Personal aktuell 11 / 2021

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11 / 2021
27.04.2021

Personal aktuell

Verteiler: Servicebereich Personal

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»Aktuelles zu Homeoffice und Testpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Bettina Schweizer

 

 

Aktuelles zu Homeoffice und Testpflicht  

Dritte Verordnung zur Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung ("Testangebote in Betrieben") / Viertes Bevölkerungsschutzgesetz (zu "Homeoffice")

Dritte Verordnung zur Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung ("Testangebote in Betrieben") / Viertes Bevölkerungsschutzgesetz (zu "Homeoffice")

Mit der Änderung der bestehenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine Testpflicht für Unternehmen in Deutschland eingeführt. Ursprünglich waren Unternehmen demnach verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens einmal die Woche ein Corona-Testangebot zu unterbreiten. Dann wurde nachgelegt: Mit der Dritten Änderungsverordnung der Corona-ArbSchV wurden Regelungen für weitere betriebliche Testangebote ergänzt. Nun müssen Unternehmen ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im heimischen Büro arbeiten, grundsätzlich mindestens zwei Mal pro Woche Selbst- oder Schnelltests anbieten.

 

Die Verpflichtung für Arbeitgeber, Home-Office anzubieten, war bereits Teil der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Nun wurden die Regelungen zum Home-Office in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Die bisherige Pflicht für Unternehmen bleibt bestehen, ihren Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Home-Office zu ermöglichen, sofern dem keine betriebsbedingten Gründe entgegensprechen.

 

Allerdings mussten Beschäftigte dieses Angebot bislang nicht annehmen. Nun werden die Beschäftigten stärker in die Pflicht genommen: Sie sind verpflichtet, das Angebot des Arbeitgebers auch anzunehmen, wenn ihrerseits keine Gründe dagegen sprechen. Als Beispiele für solche Gründe nennt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beispielsweise die Störung durch Dritte im Home-Office oder einen fehlenden adäquaten Arbeitsplatz.

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PARITÄTISCHER Gesundheitskongresshttps am 06.05.2021

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Video: Herzliche Einladung zum 2. Gesundheitskongress: https://www.youtube.com/watch?v=k_Mg_VttF9A&t=20s

Nach dem Erfolg im Jahr 2018 veranstaltet der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg den 2. PARITÄTISCHEN Gesundheitskongress gemeinsam mit der BGW und der AOK Baden-Württemberg. Dabei geht es um alles, was uns stark und widerstandsfähig macht. Sie erfahren, was Sie tun können, um das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen aktiv zu fördern. Freuen Sie sich auf spannende Impulse von namhaften Referent*innen, interaktive Workshops, gute Praxisbeispiele, Tipps für das eigene Wohlergeben, aktive Pausen und den digitalen Austausch mit Ihren Kolleg*innen.

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NEU: Netzwerk Personal - Einladung zur Auftaktveranstaltung am 12.05.2021

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Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte mit Personalverantwortung, Personalleiter*innen, Personalreferent*innen, Personalsachbearbeiter*innen sowie alle an Personalthemen und Vernetzung Interessierte aus Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg.

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NEU: Digitale Fortbildungreihe "Brunch-Time Personal" des Netzwerks Personal

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Weitere Informationen und Anmeldung:

 

09.06.2021, 11.00 - 12.30 Uhr, Brunch-Time Personal: Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung

 

07.07.2021, 11.00 - 12.30 Uhr, Brunch-Time Personal: Arbeitsverhältnis und Ehrenamt

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