Infobrief Kinder 07 / 2021

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07 / 2021
27.04.2021

Infobrief Kinder

FG Kinder

Inhalt

»Corona - Gute Kita - Terminkorrektur

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief informieren wir Sie über die Anpassung der Corona-VO an die Bundesnotbremse sowie über den Stand der Maßnahmen aus dem Gute-Kita-Gesetz.

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Corona - Gute Kita - Terminkorrektur 

Aktualisierte Corona-VO – Notbetreuung ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 165

Mit Schreiben vom 23.4.2021 informierte das Kultusministerium über die Umsetzung der Bundes-Notbremse und insbesondere über den seit Samstag geltenden Inzidenzwert von 165, ab dem alle Kita geschlossen werden und nur noch eine Notbetreuung angeboten wird.

Die für die Zulassung zur Notbetreuung (§ 14b Abs. 15) geltenden Kriterien sind in § 14b Abs. 8 für die Schule festgelegt, haben aber gleichermaßen Gültigkeit für die Kindertageseinrichtungen, erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten sowie Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie der Horte und Horte an der Schule: Demnach haben die Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung,

  1. deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist,
  2. deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen und hierdurch an der Betreuung gehindert sind, oder
  3. die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind.

Nummer 2 gilt auch, wenn eine Person alleinerziehend ist und sie die übrigen Voraussetzungen Nummer 2 erfüllt. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist. Die Notbetreuung erstreckt sich in der Regel auf den Zeitraum des Betriebs der Einrichtungen, den sie ersetzt. Sie findet in der jeweiligen Einrichtung, die die Kinder bisher besucht haben, durch deren Personal und in möglichst kleinen und konstant zusammengesetzten Gruppen statt. Ausnahmen hiervon sind nur in besonders zu begründenden Fällen zulässig.

Maßnahmen aus dem Gute-Kita-Gesetz

Im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes werden mehrere Vorhaben in Baden-Württemberg umgesetzt. Nähere Informationen dazu finden sich in einer Zusammenfassung des Kultusministeriums. Eine Maßnahme aus dem Gute-Kita-Gesetz bilden die „Trägerspezifischen innovativen Projekte“. Am 5. Mai lädt das Kultusministerium zu einer Informationsveranstaltung ein.

» Nähere Informationen

Landesfachgruppe Kinder

Die Sitzung der Landesfachgruppe Kinder findet am Mittwoch, den 23. Juni 2021, statt. Im Rundbrief Kinder aktuell 6/21 wurden versehentlich zwei verschiedene Daten angegeben.