Infobrief Servicebereich Entgelt 13 / 2020

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13 / 2020
16.04.2020

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»Sozialdienstleister-Einsatzgesetz

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Landesverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

Sozialdienstleister-Einsatzgesetz 

FAQ SodEG, Stand 09.04.2020

 

Sehr geehrte Mitglieder,

 

anbei fügen wir die FAQ zum SodEG bei. Die Änderungen zur vorherigen Fassung sind gelb markiert.

Aus unserer Sicht können u.a. folgende Ergänzungen wichtig sein:

  1. Das BMAS stellt klar, dass mit Blick auf die derzeitige Lage die Forterbringung von Leistungen in geänderter Form (z.B. Online-Durchführung) regelmäßig zu einem Fortbestand des Vergütungsanspruches führt und daher kein Anwendungsgrund für den Zuschuss nach SodEG gegeben sein wird.
  2. Für die Frage von Mehrkosten in besonderen Wohnformen stellt das BMAS klar, dass dieses Thema nicht unter das SodEG fällt. Generell fängt das SodEG nur das Problem der Minderauslastung in Einrichtungen ab, nicht aber Mehrbelastungen. Corona-bedingte Mehrkosten müssten ggf. mit dem Leistungsträger nachverhandelt werden.

Hinweis: Derzeit versuchen wir auf Landesebene an verschiedenen Stellen Regelungen zur Kompensation Corona-bedingter Mehrkosten, z.B. analog zu § 150 SGB XI, zu verhandeln, um auch diese finanzielle Herausforderung zu entschärfen. Das steht aber dem Weg einer sinnvollen Einzelfallregelung auf örtlicher Ebene nicht entgegen

      

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus Hesse

Servicebereich Entgelt

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