Infobrief Servicebereich Personal 29 / 2020

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29 / 2020
25.06.2020

Infobrief Servicebereich Personal

An alle Mitgliedsorganisationen

Inhalt

»Arbeitszeiterfassung - Aktuelles Urteil Arbeitsgericht Emden

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Arbeitgeber zu verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann (s. Fachinformation vom 15.7.2019).

Zwischenzeitlich liegt eine (rechtskräftige) Entscheidung des Arbeitsgerichts Emden vor, die sich auf diese Rechtsprechung des EuGH bezieht. Das Arbeitsgericht Emden sieht in seinem Urteil beim Arbeitgeber die unmittelbare Verpflichtung, die vom EuGH gestellten Anforderungen bereits umzusetzen.

Hierzu wurde vom Gesamtverband eine Fachinformation veröffentlicht, welche die Urteilsgründe analysiert und Handlungsempfehlungen für Einrichtungen gibt.

Die Fachinformation haben wir auf unserer Homepage für Sie eingestellt.

 

Arbeitszeiterfassung - Aktuelles Urteil Arbeitsgericht Emden 

Arbeitszeiterfassung - Aktuelles Urteil Arbeitsgericht Emden

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