Infobrief Referat Jugend 44 / 2020

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44 / 2020
17.06.2020

Infobrief Referat Jugend

Alles rund um das Thema Corona

Inhalt

»Tagesmotto: "Du musst nicht das Ende der Treppe sehen, nimm am Anfang die erste Stufe"

Liebe Mitglieder der Fachgruppe Jugendhilfe,

  • Erhöhung Kurzarbeitergeld ab 4. Monat – Hinweise für die Praxis: Frau Schweizer, Servicebereich Personal, hat eine Fachinformation zu diesem Thema geschrieben. Diese finden Sie im internen Bereich unserer Internetseite hier.

 

  • Kinder- und Jugendarbeit/Ferienangebote: Mit der Öffnung der Kinder- und Jugendarbeit sind gerade bei den Ferienangeboten viele Punkte im Hinblick auf Hygiene, Essensausgabe etc. zu beachten. Träger von Ferienangeboten finden auf der Internetseite des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e.V. (AdB) empfehlenswerte bzw. hilfreiche Vorlagen. Diese können entsprechend der jeweiligen Coronaverordnung der verschiedenen Bundesländer angepasst werden. Dies sind hier eingestellt.

 

  • Verordnung für Tests auf das Coronavirus: Am 08.06.2020 ist die Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt, in welchen Fällen die Krankenkassen für die Tests auch bei Personen, die keine Symptome aufweisen oder nicht gesetzlich krankenversichert sind, aufkommen müssen. Ziel der Verordnung ist es, umfassender als bisher auch Personengruppen testen zu können, bei denen noch keine Symptome für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen. Der Gesamtverband hat die wesentlichen Inhalte der Verordnung in einer Fachinformation zusammengestellt. Diese kann hier nachgelesen werden. Wichtig ist für den Bereich der stationären Jugendhilfe § 3 „Testung von Personen im Rahmen der Bekämpfung von Ausbrüchen“ der Verordnung. Sofern in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen eine mit dem Coronavirus infizierte Person festgestellt wird, können unter Berücksichtigung der Ausbruchssituation vor Ort asymptomatische Personen getestet werden, wenn sie in oder von diesen Einrichtungen oder Unternehmen betreut, behandelt oder gepflegt werden oder wurden, tätig sind oder waren oder sonst anwesend sind oder waren. Zu den in der Verordnung definierten Einrichtungen zählen auch Gemeinschaftsunterkünfte nach § 33 IfSG, zu denen auch die stationäre Jugendhilfe zählt.

 

  • Eckpunkte Landesjugendamt und Ministerium für Soziales und Integration: Nach Rückmeldung aus dem Ministerium für Soziales und Integration ist mit einer aktualisierten Veröffentlichung der Eckpunkte für den stationären Bereich Ende der Woche bzw. spätestens Anfang nächster Woche zu rechnen. Das ambulante Eckpunktepapier wird dann vom Landesjugendamt zeitnah im Anschluss veröffentlicht. Sobald die jeweiligen Eckpunkte vorliegen, leite ich diese weiter.

 

Weitere Informationen unter: https://www.paritaet-bw.de/aktuelle-informationen-zur-corona-pandemie-fuer-soziale-einrichtungen

 

Herzliche Grüße

Barbara Meier

Tagesmotto: "Du musst nicht das Ende der Treppe sehen, nimm am Anfang die erste Stufe"