Infobrief Servicebereich Entgelt 20 / 19

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30.10.19

Infobrief Servicebereich Entgelt

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»SGB XI - 10/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages und der Anlage ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

SGB XI - 10/2019 

Information über die verzögerte Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs sowie der verzögerten Festsetzung der Umlagebeträge gegenüber den Pflegeeinrichtungen durch den Ausbildungsfond Baden-Württemberg GmbH (AFBW)

Umsetzung des PflBG im stationären Bereich – aktueller Sachstand und Empfehlung zur Vorgehensweise

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Infobriefen SGB XI – 06/2019, SGB XI – 07/2019 sowie SGB XI – 08/2019 haben wir Sie über das Procedere bzgl. des Ausbildungszuschlages nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) informiert.

 

Die Pflegeberufe-Finanzierungsverordnung sieht eine Veröffentlichung des Gesamtfinanzierungsbedarfs und der Finanzierungsanteile der einzelnen Sektoren zum 15.09. des Festsetzungsjahrs vor; die Festsetzung der Umlagebeträge gegenüber den Pflegeeinrichtungen soll bis zum 31.10. des Festsetzungsjahrs gegenüber den Pflegeeinrichtungen erfolgen.

 

Der Finanzierungsbedarf konnte seitens des AFBW bedingt durch die erstmalige Festsetzung im September nicht veröffentlicht werden. Auch die Festsetzung der Umlagebeträge gegenüber den Pflegeeinrichtungen wird sich nach einer Mitteilung des AFBW verschieben.

 

Die Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs sowie der Festsetzung der Umlagebeträge gegenüber den Pflegeeinrichtungen wird nach Auskunft des AFBW spätestens Mitte November 2019 erfolgen.

 

Aufgrund der Vorankündigungsfrist des WBVG empfehlen wir Ihnen nach Erhalt des Umlagebescheides das Excel Tool unverzüglich der federführenden Pflegekasse zukommen zu lassen und die Bewohner bzw. Gäste parallel zum Versand des Berechnungstools an die federführende Pflegekasse über den ab dem kommenden Finanzierungsjahr zu bezahlenden täglichen Ausbildungszuschlag zu informieren.

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