Infobrief Menschen mit Behinderung 49 / 2020

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49 / 2020
12.06.2020

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Aktuelle Informationen zum Coronavirus

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Information und Links zur Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle, Tel.: 0179 - 4217570, E-Mail: traenkle@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Newsletter und Infobriefe

Aktuelle Informationen zum Coronavirus 

Fünfte Änderung der CoronaVO WfbM

Fünfte Änderung der CoronaVO WfbM

Das Ministeriums für Soziales und Integration hat die Verlängerung der Corona-VO-WfbM in Ihrer fünften Änderungsverordnung der Corona-VO WfbM geregelt. Die konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung des Ministeriums für Soziales und Integration tritt am Freitag, 29.Mai 2020 in Kraft. Die Corona-VO WfbM tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.

Folgende Eckpunkte werden in der fünften Änderungsverordnung geregelt:

  • die Regelungen der Verordnung werden bis zum 22. Juli 2020 verlängert (§ 6 Satz 2 CoronaVO WfbM)
  • der Grundsatz der Freiwilligkeit (§ 1 Abs. 3 Nr. 2) wird aufgehoben
  • die zahlenmäßige Beschränkung der Kleingruppen in angegliederten Förderstätten wird aufgehoben (§ 1 Abs. 3 Nr. 4)
  • Gruppenangeboten von familienentlastenden Diensten in der Behindertenhilfe sowie die Durchführung von heilpädagogische Gruppenangebote nach § 79 SGB IX ist nun auf sieben Teilnehmer*innen begrenz (§3 Abs. 2)

Das Ministerium für Soziales und Integration hat zur fünften Änderungsverordnung der CoronaVO WfbM und deren Änderungen eine Handreichung zur Änderung der CoronaVO WfbM erstellt. Die Änderungen entsprechen einer weiteren schrittweise Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

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