Infobrief Servicebereich Personal 21 / 2020

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21 / 2020
29.04.2020

Infobrief Servicebereich Personal

An alle Mitgliedsorganisationen

Inhalt

»Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung - 4. PflegeArbbV, Bekanntmachung vom 28.04.2020

Paragraph

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 28.04.2020 wurde die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vom BMAS bekannt gemacht. Damit tritt ab dem 01. Mai 2020 ein neuer Mindestlohn für die Beschäftigten in der Pflegebranche in Kraft und am 30. April 2022 wieder außer Kraft.

Mit herzlichen Grüßen

Bettina Schweizer

 

 

Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung - 4. PflegeArbbV, Bekanntmachung vom 28.04.2020 

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Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung - 4. PflegeArbbV, Bekanntmachung vom 28.04.2020

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