Infobrief Servicebereich Personal 09 / 2020

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09 / 2020
17.03.2020

Infobrief Servicebereich Personal

An alle Mitgliedsorganisationen

Inhalt

»Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Freistellung wegen Kinderbetreuung

Coronavirus

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief erhalten Sie arbeitsrechtliche Informationen zur Entgeltfortzahlung im Falle einer Freistellung von Beschäftigten zur Kinderbetreuung wegen Schließung der Kitas und Schulen.


Mit herzlichen Grüßen

Bettina Schweizer

Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Freistellung wegen Kinderbetreuung 

Arbeitsrechtliche Hinweise

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