Infobrief Servicebereich Entgelt 09 / 2020

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09 / 2020
09.04.2020

Infobrief Servicebereich Entgelt

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»Sozialdienstleister-Einsatzgesetz

Sie erhalten wichtige Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Landesverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

Sozialdienstleister-Einsatzgesetz 

Antragstellung SodEG

 

Sehr geehrte Mitglieder,

 

der Corona-bedingte Ausnahmezustand währt nun seit knapp einem Monat und so langsam konkretisieren sich auch die Regelungen zu dieser Sondersituation. Wohl auch aus diesem Grunde erreichen uns jetzt verschiedene Anfragen zur Antragstellung zum Zuschuss nach dem neuen SodEG.

 

Daher möchten wir an dieser Stelle kurz auf das Antragsverfahren zum SodEG eingehen. Im Kern ist das Antragsverfahren denkbar einfach. Bei Rechtsträgern mit mehreren Betrieben/Einrichtungen/Bereichen sollte bei der Antragstellung (z.B. in einem Begleitschreiben) möglichst deutlich klargestellt werden, für welchen Betrieb/Einrichtung/Bereich der Zuschuss nach SodEG gestellt wird, um einer vermischenden Betrachtung mit intakten Betrieben/Einrichtungen/Bereichen vorzubeugen.

 

Entsprechend den Verfahrensabsprachen zwischen den Leistungsträgern muss der Antragsteller im Rahmen der Antragstellung nur zwei Erklärungen abgeben:

 

  1. Vorlage der abstrakt-allgemeinen Erklärung des antragstellenden sozialen Dienstleisters bei dem Leistungsträger über Unterstützungsmöglichkeiten zur Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Virus SARS-CoV-2 Krise gemäß § 1 SodEG.
  2. Vorlage der Erklärung des antragstellenden Dienstleisters bei dem Leistungsträger, dass der antragstellende soziale Dienstleister durch die Corona-Virus SARS-CoV-2 Krise unmittelbar oder mittelbar in seinem Betrieb, der Ausübung, der Nutzung oder der Erreichbarkeit von Angeboten beeinträchtigt ist (§ 2 Satz 3 SodEG).

 

Beides ist enthalten in dem vom BMAS veröffentlichten Muster „Erklärung zur Einsatzpflicht“, dass wir als Anlage beifügen. Mehr Angaben sind im Rahmen der Antragstellung grundsätzlich nicht erforderlich. Die im Rahmen eines der letzten Infobriefe versandte Excel-Tabelle ist als Arbeitshilfe für die rein interne Prüfung gedacht, ob sich der Antrag im Rahmen von SodEG lohnen kann. Im Rahmen der Antragstellung müssen erstmal keine näheren Angaben zur wirtschaftlichen Lage gemacht werden. Auch muss der beantragte monatliche Zuschuss nicht beziffert werden; diesen ordnungsgemäß zu berechnen ist Aufgabe des angegangenen Leistungsträgers (Formel: 75% aus dem Monatsdurchschnitt der Zahlungen des Leistungsträgers an den Betrieb in den letzten 12 Monaten).

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