Infobrief Servicebereich Entgelt 01 / 2020

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01 / 2020
04.02.2020

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB VIII - 01/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages und der Anlage ist eine vorherige Anmeldung auf unserer Homepage notwendig):

SGB VIII - 01/2020 

Verfahren zur Ermittllung des erzieherischen Aufwands bei Berufsausbildungsbeihilfen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Kommission Kinder- und Jugendhilfe hat das künftige Verfahren zur Ermittlung des erzieherischen Aufwands bei Berufsausbildungsbeihilfen festgelegt.

 

Um eine künftig einheitliche Vorgehensweise sicherstellen zu können, können Sie sich bei einer entsprechenden Anfrage der Agentur für Arbeit direkt an den zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe wenden. Der KVJS führt auf Wunsch des örtlichen Trägers der Jugendhilfe eine entsprechende Berechnung durch. Die Rückmeldung an den Leistungserbringer erfolgt über den örtlichen Träger der Jugendhilfe.

 

Unter "weiter zur Anlage" erhalten Sie ein Informationsschreiben der Kommission Kinder- und Jugendhilfe mit einem entsprechenden Ablaufschema.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Matthias Schlichter

Servicebereich Entgelt

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