Infobrief Servicebereich Entgelt 21 / 2019

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21 / 2019
13.11.2019

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB XI - 11/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages und der Anlage ist eine vorherige Anmeldung auf unserer Homepage notwendig):

SGB XI - 11/2019 

Ergänzungsvereinbarung zur rechtssicheren Umsetzung der neuen Ausbildungszulage

Umsetzung des PflBG im stationären Bereich

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

derzeit findet sich in § 5 der Vergütungsvereinbarungen der stationären Einrichtungen, die rechtliche Grundlage für die Rechnungsstellung der Ausbildungsumlage, die jährlich vom KVJS, bekannt gegeben wird.

 

Aufgrund der neuen Ausbildungszulage im Rahmen der Generalistik durch den neu gegründeten Umlagefonds bei der AFBW ergibt sich eine neue rechtliche Situation, die aus Gründen der Rechtssicherheit an sich einer neuen Pflegesatzvereinbarung bedarf. Mit den Verbänden der Leistungsträger haben wir als Verfahrensvereinfachung den Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zur Pflegesatzvereinbarung beschlossen.

 

Für vollstationäre, teilstationäre und Kurzzeit - Pflegeeinrichtungen, die in ihrer Vergütungsvereinbarung den neuen § 5 b noch nicht abgeschlossen haben, wird diese Ergänzungsvereinbarung über die Änderungen des § 5 notwendig. Die Ergänzungsvereinbarung kann unabhängig von der Vereinbarung des neuen Umlagebetrages und der Ankündigung an die Bewohner geschlossen werden.

 

Damit die Ergänzungsvereinbarung Ihnen rechtzeitig vor dem 31.12.2019 vorliegt, bitten wir Sie baldmöglichst tätig zu werden.

 

Folgende Verfahrensschritte haben wir mit den Pflegekassen vereinbart:

  • Erstellen Sie ein Rücksendeformular mit Ihrer Adresse
  • Füllen Sie die Ergänzungsvereinbarung für jede Einrichtung aus und schicken diese:

postalisch

unterschrieben

in zweifacher Ausfertigung

mit dem erstellten Rücksendeformular

 

an die federführende Pflegekasse

 

Die federführende Pflegekasse wird ein Exemplar der Ergänzungsvereinbarung mit Hilfe des beiliegenden Rücksendeformulars an Sie als Einrichtung/Träger zurücksenden.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Matthias Schlichter

(Servicebereich Entgelt)

 

» weiter zu den Anlagen "Rücksendeformular" u. "Ergänzungsvereinbarung"