Infobrief Menschen mit Behinderung 57 / 2020

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57 / 2020
03.07.2020

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Aktuelle Informationen zum Coronavirus »Teilhabe am Arbeitsleben

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Information und Links zur Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle, Tel.: 0179 - 4217570, E-Mail: traenkle@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0179 – 4217568, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Newsletter und Infobriefe

Aktuelle Informationen zum Coronavirus 

Aufhebung Quarantäne-Empfehlung

Aufhebung Quarantäne-Empfehlung

Mit einem Schreiben der Gesundheitsabteilung des Ministerium für Soziales und Integration werden die bislang geltenden Quarantäne-Empfehlungen für Neuaufnahmen und Krankenhausrückkehrer in stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe aufgehoben.

Wir möchten darauf hinweisen, die Empfehlung zur Absonderung von erkrankten Bewohnern sowie Bewohnern, die Kontakt zu einer erkrankten Person hatten, ausdrücklich bestehen bleibt.

Mit der am 30. Juni 2020 durch das Kabinett verabschiedeten erweiterten Teststrategie des Landes Baden-Württemberg (liegt uns Stand heute leider noch nicht vor)  können ab sofort Personen bei Aufnahme in Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe unabhängig von der epidemiologischen Lage getestet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der vom Fachbereich Ältere Menschen und Pflege erstellten Fachinformation.

» weiter zur Fachinformation

Teilhabe am Arbeitsleben 

Arbeit der Werkstatträte endlich sicher finanziert

Arbeit der Werkstatträte endlich sicher finanziert

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden bereits zahlreiche Änderungen der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) beschlossen. So werden unter anderem gemäß § 39 WMVO seit Januar 2019 die Kosten von Werkstatträte Deutschland, der bundesweiten Interessenvertretung der Werkstatträt*innen über die Werkstätten getragen und von den Kostenträgern erstattet. Die Finanzierung der Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene blieb aber problematisch. Lange konnten sich Werkstatträte Deutschland, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger und Bundesarbeitsgemeinschaft der WfbM auf kein Finanzierungs- beziehungsweise Erstattungsmodell einigen. Die nun gefundene Lösung sieht vor, dass der zuständige Kostenträger ein Mal jährlich, zum 1. Februar, 1,60 Euro pro Werkstattbeschäftigen an Werkstatträte Deutschland überweist.

Mit Blick auf die durch die SARS-CoV-2 Pandemie veränderten Arbeits- und Lebensbedingungen sieht die Änderung der WMVO zusätzlich vor, dass die Werkstatträt*innen Beschlüsse künftig im Rahmen von Telefon- oder Videokonferenzen treffen können, sofern die Datensicherheit gewährleistet ist. Auch Werkstattversammlungen können künftig per Videokonferenz stattfinden.

Die Änderung wurde Mitte Juni vom Bundestag und am Freitag, den 3. Juli 2020 aller Voraussicht nach auch vom Bundesrat beschlossen. Anbei finden Sie die Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, in der Sie in Artikel 2a und 2b (Seite 8 und 9) die Änderung nachvollziehen können.

» weiter zur Beschlussempfehlung und Bericht