Infobrief Menschen mit Behinderung 27 / 2019

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27 / 2019
18.12.2019

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Aktuelle Informationen zum Bundesteilhabegesetz

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs 3 - "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Cornelia Meyer-Lentl, Tel.: 0711-2155228, E-Mail: meyer-lentl@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

https://newsletter.paritaet-bw.de/infobriefe

Aktuelle Informationen zum Bundesteilhabegesetz 

Umsetzung Übergangsvereinbarung - Mehrbedarfe Grundsicherung

Umsetzung Übergangsvereinbarung - Mehrbedarfe Grundsicherung

Wir möchten Ihnen das Schreiben des KVJS vom 2. Dezember 2019 zu Ihrer Information bereitstellen. Wie dort ausgeführt, steht dem Leistungserbringer der Barbetrag und die Bekleidungspauschale Stand 2019 im Rahmen der budgetneutralen Umstellung zu. Der Rechenweg für das Gesamtentgelt ergibt sich aus § 6 Abs. 11 der Übergangsvereinbarung. Abgezogen vom Gesamtentgelt wird der Regelsatz Regelbedarfsstufe 2, Stand 2019. D.h. der Eingliederungshilfesatz 2019 steht der Einrichtung zu und ist vom Leistungsberechtigten an die Einrichtung zu zahlen (ggf. Direktzahlung auf Wunsch des Leistungsberechtigten an Einrichtung).

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