Jugend und Bildung aktuell 01 / 2020

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01 / 2020
14.01.2020

Jugend und Bildung aktuell

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LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

wir hoffen, Sie hatten alle schöne und erholsame Weihnachtfeiertage und sind gut ins neue Jahr gestartet.

Zum Jahresbeginn möchten wir Ihnen im ersten Newsletter in 2020 alle wichtigen Informationen zukommen lassen, die wir noch kurz vor Weihnachten sowie Anfang des neuen Jahres erhalten haben.

Bitte denken Sie daran, dass Sie teilweise für die Verlinkungen auf unsere Internetseite Ihre Zugangsdaten benötigen.

 

Herzliche Grüße

Barbara Meier        Torsten Rothfuss

Fachinformationen Jugend 

Kostenbeitrag junger Menschen - Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg entscheidet zugunsten des jungen Menschen

Kostenbeitrag junger Menschen - Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg entscheidet zugunsten des jungen Menschen

Streitpunkt ist seit längerer Zeit die Kostenbeitragsberechnung bei jungen Menchen in stationärer Jugendhilfe. Die gesetzliche Regelung nach § 93 Abs. 4 SGB VIII besagt, dass das durchschnittliche Monatseinkommen maßgeblich ist, das der junge Mensch in dem Kalenderjahr erzielt hat, welches dem jeweiligen Kalenderjahr der Leistung vorangeht. Entgegen der gesetzlichen Regelung wird jedoch in der Praxis der öffentlichen Jugendhilfe, auch in Baden-Württemberg, das aktuelle Kalenderjahr zugrunde gelegt.

Nun liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom  20.11.2019 AZ 4 K 794/19 vor. Dieses bestätigt u.a., dass das der Leistung vorangehende Kalenderjahr Grundlage der Berechnung ist und gibt dem klagenden jungen Menschen Recht. Das beklagte Landratsamt ist in Revision gegangen und es ist abzuwarten, wie die Entscheidung des Oberlandesgerichtes ausfallen wird.

» weiter zum Urteil

Bescheinigung nach § 21 SGB X bei Berufsausbildungsbeihilfe durch den stationären Jugendhilfeträger - Was ist zu tun?

Bescheinigung nach § 21 SGB X bei Berufsausbildungsbeihilfe durch den stationären Jugendhilfeträger - Was ist zu tun?

Für junge Menschen, die sich in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen oder in der beruflichen Ausbildung befinden und entsprechenden Bedarf haben, finanziert die Agentur für Arbeit die Kosten für den Lebensunterhalt. Sind bzw. werden die Teilnehmer*innen in vollstationären Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht, kann die Agentur für Arbeit in solchen Fällen eine Bescheinigung nach § 21 SGB X verlangen, die darüber Auskunft gibt, welche Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen entstehen. Die Leistungserbringer müssen dabei differenziert darstellen, welche Kosten aus dem erzieherischen Bereich kommen. Eine exakte Ausweisung ist hier im Einzelfall nicht möglich. Es wurde deshalb in Absprache zwischen dem KVJS und der Agentur für Arbeit eine Verfahrensweise abgestimmt, der inzwischen die Kommission Kinder- und Jugendhilfe am 09.07.2019 zugestimmt und diese wie folgt beschlossen hat:

Leistungserbringer können auf Anfrage über den zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe einrichtungsindividuell eine Berechnung der Kosten für den erzieherischen Bereich erhalten. Der KVJS (Referat 23) führt auf Wunsch des örtlichen Trägers der Jugendhilfe die Berechnung durch. Die Rückmeldung an den Leistungserbringer erfolgt durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe. Dies ist im Schreiben der Kommission Kinder- und Jugendhilfe vom 10.01.2020 erläutert. Zudem ist dem Schreiben ein Ablaufschema beigefügt. 

» weiter zum Schreiben der Komission Kinder- und Jugendhilfe

Arbeitshilfe "Arbeitszeit in der Jugendhilfe mit dem Fokus auf die Öffnungsmöglichkeiten nach §7 Arbeitszeitgesetz"

Arbeitshilfe "Arbeitszeit in der Jugendhilfe mit dem Fokus auf die Öffnungsmöglichkeiten nach §7 Arbeitszeitgesetz"

Der Paritätische Landesverband Niedersachsen hat in Kooperation mit dem Paritätischen Gesamtverband die Arbeitshilfe "Arbeitszeit in der Jugendhilfe mit dem Fokus auf die Öffnungsmöglichkeiten nach §7 Arbeitszeitgesetz" veröffentlicht. Diese ist unter Mitwirkung der Rechtsanwältin Larissa Wocken, Fachanwältin für Arbeitsrecht, DORNHEIM Rechtsanwälte entstanden.

Die Arbeitshilfe vermittelt Grundlagen zum Arbeitszeitrecht und zeigt Öffnungsklauseln sowie entsprechende Umsetzungsregelungen auf. Darüber hinaus sind betriebsverfassungsrechtliche Aspekte, Aufsichts- und Dokumentationspflichten, jugendhilferechtliche Anforderungen sowie Hinweise zu Regelungen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten beschrieben.

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# Wir haben Platz - Der PARITÄTISCHE unterstützt die Kampagne des Bundesfachverbands für umF

# Wir haben Platz - Der PARITÄTISCHE unterstützt die Kampagne des Bundesfachverbands für umF

Die Kampagne ruft Träger der stationären Jugendhilfe auf, das noch vorhandene Platzangebot in den Einrichtungen für die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen anzubieten und hierzu die Landes- und Bundesregierung anzuschreiben. Ein Musteranschreiben des Bundesfachverbandes steht zur Verfügung und kann an die entsprechenden Rahmenbedingungen angepasst werden.

Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg unterstützt die Kampagne, um eine Verbesserung der Situation minderjähriger Flüchtlinge ohne Schutz und Begleitung ihrer Eltern zu erreichen und ihnen einen sicheren Platz in einer Jugendhilfeeinrichtung anzubieten. Die Paritätischen Jugendhilfeeinrichtungen machen sich stark für diese Kampagne, wie die Bilder auf unserer Internetseite zeigen.

» weiter zur Beteiligung des Paritätischen

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg: Wie geht es weiter?

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg: Wie geht es weiter?

Am 09.12.2019 fand die Abschlussveranstaltung des Liga Projekts Ombudschaft Jugendhilfe Baden-Württemberg statt. In seinem Grußwort hat Herr Minister Lucha die Notwendigkeit der Verstetigung der Ombudschaft in der Jugendhilfe betont und die Fortsetzung mit Mitteln aus dem Landeshaushalt bestätigt. Der Haushalt wurde hier am 18.12.2019 verabschiedet, sodass die Ombudschaft in der Jugendhilfe nach dem Projekt der Liga der Freien Wohlfahrtspflege fortgesetzt werden kann. Um einen guten Übergang zu erreichen, wird die ombudschaftliche Beratung bis längstens 31.03.2020 fortgeführt. Anschließend wird die Ombudschaft beim KVJS angesiedelt sein.

Die regionale Ombuds- und Beschwerdestelle Tübingen des Paritätischen wurde zum 31.12.2019 eingestellt. Gefördert wurde diese mit Mitteln der GlücksSpirale. Die ombudschaftliche Beratung wird hier durch das Liga-Projekt mit übernommen. Frau Wurzel wird weiterhin Ansprechpartnerin sein. Lediglich die Maildadresse hat sich geändert. Dieses lautet nun: Michaela Wurzel wurzel@ombudschaft-jugendhilfe-bw.de

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FAQs „Jugendhilfe für junge Menschen im Übergang von der Jugendhilfe in die Selbständigkeit“

FAQs „Jugendhilfe für junge Menschen im Übergang von der Jugendhilfe in die Selbständigkeit“

Welche Rechtsansprüche habe ich als junger Mensch im Übergang in die Selbständigkeit? Welche Voraussetzungen braucht es? Wie erfolgt die Antragsstellung? Was mache ich im Konfliktfall?

Mit all diesen Fragen beschäftigen sich junge Menschen im Übergang von der Jugendhilfe in die Selbständigkeit. Die Antworten darauf sind nicht immer einfach für junge Menschen oder Fachkräfte zu finden. Deshalb hat die regionale Ombuds- und Beschwerdestelle Tübingen hierzu FAQs erstellt. Sie sind einerseits für junge Menschen selbst, andererseits auch für Fachkräfte in der Arbeit mit jungen Menschen gedacht.

Gefördert wurde die Erarbeitung der FAQs aus Mitteln der GlücksSpirale.

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Inklusives SGB VIII?! - Eckpunkte aus PARITÄTISCHER Sicht

Inklusives SGB VIII?! - Eckpunkte aus PARITÄTISCHER Sicht

In 2020 könnte mit der angekündigten SGB VIII Reform ein wichtiger Schritt in Richtung Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen, mit und ohne Behinderung, gelingen. Mit einem inklusiven SGB VIII, welches inzwischen nicht nur von der Fachwelt der Jugend- und  Behindertenhilfe gefordert wird, stellt sich die Frage, wie dies gut gelingen kann. Welche Punkte gilt es zu beachten? Wie kann eine Zusammenführung für Familien und junge Menschen so erreicht werden, dass die adäquate und notwendige Hilfe angeboten werden kann? Wie können die bisherigen Schnittstellenschwierigkeiten bei verschiedenen Zuständigkeiten durch ein inklusives SGB VIII ausgeräumt werden?

Der Paritätische Gesamtverband hat hierzu unter Beteiligung der Jugendhilfe und Behindertenhilfe paritätische Eckpunkte für ein inklusives SGB VIII veröffentlicht.

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Masernschutzgesetz tritt zum 01.03.2020 in Kraft - FAQs rund um die Umsetzung

Masernschutzgesetz tritt zum 01.03.2020 in Kraft - FAQs rund um die Umsetzung

Das Masernschutzgesetz tritt zum 01.03.2020 in Kraft. Dieses wurde im November 2019 im Bundestag beschlossen und am 20.12.2019 durch den Bundesrat gebilligt. Dann müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Hierzu zählen Kindertageseinrichtungen, Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Den Nachweis erbringen müssen auch Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim (§ 33 Nummer 4 IfSG) betreut werden oder in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht sind. Zudem werden von dem Gesetz Personen erfasst, die in den genannten Einrichtungen und in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen tätig sind.

Somit ist auch die Jugendhilfe davon betroffen. Zur besseren Orientierung hat das Bundesministerium für Gesundheit FAQs veröffentlicht, die u.a. auf die ersten Fragen der Umsetzung eingehen.

Fachinformationen Bildung 

Kostenloses Wissen digital für alle: Lehrvideoprojekt zu Theorien der Sozialen Arbeit

Kostenloses Wissen digital für alle: Lehrvideoprojekt zu Theorien der Sozialen Arbeit

In einem Lehrvideoprojekt erklären 20 namhafte deutsche Wissenschaftler*innen der Sozialen Arbeit (SA) ihre Theorien der SA. Dieses neuartige Format wurde von der Katholischen Hochschule NRW realisiert.

Zielgruppe sind vor allem Studierende der Sozialen Arbeit sowie Studieninteressierte, aber auch ein fachlich interessiertes Publikum.

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2. Fachveranstaltung Bildung am 10.12.2019 im Waldhaus Hildrizhausen

2. Fachveranstaltung Bildung am 10.12.2019 im Waldhaus Hildrizhausen

„Auswirkungen des Bundesteilhabegesetz auf die Schulbegleitung“ war das Thema der zweiten Fachveranstaltung Bildung im Paritätischen, an der 24 Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen „Menschen mit Behinderung“ und „Jugend und Bildung“ teilgenommen haben. Die Veranstaltung fand am 10.12.2019 im Café Fuchsbau des Waldhaus Hildrizhausen statt.

Gefördert durch die Glücksspirale wurden vom Referat Bildung mehrere Experten eingeladen. Einen fachlichen Impuls zum Einstieg führte Claudia Scheytt, Referentin Behinderten- und Psychiatriepolitik, vom Paritätischen Gesamtverband durch. Frau Scheytt berichtete fachlich sehr fundiert über die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Schulassistenz und die damit verbundenen Herausforderungen für die Praxis.

Nachmittags stellten Anita Frei und Regina Groth themenbezogene Konzepte und Projekte vor, die von unseren Mitgliedsorganisationen „Jugendhilfe Creglingen“ und „projuventa gGmbH“ entwickelt wurden. Der Mix aus den notwendigen theoretischen Grundlagen, den praktischen Erfahrungen und der Vorstellung von Best-Practice-Beispielen kam bei den Teilnehmern sehr gut an.

 

» Die Unterlagen der Fachveranstaltung finden Sie hier

Fördermittel und Ausschreibungen 

Kampagne "Bitte Was?! Kontern gegen Fake und Hass"

Kampagne "Bitte Was?! Kontern gegen Fake und Hass"

Hass, Hetze, Beleidigungen und Falschmeldungen sind weit verbreitet in sozialen Netzwerken. Gerade Kinder und Jugendliche kommen damit zunehmend in Kontakt.

 

Um dem entgegenzuwirken setzt die Landesregierung Baden-Württemberg im Rahmen des Impulsprogramms für gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Kampagne „Bitte Was?! Kontern gegen Fake und Hass“ unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann ein klares Zeichen gegen Fake und Hass im Netz.

 

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg wurde von der Landesregierung mit der Umsetzung des Projektes beauftragt und setzt neben Aufklärung und Sensibilisierung auf direkte Ansprache und aktives Mitmachen damit die Kinder und Jugendlichen zielgerichtet und nachhaltig erreicht werden:

Auf dem Instagram-Kanal wird sich fast täglich mit allen Themen rund um Fake und Hass auseinandergesetzt. Der Kreativwettbewerb soll Kinder und Jugendliche motivieren, aktiv zu werden und selbst ein Zeichen zu setzen.

 

Ob laut oder leise, ob Film oder Foto, gebastelt oder gesungen – in welcher Form auch immer, Gruppen ab zwei Personen können Medienproduktionen aller Art in vier verschiedenen Wettbewerbskategorien einreichen. Zu gewinnen gibt es unter anderem einen Besuch am Produktionsset mit TV-Moderatorin Jessica Schöne, einen Intensiv-Zauberkurs mit Magier Alexander Straub oder einen Musikvideodreh mit Rapper Weekend oder auch Gruppenausflüge.

 

Da die Kampagne „Bitte Was?! Kontern gegen Fake und Hass“ insbesondere im digitalen Raum vertreten ist, finden Sie verschiedene weitere digitale Materialien wie GIFs, Informationsmaterialien oder pädagogische Materialien zum Download auf unserer Website:

https://bitte-was.de/presse

 

Postkarten, Flyer und Plakate liegen außerdem zum Versand beim Landesmedienzentrum BW bereit. Die gewünschte Anzahl können Sie kostenfrei unter folgender E-Mail-Adresse bestellen:

bitte-was@lmz-bw.de

» weiter zur Internetpräsenz der Kampagne

Veranstaltungen und Fortbildungen 

Digitale Jungs ! - Genderbewusste Medienpädagogik in der Arbeit mit Jungen*/Jungenarbeit

Digitale Jungs ! - Genderbewusste Medienpädagogik in der Arbeit mit Jungen*/Jungenarbeit

Dieser Praxisworkshop will Fachkräfte der Jugend(-sozial)arbeit und Jungenarbeit dazu befähigen mit handlungs- und ressourcenorientiertem medienpädagogischen Handeln die Männlichkeitsfindung von Jungen mit und durch digitale Medien zu bereichern und proaktiv Ressourcen bereitzustellen.

 

Die Veranstaltung findet am 13.03.2020 von 9:00 bis 16:30 Uhr in Nürtingen statt. Anmeldungen sind bis 29.02.2020 möglich.

» weiter zum Veranstaltungsflyer

Qualifizierung: Stadtentwicklung und Jugendbeteiligung: Wem gehört die Stadt

Qualifizierung: Stadtentwicklung und Jugendbeteiligung: Wem gehört die Stadt

„Wem gehört die Stadt?“ - eine hochbrisante Frage wenn es um öffentliche Räume, junge Menschen und Stadtentwicklung geht. Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung greift diese Themen auf und vermittelt relevante Grundlagen und Ansatzpunkte in einer 2- tägigen Qualifikation am 13. und 14. Februar im Stadtpalais in Stuttgart.

 

Der zweitägige Workshop qualifiziert Teilnehmer*innen dazu, Planungsprozesse so zu nutzen und zu öffnen, dass Gestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche selbstverständlich werden.

Weitere Themen werden sein:

  • Aktuelle Entwicklungen der Stadtplanung,
  • Relevanz von Architekturvermittlung,
  • Einführung in Kinder- und Jugendbeteiligung (Relevanz, Theorie, dos & dont´s, Ziele),
  • Stakeholder-Analyse bei Planungsprozessen,
  • Argumente für Kinder- und Jugendbeteiligung,
  • Präsentation von Good-Practice Beispielen,
  • Kennenlernen und Ausprobieren von kreativen Beteiligungsmethoden,
  • Informationen zu Ansprechpersonen und Fördermöglichkeiten.

Anmeldungen sind bis 28.01.2020 möglich.

» weitere Informationen unter

Sonstiges 

Mitgliederbefragung

Mitgliederbefragung

Am 08.01.2020 wurde die Mitgliederbefragung  an alle paritätischen Mitgliedsorganisationen in Baden-Württemberg mit folgenden Fragenschwerpunkten verschickt:

  • Was ist Ihnen besonders wichtig, wie schätzen Sie die Qualität unserer Arbeit ein?
  • Welche Dienstleistungen des PARITÄTISCHEN nehmen Sie in Anspruch?
  • Fühlen Sie sich bei Positionierungen und Meinungsbildungsprozessen auf Landes- und Kommunalebene ausreichend einbezogen?
  • Welche Zukunftsthemen beschäftigen und müssen vom Verband angegangen werden?

All dies sind wichtige Fragen für uns, die nur Sie beantworten können. Denn Sie als unsere Mitglieder stehen im Mittelpunkt unseres Handelns und Wirkens. Daher wollen wir der bestmögliche Partner für Sie sein und unser Angebot an Ihren Bedürfnissen und Erfordernissen ausrichten. Und diese können sich in unserer schnelllebigen Zeit sehr schnell verändern.

Eine Beteiligung an der Befragung ist bis 31.01.2020 möglich. Falls noch nicht geschehen, möchten wir Sie heute noch einmal ermuntern daran teilzunehmen.

Stellenanzeigen auf der Internetseite des PARITÄTISCHEN

Stellenanzeigen auf der Internetseite des PARITÄTISCHEN

Die neue Internetseite des PARITÄTISCHEN ist Ende letzten Jahres unter www.paritaet-bw.de an den Start gegangen. Auf dieser können Sie unverändert Stellenanzeigen entweder mit Ihren Zugangdaten selbst einstellen oder diese per Mail an  info@paritaet-bw.de schicken, mit der Bitte verbunden, diese einzustellen. Somit können Interessierte, die eine neue berufliche Herausforderung suchen, rasch einen Überblick über die Stellenangebote im PARITÄTISCHEN in Baden-Württemberg erhalten.

» weiter zu den Stellenanzeigen