Kinder aktuell 02 / 2020

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02 / 2020
03.03.2020

Kinder aktuell

FG Kinder

Inhalt

»Neues aus dem Verband »Neues aus dem Kultusministerium »Allgemeine fachliche Informationen »Projekte und Ausschreibungen »Fortbildungen »Veranstaltungen »Termine im Referat Kinder

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Referats Kinder des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.

Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Bereich der Homepage notwendig.

Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen.

Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Neues aus dem Verband 

Corona-Virus - Informationen und Checklisten der Fröbel-Gruppe

Die Fröbel-Gruppe, ein überregional tätiger Kita-Träger und Mitgliedsorganisation des Paritätischen, hat ihre betriebliche Pandemieplanung schon weitgehend umgesetzt und dem Verband seine dabei entstandenen Materialien zur Verfügung gestellt. Es sind im Einzelnen

  • aktuelle Informationen für Eltern in den Sprachen Deutsch, Englisch und Arabisch,
  • aktuelle Informationen für Mitarbeiter*innen.

Außerdem gibt es im Fall einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus und einer erforderlichen Schließung der Kita

  • Checkliste für Leitungen bei Schließung wegen Corona
  • Mitarbeiter*innen-Info bei Schließung wegen Corona
  • Elterninfo bei Schließung wegen Corona (deutsch/englisch)

Tagesaktuelle Informationen zum Corona-Virus finden sich auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts.

» Zu den Materialien

Masernschutzgesetz - Aufschiebende Bedingung im Arbeitsvertrag

Über den Gesamtverband haben wir eine Korrektur des Passus für den Arbeitsvertrag erhalten, der sich streng am Gesetzeswortlaut orientiert und sämtliche im Gesetz vorgesehenen Nachweismöglichkeiten erwähnt. Damit sind einige Lücken, die der mit dem Infobrief Kinder 03 verschickte Vorschlag hatte, geschlossen worden.

 

§ ... Aufschiebende Bedingung

Die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags hängt davon ab, dass der/die Arbeitnehmer*in bis zum vereinbarten Tätigkeitsbeginn dem/der Arbeitgeber*in nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung (IfSG)

  • eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegt, dass bei ihm/ihr ein nach den Maßgaben des IfSG ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, oder
  • ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegt, dass bei ihm/ihr eine Immunität gegen Masern vorliegt oder er/sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, oder
  • eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen Einrichtung, die dem IfSG unterliegt, darüber vorlegt, dass einer der vorstehenden Nachweise bereits vorgelegen hat.

 

Hinweis zur Verwendung der Klausel:

Zu empfehlen ist, dass neu einzustellende Mitarbeiter*innen schon im Vorfeld des Vertragsschlusses über die Anforderungen des Masernschutzgesetzes ausreichend informiert werden. Aus einer solchen, am besten schriftlichen Information sollten vor allem die Vorschriften hervorgehen, die regeln, wie der geforderte Nachweis gesetzeskonform zu erbringen ist. Hierzu hat z. B. das Bundesministerium für Gesundheit Merkblätter veröffentlicht (www.masernschutz.de). Auch auf eine ggf. beabsichtigte Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung im Arbeitsvertrag sollte schon frühzeitig hingewiesen werden.

Bei der vorstehenden aufschiebenden Bedingung handelt es sich lediglich um einen Formulierungsvorschlag, der keine umfassende rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen kann und möglichweise anzupassen ist. Eine Gewähr für den rechtlichen Bestand der Klausel wird nicht übernommen.

Zu beachten ist weiterhin, dass diese Formulierung nicht (mehr) sinnvoll ist, wenn die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen sollte, dass der Nachweis nicht der Leitung der jeweiligen Einrichtung, sondern dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle gegenüber zu erbringen ist. Auch die Behörde, die für die Erteilung der Erlaubnis nach § 43 Abs. 1 SGB XIII zuständig ist, kann bestimmen, dass vor dem Beginn der Tätigkeit im Rahmen der Kindertagespflege der Nachweis ihr gegenüber zu erbringen ist. Ob und ggf. wann solche behördlichen Bestimmungen getroffen werden, können wir derzeit nicht mit Bestimmtheit sagen.

Neue Handreichung zu Urheberrechten und Persönlichkeitsrecht erschienen

Ein Foto von der Konferenz ist schnell getwittert; das Internet strotzt vor Grafiken, die zum frisch getippten Beitrag passen. Doch wer leichtfertig irgendwelche Bilder veröffentlicht, kann ebenso leicht Ärger bekommen. Der Fachanwalt Dr. Till Kreuzer hat für #GleichImNetz eine auch für Laien verständliche Handreichung verfasst, die praxisnah über rechtliche Fallstricke beim Erstellen und Verbreiten von Bildmaterial aufklärt.

Auf übersichtlichen 24 DIN A4 Seiten bietet die vorliegende Broschüre einen leicht verständlichen Einblick in die beiden Rechtsgebiete und beantwortet in einem Fragen-und-Antworten-Teil die häufigsten Praxisfragen. Die Broschüre kann per E-Mail (digikom@paritaet.org) kostenlos bestellt werden. Das PDF steht außerdem im  #GleichImNetz-Webzeugkoffer zum Download zur Verfügung.

Nächstes Kita-Leitungstreffen in Karlsruhe am 12.5.2020

Das nächste Kita-Leitungstreffen im Regionalverbund Mittelbaden findet statt

     am 12.05.2020, 14-16 Uhr,

     in der Kita im Lebenshilfehaus

     76135 Karlsruhe, Steinhäuserstraße 18c

Eingeloggte Nutzer*innen können sich ab sofort online anmelden. Aber auch die klassische Variante per Mail an gerth@paritaet-bw.de steht Ihnen noch zur Verfügung. Bitte geben Sie uns bis zum 1.5.20 Bescheid, wenn Sie teilnehmen möchten.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Andrea Gerth
Kita-Fachberatung

Ulrike Sinner
Regionalgeschäftsstelle Mittelbaden

» Online-Anmeldung

Paritätischer Gesamtverband unterstützt als Mitglied der BAGFW die Beteiligung an der ERiK-Studie

Begleitend zur Umsetzung des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes findet unter dem Titel „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung – indikatorengestützte Qualitätsbeobachtung (kurz ERiK)“ ein Monitoring statt, das vom Deutschen Jugendinstitut und der TU Dortmund realisiert wird.

Die ERiK-Studie zielt darauf ab, mithilfe bundesweiter repräsentativer Befragungen die Situation und Veränderung der Qualität im KiTa-System aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Eine hohe Beteiligung der unterschiedlichen Befragtengruppen ist unentbehrlich, um ein möglichst gutes Abbild der regional sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen zu erhalten. Die Ergebnisse der Studie bilden eine wichtige Grundlage für die jährlichen Monitoringberichte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Gute-KiTa-
Gesetz. Weitere Inhalte der ERiK-Studie sind dem Anhang zu entnehmen.

Ob als Verantwortungsperson im Jugendamt, beim Träger, als Leitungskraft, pädagogisches Personal oder Kindertagespflegeperson – Sie leisten mit Ihrer aktiven Teilnahme an der Studie einen wichtigen Beitrag dazu, die Kommunen sowie die Politik und die Wissenschaft mit wichtigen Informationen zu versorgen, die zielführend für die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung sind.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege als größter Dachverband von Kindertageseinrichtungen befürwortet und begrüßt daher Ihre Teilnahme an den Befragungen der ERiK-Studie.

Neues aus dem Kultusministerium 

Coronavirus: Informationen für Kindergärten und Schulen

Das Kultusministerium hat alle öffentlichen und privaten Schulen sowie alle Kindergärten und Kindergartenträger im Land zum Coronavirus informiert. Es gibt Hinweise, wie bei Verdacht von Infektionen mit dem Coronavirus umzugehen ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen bereit stehen.

» Informationen des Kultusministeriums

VwV Kooperation - Dokumentation des Beratungsgesprächs

In der Verwaltungsvorschrift Kooperation Kita-Grundschule ist u. a. ein Beratungsgespräch mit den Eltern vorgesehen:

"4.2.3. Beratungsgespräch mit den Eltern
Ein Beratungsgespräch zum Entwicklungsstand und den Entwicklungsfortschritten des Kindes wird auf Wunsch der Eltern oder nach Entscheidung der pädagogischen Fachkraft und der Kooperationslehrkraft (Nummer 4.2.2 Satz
5) den Eltern des Kindes angeboten. ... Das Beratungsgespräch wird von der Kindertageseinrichtung dokumentiert
und von den teilnehmenden Personen unterzeichnet. Die Dokumentation über das Beratungsgespräch wird im Rahmen der Schulanmeldung an die aufnehmende Schule übermittelt. Den Eltern wird eine Mehrfertigung der Dokumentation über das Beratungsgespräch ausgehändigt."

Das dort auch angekündigte Muster für die Dokumentation des Beratungsgesprächs wurde jetzt auf der Internetseite des Kultusministeriums zur Verfügung gestellt.

» Dokumentation des Beratungsgesprächs

Allgemeine fachliche Informationen 

Corona-Virus - Materialien der BZgA

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt kostenloses Material zum Thema Hygiene zur Verfügung. Besonders hilfreich sind im Moment sicherlich u. a. folgende Aufkleber bzw. Plakate, die aber auch - zum raschen Gebrauch - heruntergeladen werden können:

  • Aufkleber "Richtig Hände waschen" für Erwachsene
  • Plakat "Richtig Hände waschen" für Kindertagesstätten
  • Plakat "Richtig niesen und husten" für Kindertagesstätten
  • Aufkleber "Händewaschen", klein für Kindertagesstätten
» Bestellung oder Download

Bundesrat beschließt Gesetzesinitiative zum besseren Kinderschutz

Am 14.2.2020 hat der Bundesrat der Gesetzesinitiative aus Baden-Württemberg zugestimmt, wonach durch "Änderung des Bundeszentralregistergesetzes eine zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis" erfolgen soll. Erfolgreich angestoßen wurde diese Initative vom Landesverband der Kindertagespflege in Baden-Württemberg.

Zur Begründung der Gesetzesänderung heißt es: "Die dargestellte Rechtslage hat zur Folge, dass es wegen Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen vorbestraften Personen derzeit bereits wenige Jahre nach der Verurteilung möglich ist, einer beruflichen und ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer Tätigkeit bei einem öffentlichen oder privaten Träger, in Kindertagesstätten oder Vereinen nachzugehen. Die Gefährdung der Minderjährigen durch einen solchen engen und unbeaufsichtigten Kontakt mit verurteilten Sexualstraftätern ist nicht hinzunehmen und zum Schutz der Minderjährigen zu vermeiden."

Tag der kleinen Forscher

Am 16. Juni 2020 ist „Tag der kleinen Forscher“, der bundesweite Mitmachtag für alle, die gerne forschen. Die Kinder folgen dieses Jahr den Wegen des Wassers und entdecken dabei die vielen Besonderheiten des Elements. Dafür stellt das Haus der Kleinen Forscher vielfältiges Material bereit, das Ihnen und den Kindern ausgiebig Anlass zum gemeinsamen Forschen gibt. Es enthält eine bunte Broschüre voller Forscherideen und Projektvorschläge, das Forscherdiplom, den Forscherpass und mehr.

Alle Kitas, Horte und Grundschulen können das Aktionspaket kostenfrei ab sofort bestellen oder downloaden.

» Tag der kleinen Forscher

DGUV Information 202-106 Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen pädagogischer Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen

Die DGUV Information 202-106 „Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen pädagogischer Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen“ betrachtet Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz pädagogischer Fachkräfte und beschreibt technische, organisatorische und personenbezogene Präventionsmaßnahmen zu den Themenbereichen „Muskel-Skelettbelastungen“, „Natürliche und künstliche Beleuchtung“, „Raumtemperatur und Luftqualität“ sowie „Lärm“. Diese DGUV Information richtet sich primär an die Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen, da sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten Sorge zu tragen haben. Aber auch für pädagogische Fachkräfte bietet sie verhaltensbezogene Hinweise, mit denen eine Verbesserung ihrer Arbeitssituation ermöglicht werden kann. Aufsichtspersonen können und sollen die Schrift im Beratungsfall als gesicherte Fachmeinung heranziehen.

Als gedruckte Version ist die DGUV Information voraussichtlich bestellbar ab April/Mai 2020.

» Download

Leitfaden Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Kindertageseinrichtungen gestalten

Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) ist eine der zentralen gesellschaftlichen Aufgaben, wenn es um die Gestaltung einer "enkeltauglichen" Zukunft geht. Dies betrifft sowohl den Umgang mit Ressourcen und die Bewahrung natürlicher Lebensräume als auch gesellschaftliche Entwicklungen im Hinblick auf Teilhabe, Gerechtigkeit, demokratisches Zusammenleben etc. - lokal vor Ort, regional, national, auf europäischer Ebene und weltweit. BNE zielt dabei auf die Befähigung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die natürliche Umwelt, aber auch auf andere Menschen sowie die Folgen für zukünftige Generationen mit zu berücksichtigen. BNE soll in diesem Sinne darauf vorbereiten, aktiv mit Problemen umzugehen und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Dazu ist es zum einen notwendig, aktuelle ökologische, soziale, ökonomische und kulturelle Herausforderungen in ihrer Vernetzung zu betrachten und zu verstehen, zum anderen braucht es Handelnde, die zu einem Wandel in Richtung einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Gesellschaft beitragen. Hierzu erscheint es u.a. erforderlich, unterschiedliche Erfahrungs-  und Wissenshorizonte von Menschen zu beachten und kontinuierlich voneinander zu lernen.

Diese Ziele sind anspruchsvoll und der Handlungskontext ist komplex - und so mag es zunächst irritieren, BNE als ein Thema für Kindertageseinrichtungen in den Blick zu nehmen. Allerdings ist BNE kein rein wissensbasierter, kognitiver Ansatz, sondern hat auch eine sehr stark praktische und lebensweltlich erfahrbare Dimension; ebenso ist BNE mit ganzheitlichen sozialen Interaktionsformen verbunden. Vor diesem Hintergrund sind Kindertageseinrichtungen, als wichtige Orte sozialen Lernens, für die erste aktive Begegnung mit BNE prädestiniert.

Und genau hier setzt dann auch der neu erschienene "Leitfaden Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Kindertageseinrichtungen gestalten", der in Kooperation zwischen der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd (Abteilung Sozialpädagogik und Pädagogik der frühen Kindheit) und der Universität Tübingen (Arbeitsstelle für kindheits- und familienpädagogische Forschung - KipF) erarbeitet wurde, an.  Er ist darauf gerichtet, Orientierungen für die Implementierung von BNE als Bildungsthema/-ansatz und qualitativer Aspekt der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen zu geben. Neben der Einführung in das Thema und einer theoretischen Grundlegung formuliert er Kriterien für beste Fachpraxis in Bezug auf 'Bildung für nachhaltige Entwicklung' im Elementarbereich. Auf dieser Basis gibt er Impulse und formuliert Anforderungen für die alltägliche pädagogische Arbeit und Reflexion von Erzieher*innen und Kindheitspädagog*innen, aber auch für die fachliche Auseinandersetzung in Aus-, Fort- und Weiterbildung. Zentral ist dabei das Anliegen, die Bildungschancen von BNE im frühpädagogischen Bereich mehr und durchgängiger zu nutzen.

Entstanden ist der Leitfaden im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts "Kinder gestalten Zukunft in Kitas", das vom Umweltzentrum Tübingen e. V. und dem Wissenschaftsladen Tübingen e. V. initiiert und in Kooperation mit dem Landratsamt Tübingen als Fortbildungsprogramm in den Jahren 2013-2016 durchgeführt wurde. Das Projekt wurde von PLENUM Landkreis Tübingen, einem Programm des Landes Baden- Württemberg, welches Naturschutzmaßnahmen und BNE-Projekte unterstützt, finanziell gefördert. Die Onlinepublikation wurde durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport finanziell unterstützt.

» Zum Leitfaden

Projekte und Ausschreibungen 

Bewerben um den Kita-Preis 2021

Auch 2021 werden das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) zusammen mit weiteren Partnern wieder den Deutschen Kita-Preis vergeben. Interessierte Teams aus Ihrer Region können ab sofort mit ihrer Bewerbung um die Auszeichnung loslegen.

Mitmachen kann jede Kita und jede lokale Initiative in Deutschland, die sich für gute Aufwachsbedingungen von Kita-Kindern einsetzt und zeigt, wie Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung auf lokaler Ebene gemeistert werden können.

Machen auch Sie das Engagement für Kinder in Ihrer Region sichtbar. Zeigen Sie Ihre großen und kleinen Erfolge, inspirierende Beispiele bei Ihnen vor Ort und Ihren gemeinsamen Einsatz für gute frühe Bildung! Rufen Sie Kindertagesstätten oder Initiativen für frühe Bildung auf, sich um die Auszeichnung zu bewerben! Nutzen Sie dafür auch gerne unseren Flyer anbei!

Wie läuft die Bewerbung ab? Interessierte Teams registrieren sich und können danach mit dem Beantworten der Bewerbungsfragen und der Erstellung ihres Motivationsschreibens beginnen – und ihren Arbeitsstand jederzeit abspeichern. Einreichen können sie ihre fertige Bewerbung vom 15. Mai bis 15. Juli 2020. Die Kitas und Initiativen haben somit deutlich mehr Zeit für ihre Bewerbung als in den letzten Durchgängen.

Preisverdächtig sind Kitas und lokale Bündnisse, die die Kinder überzeugend in den Mittelpunkt ihrer pädagogischen Arbeit stellen, Fachkräfte, Eltern und Nachbarschaft einbinden sowie aus ihren Erfahrungen lernen. Bei der Auswahl nehmen wir ganz bewusst nicht nur gute Ergebnisse in den Blick – auch gute Prozesse und die Gegebenheiten vor Ort werden berücksichtigt. Denn Qualität in der frühen Bildung hat viele Gesichter.

Fünf Kindertageseinrichtungen und fünf Bündnisse werden mit dem Preis geehrt. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 130.000 Euro dotiert. In den beiden Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ wartet ein Preisgeld von jeweils 25.000 Euro auf die Erstplatzierten. Zudem werden pro Kategorie vier Zweitplatzierte mit jeweils 10.000 Euro ausgezeichnet. Informationen zur Bewerbung, den Kriterien und dem Auswahlverfahren finden Sie auf www.deutscher-kita-preis.de.

» Kita-Preis 2021

GeNUSs – Gesundheits-Netzwerk für Unternehmen der Sozialwirtschaft

Sie haben einen Fachkräftemangel? Ihre Mitarbeitenden fallen häufig krankheitsbedingt aus oder klagen über zu hohe Belastungen? Und Ihr Betrieb ist in der Pflege-, Sozial- oder Gesundheitswirtschaft in Baden-Württemberg tätig
und kleiner oder mittlerer Größe (<250 Beschäftigte/Vollzeitäquivalenz)? Dann ist das Projekt „GeNUSs – Gesundheits-Netzwerk für Unternehmen der Sozialwirtschaft“ eine ideale Möglichkeit, um sich dem Thema neu zu stellen und innovative Lösungsansätze zu erarbeiten!

Mit Blick auf Ihre Ressourcen, Kapazitäten und Strukturen unterstützen wir Sie dabei, ein Betriebliches  Gesundheitsmanagement (BGM) einzuführen und umzusetzen.  Ein passgenaues BGM hilft Ihnen dabei, Ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen sowie Krankheitsausfälle und Personalfluktuationen zu reduzieren!

Sie sind neugierig geworden?
Dann laden wir Sie recht herzlich zu unserer Kick-off-Veranstaltung für Interessierte am 19. März 2019 nach Ludwigsburg ein! Wir holen Sie dort ab, wo Sie stehen: Bei Ihren dringlichsten Herausforderungen. Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir diese gerne mit Ihnen besprechen, neue Wege aufzeigen und eine optimale  Projektbeteiligung mit Ihnen diskutieren. Die Teilnahme an der Veranstaltung erhöht Ihre Chancen, für das Projekt ausgewählt zu werden.

Sie benötigen vorab eine Beratung? Wir bieten Ihnen virtuelle oder telefonische Beratungen zum Bewerbungsverfahren an folgenden Terminen an:
02.03.20, 13:30 – 15:30 Uhr
12.03.20, 13:30 –  15.30 Uhr
16.03.20, 10:00 – 12:00 Uhr
(jeweils 30 Minuten pro Beratung). Anmeldungen erfolgen über genuss@diakonie-baden.de.

Falls kein passender Termin für Sie dabei sein sollte, dann schreiben Sie uns einfach kurz und wir finden eine Alternative.

Die Bewerbung zur Projektteilnahme erfolgt bis zum 31. März 2020 online.

Das Projekt  ist eine gemeinsame  Initiative des Kompetenznetzes Gesundheit der Diakonie-Baden-Württemberg, der AOK Baden-Württemberg und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege.

» Zur Anmeldung

Fortbildungen 

Ich kann kochen! - Fortbildung für pädagogische Fachkräfte - 19.5.2020, Karlsruhe

Kindern Lust aufs Kochen machen, damit sie sich selbstbestimmt, genussvoll und ausgewogen ernähren – das will die Ernährungsbildungsinitiative „Ich kann kochen!“ der gemeinnützigen Sarah Wiener Stiftung und der BARMER. Um möglichst viele Kinder auf den Geschmack frischer Nahrungsmittel zu bringen, setzt die Initiative „Ich kann kochen!“ bei den Menschen an, die ihren Alltag begleiten: den pädagogischen Fach- und Lehrkräften, Hauswirtschafts- und Küchenkräften. Mit kostenfreien Fortbildungen und umfangreichen Bildungsmaterialien qualifiziert die Initiative sie dafür, als GenussbotschafterInnen in Kitas, Schulen und außerschulischen Lernorten mit Mädchen und Jungen zu kochen und ihnen so ganz praktisch Küchenkompetenz und Ernährungswissen zu vermitteln.

Die Fortbildung wird in Kooperation mit dem Landratsamt Karlsruhe angeboten und findet am 19.5.2020 von 9.00 bis 17.00 Uhr im Landratsamt Karlsruhe - Landwirtschaftsamt - in Bruchsal statt. Anmelden können Sie sich bis zum 19.4.2020. Die Teilnahme an den Fortbildungen können sich die Fachkräfte auf dem Weg zum BeKi-Zertifikat anrechnen lassen.

Wer an der Fortbildung interessiert ist, aber an diesem Tag oder nicht nach Karlsruhe kommen kann, findet weitere Termine hier.

Veranstaltungen 

BGW Regionalforum Pädagogik - 20./21.11.2020, Ulm

Sicher und gesund in der pädagogischen Arbeit - unter diesem Motto stehen zwei Tage mit abwechslungsreichem Programm für alle, die in pädagogischen Berufen oder Einrichtungen tätig sind.

Nur wenn Beschäftigte gesund und motiviert sind, lässt sich der pädagogische Auftrag erfüllen. In der Kinderbetreuung, Heilerziehungspflege, Jugendhilfe und weiteren Bereichen von Beratung und Betreuung kann dieser Anspruch zur Herausforderung werden. Wie gewährleisten die Einrichtungen dauerhaft sicheres und gesundes Arbeiten? Wie sollen sie Fachkräfte gewinnen und halten? Und was können Beschäftigte und Tagespflegepersonen selbst für ihre Gesundheit im Job tun?

Mit einem breiten Angebot an Fachbeiträgen, Plenen und Aktionen zeigt die BGW, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Dabei bleibt viel Raum für den Erfahrungsaustausch: Wie läuft es anderswo? Welche guten Beispiele bieten Inspiration? Beim Vernetzen hilft auch eine "After Work Party".

Unsere Themen:

  • Sicherheit und Gesundheit des Personals in Einrichtungen der pädagogischen Arbeit und der Kindertagespflege
  • Management und Führung
  • Kommunikation und Zusammenarbeit
  • Umgang mit psychischen Belastungen, Gewalt und Aggressionen
  • Networking und Krisenmanagement
  • Interkulturalität und Inklusion
  • und vieles mehr

Das Programm erscheint voraussichtlich Ende Juni. Wer sich jetzt für den Info-Service zum BGW forum registriert, wird per E-Mail über den Start der Buchungsphase informiert.

» Nähere Informationen

Barcamp „GesundheitsKUNST“ - 30.4.20 in Karlsruhe

Am 30. April 2020 findet im Südwerk Karlsruhe das Barcamp „GesundheitsKUNST“ statt! Veranstaltet wird es vom Kompetenznetz, dem neben der BGW die AOK, das Diakonische Werk sowie der Caritasverband angehören. Eingeladen sind alle Interessierten Menschen auch aus anderen Verbänden.

Was ist ein Barcamp? Ein Barcamp ist eine Veranstaltung, die von den Diskussionen, Präsentationen und der Interaktion der Teilnehmenden untereinander lebt. Alle, die etwas beizutragen haben oder etwas lernen wollen, können mitmachen.  Die einzelnen Sessions werden zu Beginn des Barcamps von den Teilnehmenden selbst vorgeschlagen. Der Ablaufplan für sämtliche Präsentationen wird daher erst am Tag selbst erstellt. Wer eine Session anbietet, bekommt Input zu seinem Wunschthema. Wer „nur“ teilnimmt, kann sich inspirieren lassen, Neues lernen und sich austauschen. Oft zeigt sich, dass in diesem Format konkrete Ideen entwickelt werden, die gemeinsame  Folgeprojekte der Teilnehmenden nach sich ziehen.
 
Das diesjährige Barcamp findet unter der Frage- und Zielstellung „GesundheitsKUNST“ statt. Themen können sein:

  • Wie kann ich Konflikte im Team konsensorientiert lösen.
  • Mitarbeitende fühlen sich überlastet, gestresst und gehetzt.
  • Noch ein neue Anfrage, noch eine Anforderung, wann komme ich endlich zum Arbeiten?
  • Zwischen Kundenwünschen und der Verantwortung gegenüber meiner Familie werde ich zerrieben.
  • Hektik und Hetze bestimmen meinen Arbeitsalltag.
  • Geld regiert meine Welt, statt den Menschen zu dienen.

Sie sind ganz herzlich eingeladen, Ihre Session zu präsentieren, Kontakte zu knüpfen und zu pflegen!

» Nähere Informationen

Profi-Treff: Ausschreibung von Verpflegungsleistungen in Kitas und Schulen - Ludwigsburg, 16.3.2020

Bei der Auswahl des Speiseanbieters in Kitas und Schulen gibt es vieles zu beachten: Was genau wünschen sich Kita und Schule, was der Träger und was schmeckt den Kindern? Wie hoch ist der Auftragswert, handelt es sich um ein offenes Verfahren und was gehört in die Vergabeunterlagen? Wie schreibt man ökologisch erzeugte Lebensmittel aus und darf man regionale Lebensmittel fordern? Diese Fragen und viele weitere beschäftigen häufig die Verantwortlichen der Kita- und Schulverpflegung.

Ab einem Auftragsvolumen von 214.000€ netto müssen öffentliche Auftraggeber die Kita- und Schulverpflegungsaufträge europaweit ausschreiben. Dies stellt nicht nur Kommunen ohne Vergabestelle häufig vor große Herausforderungen. Viele rechtliche Vorgaben und Fristen gilt es zu beachten. Es muss ein Leistungsverzeichnis erstellt werden, mit dem alle Seiten einverstanden sind, damit eine Verpflegung angeboten wird, die allen schmeckt!

In unserem ganztägigen Seminar erfahren Sie von Frau Sabine Chilla (Pro Schulverpflegung) und Frau Petra Vonderach (PVP), welche Aspekte sowohl Kita- und Schulträger als auch die Essensanbieter bei der Ausschreibung von Kita- und Schulverpflegung beachten müssen.

Sie erhalten einen Überblick über die Formalien des Vergabeverfahrens und den Aufbau einer Leistungsbeschreibung. Spannende Fragen, zum Beispiel ob und wie regional oder ökologisch erzeugte Lebensmittel ausgeschrieben werden können, und viele andere Themen werden diskutiert. Darüber hinaus bietet Ihnen die Veranstaltung die Möglichkeit sich mit anderen Teilnehmern zu vernetzen und auszutauschen.

Die Veranstaltung richtet sich an Kita- und Schulträger sowie Kita- und Schulcaterer und findet im Ernährungszentrum Mittlerer Neckar im Landratsamt Ludwigsburg statt.

» Weitere Informationen und Anmeldung

Termine im Referat Kinder 

05
03
2020

Leitungsforum Kinderkrippen (KiKri)

19
03
2020

Krippentreffen der Region Nordbaden

27
04
2020

Fachberatung vor Ort in Konstanz

12
05
2020

Leitungstreffen der Region Mittelbaden

13
05
2020

Sitzung der Landesfachgruppe Kinder - Stuttgart

02
11
2020

Sitzung der Landesfachgruppe Kinder - Stuttgart