Infobrief Servicebereich Entgelt 21 / 2020

Im Browser ansehen.

21 / 2020
09.06.2020

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB XI 05/2020

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Landesverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

SGB XI 05/2020 

Fortschreibung der Kostenrichtwerte für Neubau und Inventar bei der Ermittlung der betriebsnotwendigen Investitionskosten in Pflegeheimen (Neuerrichtungen und Sanierungsmaßnahmen) – Stand Index 02/2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zum 01.01.2018 wurde eine Neuregelung für die Ermittlung der Kostenrichtwerte und deren Fortschreibung (Neubau und Inventar) für Pflegeheime in der stationären Altenpflege vereinbart – siehe hierzu Info-Brief vom 08.10.2018.

 

Die quartalsmäßige Fortschreibung der Kostenrichtwerte für Gebäude- und Inventarkosten ergibt zum 01.02.2020 (Stand Index Februar 2020) folgende Richtwerte:

 

Neubau (ohne Inventar und Grundstück)        152.307 EUR/Platz
Inventar
                                                             10.183 EUR/Platz

 

Mit Info-Brief vom 25.06.2018 haben wir Ihnen den Abschlussbericht des Sozialministeriums vom 06.06.2018 zur Verfügung gestellt, aus dem unter anderem die Verständigung zu den Kostenrichtwerten für Pflegeheim-Neuerrichtungen und Sanierungsmaßnahme hervorgeht.

 

Die betreffenden Regelungen zu den Kostenrichtwerten Gebäude und Inventar daraus sind:

 

Kostenrichtwert Gebäude:

 

Als Kostenrichtwert (beinhaltet alles außer Inventar und Grundstück) werden 140.000 €/Platz ab dem 01.01.2018 angesetzt. Dieser Kostenrichtwert wird ab dem 01.01.2018 vierteljährlich mit dem Baukostenindex für Wohngebäude fortgeschrieben.
Man hat sich darauf geeinigt, als Anfangsindex für die Fortschreibung des Kostenrichtwertes für Gebäude zum 01.01.2018 den Mittelwert zwischen Indexwert November 2017 und Februar 2018 anzusetzen. Der Kostenrichtwert beträgt demnach zum 01.01.2018 140.000 €
bei einem Index von 120,3. Dieser Kostenrichtwert wird dann wie vereinbart vierteljährlich jeweils zu Februar, Mai, August und November eines Jahres fortgeschrieben.
Der Kostenrichtwert Gebäude wäre demnach im Februar 2018 mit 141.274 €/Platz anzusetzen.
Zur Berechnung des Investitionskostensatzes soll der Kostenrichtwert zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des neuen Gebäudes herangezogen werden.

» weiter zum Beitrag