Migration aktuell 06 / 2019

Im Browser ansehen.

06 / 2019
28.11.2019

Migration aktuell

Inhalt

»Projekte & Förderprogramme »Stellungnahmen & Pressemitteilungen »Allgemeine & fachliche Informationen »Fortbildung

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Referats "Migration" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.  Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen.

Herzliche Grüße

Svenja Hasenberg

Projekte & Förderprogramme 

Programm „Verbesserung der Integration von Familien mit Migrationshintergrund und ihren Kindern“

Programm „Verbesserung der Integration von Familien mit Migrationshintergrund und ihren Kindern“

Die Werkstatt PARITÄT ist für die Begleitung des Programms „Verbesserung der Integration von Familien mit Migrationshintergrund und ihren Kindern“ der Baden-Württemberg Stiftung verantwortlich. Die Ausschreibung ist jetzt erfolgt und Projektanträge können eingereicht werden.

 

Gefördert werden Projekte, die niederschwellig, ggf. quartiersbezogen, innovative Angebote mit „Bildungsmehrwert“ für die Zielgruppe machen und so den Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe fördern. Bewerben können sich alle gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, Körperschaften, Verbände und Organisationen mit Sitz in Baden-Württemberg.

 

Mehr Informationen hier:

» weiter zum Beitrag

Stellungnahmen & Pressemitteilungen 

Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer - Rechtsgutachten veröffentlicht

 Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer - Rechtsgutachten veröffentlicht

Das Recht und die Pflicht zur Schule zu gehen, ist für Kinder und Jugendliche in Deutschland gesetzlich festgeschrieben und in der Regel alltägliche Normalität.

Aus dem Rechtsgutachten "Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer" (im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes von Prof. Dr. Michael Wrase, Stiftung Universität Hildesheim und Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) unter Mitarbeit von Maryam Haschemi Yekani, Rechtsanwältin Berlin), geht als Haupterkenntnis hervor, dass die Bundesrepublik und ihre Länder nach den Vorgaben des Völker-, EU- und Verfassungsrechts verpflichtet sind, für minderjährige Kinder von Asylsuchenden den Zugang zum Schul- und Bildungssystem spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens effektiv sicherzustellen. Entsprechend dem Grundsatz der Inländergleichbehandlung ist damit der Zugang zu den regulären öffentlichen Schulen entsprechend der für Inländer bzw. andere zugewanderte Personen geltenden schulrechtlichen Zugangs- und Eignungsvoraussetzungen gemeint. Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes heißt das, dass Familien mit minderjährigen Kindern, zumindest falls in der Aufnahmeeinrichtung keine der Regelschule vergleichbare Beschulung stattfindet, nach 3 Monaten ein gesetzlicher Anspruch auf kommunale Umverteilung in kindgerechte Orte – in der Regel Wohnungen – besteht, um den Zugang zur Regelschule sicherzustellen. Die neue gesetzliche Begrenzung auf maximal 6 Monate Verbleibdauer in Aufnahmeeinrichtungen ist zwar begrüßenswert, darf aber nicht zur regulären Aufenthaltsdauer für Familien mit minderjährigen Kindern werden. Zahlen und Regelungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Aufnahmeeinrichtungen in den unterschiedlichen Bundesländern keine kindgerechten Orte sind und ein formal geregelter sechsmonatiger Aufenthalt unter diesen Bedingungen insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Kindeswohlaspekten keine Option ist.

Das vollständige Gutachten sowie eine Zusammenfassung finden Sie hier:

 

» weiter zum Beitrag

Geflüchtete Frauen und Mädchen mit geschlechterspezifischen Gruppen stärken

Mit interkulturell ausgerichteten Mädchen- und Frauengruppen hilft das Projekt „Takaa – Niroo“ geflüchteten Frauen und Mädchen dabei, belastende Erfahrungen zu verarbeiten und sie für ihr Ankommen in der deutschen Gesellschaft zu stärken. Für die geflüchteten Jungen und Männer aus dem familiären und sozialen Umfeld der Frauen und Mädchen werden gesonderte Männergruppen eingerichtet.

» weiter zum Beitrag

Allgemeine & fachliche Informationen 

Sozialgericht Landshut hält "Zwangsverpartnerung" beim Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig

Das Sozialgericht Landshut hat in einem Eilbeschluss die zehnprozentige Leistungskürzung für eine alleinstehende AsylbLG-Beziehende in einer Gemeinschaftsunterkunft vorläufig untersagt, da es diese neue Regelung als verfassungswidrig einschätzt. Es ordnete daher die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Einstufung einer alleinstehenden Person in Regelbedarfsstufe 2 an und verpflichtete das Sozialamt, vorläufig weiterhin Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 zu bewilligen. In diesem Verfahren ging es um Leistungen nach § 2 AsylbLG, es ist aber übertragbar auf Leistungen nach § 3 AsylbLG.

 

Zum Hintergrund: Am 1. September 2019 ist eine Änderung des AsylbLG in Kraft getreten, nach der alleinstehende Erwachsene, die nicht in einer Wohnung, sondern in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind (sowohl Landesaufnahmeeinrichtung als auch kommunale Gemeinschaftsunterkunft) nur noch Leistungen nach Regelbedarfsstufe 2 erhalten statt nach Regelbedarfsstufe 1. Dies bedeutet für die Betroffenen eine zehnprozentige Leistungskürzung. Diese gilt sowohl für Grundleistungsbeziehende nach § 3 AsylbLG (310 statt 344 Euro bei vollständiger Barauszahlung), als auch für Analogleistungsbeziehende nach § 2 AsylbLG (382 statt 424 Euro). Die Kürzung wird durch das Bundesarbeitsministerium dadurch begründet, dass „zu erwarten“ sei, dass alleinstehende Erwachsene in Gemeinschaftsunterkünften jedenfalls teilweise zusammen wirtschaften würden und dadurch „Synergieeffekte“ nutzen könnten. Schließlich bildeten sie eine „Schicksalsgemeinschaft“. Im Ergebnis werden also gezwungenermaßen zusammenlebende Erwachsene, die nichts miteinander zu tun haben, sozialrechtlich so behandelt, als wären sie Ehegatten oder Partner*innen. Es handelt sich um eine sozialrechtliche Zwangsverpartnerung. Ob und in welcher Höhe tatsächlich von Einsparpotenzialen ausgegangen werden kann, haben Bundesregierung und Gesetzgeberin nicht nachvollziehbar dargelegt. Vielmehr handelt es sich offenkundig um eine willkürliche und migrationspolitisch motivierte Kürzung, mit der die Mehrkosten im AsylbLG, die an anderer Stelle durch die längst überfällige Anpassung der Regelsätze an die geltende Rechtslage entstanden sind, von den Leistungsberechtigten selbst refinanziert werden sollen.

Das Urteil kann bei Interesse hier aufgerufen werden.

» weiter zum Beitrag

Fortbildung 

NIFA-Fortbildung „Begleitung von Geflüchteten beim Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt“

NIFA-Fortbildung „Begleitung von Geflüchteten beim Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt“

Die Fortbildung ist als Grundlagenschulung aufgebaut, beinhaltet dabei aber bereits die neuen Gesetzesänderungen durch das Migrationspaket. Weitere Informationen finden sich hier. Anmeldeschluss ist der 15.01.2020.

» weiter zum Beitrag

Fortbildung Sozialwirt*in (FH) - Hochschulzertifikat

Vielfältige fachliche Entwicklungen, Sparzwänge und Wirtschaftlichkeitsdruck stellen soziale Dienste und Einrichtungen vor enorme Anforderungen. Führungskräfte müssen bei der dienstleistungsgerechten Ausgestaltung von Angeboten zunehmend Verantwortung für den wirtschaftlichen Bereich übernehmen. Dazu benötigen sie anwendungsorientierte Kenntnisse betriebswirtschaftlicher, organisationspsychologischer und juristischer Art sowie praktische Kompetenzen zur effektiven Führung von Mitarbeitenden und Teams. Sozial- und geisteswissenschaftliche Studienhänge bereiten auf solche Anforderungen nicht ausreichend vor. Weiterbildungskurse bieten häufig nur eine begrenzte Einführung in Teilbereiche, oft genug ohne einen besonderen Bezug zur sozialen Praxis herzustellen.

Die Paritätische Akademie Süd gGmbH bietet in Zusammenarbeit mit der Hochschule Esslingen Führungskräften und an Führungsaufgaben interessierten Mitarbeitern*innen in sozialen Diensten und Einrichtungen eine berufsbegleitende, hochschulzertifizierte Fortbildung zur Sozialwirtin (FH)*zum Sozialwirt (FH) an.

» weiter zum Beitrag