hier sind einige Verantwortliche aus Mitgliedsorganisationen vertreten, die auch im Bildungsbereich aktiv sind und diese Themen mitdenken und voranbringen werden.

Weitere Fachinformationen 

Paritätische Expertise: Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus

Paritätische Expertise: Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus

Der paritätische Gesamtverband hat erneut eine Expertise zur Nutzung des Bildungs- und Teilhabepaketes vorgelegt.

Darin wird festgestellt, dass zum zweiten Mal in Folge deutlich wird, dass mindestens 85 % der grundsätzlich Leistungsberechtigten (im Fokus der Untersuchung standen die 6 bis 15-Jährigen) nicht von dieser Leistung profitieren. Die vorliegende Expertise belegt erneut, dass die Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen viel zu gering ist.

Daraus ergeben sich nach Aussage von Juliane Meinhold, Gesamtverband, folgende Forderungen:

  • "Der Paritätische fordert gemeinsam mit anderen Verbänden, die Einführung einer bedarfsdeckenden, einkommensorientierten Kindergrundsicherung. Diese will bisherige, nur unzureichend aufeinander abgestimmte Leistungen für Kinder und Jugendliche zusammenführen und so weit wie möglich durch eine Leistung auf einem neu zu ermittelnden bedarfsdeckenden Niveau ersetzen (v.a. SGB II Leistungen, Kindergeld, Kinderzuschlag, Steuerfreibeträge für Kinder).
  • Der Paritätische spricht sich für eine konsequente Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Förderung ihrer Entwicklung aus und setzt sich für einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des SGB VIII ein. Auch vor dem Hintergrund der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse kommt der Bereitstellung von (sozialer) Infrastruktur eine wichtige Rolle zu. Statt auf kleinteilige Maßnahmenpakete zu setzen, geht es darum eine Infrastruktur für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen, die sie in ihrer Entwicklung fördert. Kinder und Jugendliche brauchen vielfältige Angebote, die unterstützend und förderlich auch außerhalb von Schule und Familie sind. Dies entspricht auch einem ganzheitlichen, d. h. formales, non-formales und informelles Lernen integrierenden Bildungsbegriff.
  • Im SGB VIII sollte genau, aber nicht abschließend beschrieben werden, welche Aspekte von Jugendarbeit vorgehalten werden müssen. Über die bestehende Gewährleistungsverpflichtung der Kommune und die kommunale Jugendhilfeplanung gibt es bereits Instrumente eine bedarfsorientierte und vielfältige Teilhabe- und Bildungsinfrastruktur zu entwickeln. Der Bund ist hier in der Pflicht die Kommunen – analog dem Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung – finanziell entsprechend auszustatten. Ein Rechtsanspruch wäre das geeignete Mittel sicherzustellen, dass die notwendigen Mittel fließen. Nicht die „schwarze Null“ darf Leitplanke der Ausgestaltung von Infrastruktur sein, sondern die Förderung von Kindern und Jugendlichen."
» weiter zur Expertise

Neues aus dem Landesverband 

Neue Homepage des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg

Am 14.11.2019 ging die neue Homepage des PARITÄTISCHEN an den Start. Sie finden diese unter http://paritaet-bw.de. u.a. mit allen Informationen des Bereichs Jugend und Bildung. Die wichtigen Arbeitshilfen, Handreichungen und Informationen sind bereits "umgezogen", sodass Ihnen hier alles wieder zur Verfügung steht. Zudem finden Sie die Protokolle der Fachgruppen und Interessensgemeinschaften sowie die Termine aus dem Bereich bereits für 2020 in der Übersicht. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Zugangsdaten benötigen, wenn Sie die Informationen im internen Bereich abrufen wollen.

Sollten Sie noch Beiträge oder Informationen der früheren Internetseite benötigen, finden Sie diese unter http://ww.paritaet-bw.org.

» weiter zur Seite des Bereichs Jugend und Bildung auf der neuen Homepage

Förderungen und Ausschreibungen 

Programm-Ausschreibung „Partizipative Suchtprävention im Jugendalter“

Programm-Ausschreibung „Partizipative Suchtprävention im Jugendalter“

Die Aufklärung zu Konsumrisiken und sämtliche Aspekte rund um die Suchtprävention im Jugendalter ist eine zentrale Aufgabe für alle, die die Jugendlichen in ihrer Entwicklung begleiten. An erster Stelle sind hier zwar Elternhaus und Schule in der Pflicht, aber die Lebenswirklichkeit der Jugendlichen ist vielfältiger. Freizeitkult, Social Media, Leben im öffentlichen Raum, Peers in Verbänden und Vereinen oder unverbindliches Engagement zu aktuellen Themen – das und mehr zieht Jugendliche an und prägt ihren Lebensstil.

Hier setzt das Programm Partizipative Suchtprävention im Jugendalter an, indem es die Entwicklung und Erprobung partizipativer Projekte zur Suchtprävention im Jugendalter ermöglicht.

Bis Mittwoch, 15. Januar 2020 können sich gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Körperschaften, Verbände und Organisationen mit Sitz in Baden-Württemberg um eine Förderung bewerben und Projektanträge einreichen.

Die Einreichung ist ausschließlich online unter  https://www.bwstiftung.de/gesellschaft-kultur/programme/gesundheit-inklusion-gewaltpraevention/partizipative-suchtpraevention-im-jugendalter/onlineformular-antrag/ möglich.

» weitere Informationen

Neue Förderaktion "Internet für alle" der Aktion Mensch

Neue Förderaktion "Internet für alle" der Aktion Mensch

Aktion Mensch hat zum 1. Oktober eine auf zwei Jahre befristete Förderaktion mit dem Titel "Internet für alle" aufgelegt. Bezuschusst werden Investitionen und die Bereitstellung eines Internetanschlusses / WLAN und die notwendige Software zur Herstellung von Barrierefreiheit mit einer Summe von 5000 €. Weitere 5.000 € können beantragt werden für notwendige Bildungsangebote für Nutzer*innen.

Mit dieser Förderaktion sollen viele lokale Projektideen, die klein und niederschwellig sind, auf den Weg gebracht werden, um Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten und Kindern und Jugendlichen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken. Ziel ist es, gemeinschaftlich genutzte Bereiche für Nutzer*innen auszustatten und ihnen mehr Partizipation zu ermöglichen.

Zu den Investitionskosten zählen Hardware, wie Computer, Router, sowie Tablets oder spezielle Ein- und Ausgabegeräte, die Barrierefreiheit gewährleisten. Kosten für die Bereitstellung des Internetanschlusses, die Software zur Herstellung von Barrierefreiheit, sowie die Service- und Supportleistungen, die mit Erstinstallation in Verbindung gebracht werden können. Für eine optimale Nutzung des Internets empfiehlt Aktion Mensch eine Bandbreite von mindestens 16 MB für dieses Aktions-Förderangebot.

Darüber hinaus werden Bildungsangebote in den Bereichen Medienkompetenz Bedienung, Handhabung der Technik, Information über die Möglichkeiten und Risiken der Internetnutzung bezuschusst für Nutzer*innen und gegebenenfalls auch Mitarbeiter*innen.

Warum Bildungsangebote für Nutzer und auch Mitarbeiter*innen wichtig sind, wird im angehängten Wegweiser erläutert.

Die Aktion Mensch fördert je Organisation grundsätzlich nur ein Projekt innerhalb der Laufzeit des Aktions-Förderprogramms. Lediglich Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können für jede ihrer Einrichtungen oder Dienste einen Antrag stellen. Eine nachträgliche Beantragung von Investitionskosten ist nicht möglich, wenn bereits Honorar- und Sachkosten in diesem Aktions-Förderangebot bewilligt wurden. Gleiches gilt für eine nachträgliche Beantragung von Honorar- und Sachkosten für Bildungsmaßnahmen, wenn bereits Investitionskosten in diesem Aktions-Förderangebot bewilligt wurden.

Die Antragstellung erfolgt online auf der Homepage der Aktion Mensch https://www.aktion-mensch.de/foerderung/antrag/foerderfinder unter der Kachel "Aktionsangebote".

» weiter zum Wegweiser für das Förderprogramm

Fachveranstaltungen und Fortbildungen 

Haltung bewahren?! - Umgang mit diskriminierenden Haltungen bei jungen Menschen

Haltung bewahren?! - Umgang mit diskriminierenden Haltungen bei jungen Menschen

Das politische Klima hat sich in den letzten Jahren in Deutschland nachhaltig verändert und rassistische Positionen werden gesellschaftsfähig. Neben der Entwicklung der Neuen Rechten sind zudem linke und islamistische Bewegungen in Deutschland beobachtbar. Gerade religiös besetzte Radikalisierungsprozesse nehmen zu.

Vor allem emotional leicht zu aktivierende Jugendliche, deren Persönlichkeit meist noch nicht gefestigt ist, werden zum Ziel der damit verbundenen Hassbotschaften und sind zugänglich für Rekrutierungskampagnen oder für Radikalisierung. Soziale Netzwerke spielen hier eine wichtige Rolle.

Gerade die Zugänglichkeit eines Teils der jungen Menschen für radikale Strömungen bzw. Haltungen macht es erforderlich, dass sowohl Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe als auch Lehrkräfte adäquat und präventiv agieren können. Hierzu ist Fachwissen erforderlich. Woran erkenne ich diskriminierende Haltungen bzw. die Entwicklung hin zu einer extremistischen Haltung? Wie kann ich im Einzelfall reagieren? Welche Ansprechpersonen und Beratungsstellen kann ich einbeziehen? Welche präventiven Angebote gibt es bzw. haben sich bewährt?

Die Fachveranstaltung „Haltung bewahren?! – Umgang mit diskriminierenden Einstellungen bei jungen Menschen“ soll Antworten auf diese Fragen liefern. Durch unterschiedliche Workshops werden Sie über die Thematik informiert und sensibilisiert.

Die Veranstaltung wird vom Bereich Jugend und Bildung des PARITÄTISCHEN in Kooperation mit der Fachstelle mobirex - Mobile Beratung gegen Rechts an zwei Standorten, am 16.01.2020 in Freiburg und am 11.02.2020 in Stuttgart, durchgeführt.

Zielgruppe der Veranstaltung: Fachkräfte aus Einrichtungen der Jugendhilfe, Fachkräfte der Jugendarbeit, Schulsozialarbeiter*innen, Lehrkräfte an freien Schulen.

Die Veranstaltung ist für Mitglieder des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg kostenfrei.

Anmeldeschluss ist der 09. Dezember 2019.

» weitere Informationen und zur Anmeldung

Seminar Konflikte lösen – Gewalt vermeiden am 18. und 19.02.2020 in Pforzheim

Konflikte gehören zum Leben von Jugendlichen: In der Schule wie im Internet, im Verein wie in der WhatsApp-Gruppe, beim Freibadbesuch wie angesichts anschließend geteilter Fotos und Videos bei Snapchat und Instagram. Jugendliche müssen lernen, Konflikte online wie offline konstruktiv zu bewältigen, damit diese nicht zu Gewalt eskalieren. Pädagogische Fachkräfte können sie dabei in verschiedener Hinsicht unterstützen: Einerseits über die Vermittlung von Kompetenzen, wie mit unterschiedlichen Interessen fair umgegangen werden kann, andererseits durch frühzeitige und gezielte Maßnahmen der Konfliktregelung im konkreten Fall.

Aktion Jugendschutz bietet hierzu ein Seminar am 18. und 19.02.2020 in Pforzheim.

» weitere Informationen und zur Anmeldung

Fachtag "My heart will 'app' on!" am 07.02.2020 in Freiburg

Fachtag "My heart will 'app' on!" am 07.02.2020 in Freiburg

Der Umgang mit Liebe und Sexualität hat sich im Laufe der Jahre kontinuierlich verändert und weiterentwickelt. Ob nun gesellschaftlicher Wandel, medizinische Errungenschaften und aktuell die Digitalisierung, es gibt immer neue Herausforderungen. 

Gegenwärtig haben Jugendliche ganz andere und vielfältigere Möglichkeiten, sich mit dem Thema Sexualität auseinanderzusetzen. Sie kommen deshalb auch leichter in Kontakt mit Inhalten, die irritieren können und vielleicht noch nicht für sie geeignet sind. Diese Facetten werden im Rahmen des Fachtags von ajs "My heart will 'app' on!" – Jugendliche Liebes-(Lebens-)Welten am 07.02.2020 in der Katholischen Akademie Freiburg diskutiert.

 

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