Familie aktuell 05 / 2021

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05 / 2021
08.05.2021

Familie aktuell

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Referats Familie des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Rückmeldungen zu unserem Newsletter nehmen wir gerne jederzeit entgegen.

Für das Aufrufen der Beiträge, die sich auf unserer Homepage befinden, benötigen Sie Ihren internen Zugang mit Ihrer Mitgliedsnummer. Falls Sie diese nicht mehr zu Hand haben, melden Sie sich bitte per Mail bei: yasar@paritaet-bw.de

Aus dem Landesverband 

Save the Date: Nächste Sitzung Fachgruppe Familie

Die nächste Sitzung unserer Fachgruppe Familie findet am 12. Oktober 2021 von 10:00 bis 14:00 Uhr statt. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Die Einladung mit den Tagesordnungspunkten sowie den Zoom-Zugangslink lassen wir Ihnen rechtzeitig zukommen. In unserer letzten Sitzung haben Sie den Wunsch geäußert, die Sitzung in Präsenz stattfinden zu lassen, sofern es die aktuelle Lage zulässt. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie auch darüber rechtzeitig informieren.

"Sozionautenprogramm": Wettbewerb für Mitgliedsorganisationen

Die Sozionauten sind ein 9-monatiges Innovationsprogramm für den sozialen Sektor in Kooperation mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege BW. Die Mitgliedsorganisationen der LIGA arbeiten darin gemeinsam und verbandsübergreifend an neuen Lösungen für aktuelle soziale Herausforderungen. Wissenstransfer, Synergie und Kollaboration sind garantiert! Bei den Themen kann es um Digitalisierung für Randgruppen, Gestaltung des ländlichen Raums, gelebte Inklusion, Armutsvermeidung und vieles mehr gehen.

Teilnehmen können alle etablierten sozialen Organisationen, die innovative Ideen angehen wollen. Das Programm bietet einen angeleiteten Experimentierraum, um Wirk- und Geschäftsmodelle für innovative Lösungen zu konzipieren und in die Tat umzusetzen.

 

Der PARITÄTISCHE BW hat einen Wettbewerb für Mitgliedsorganisationen zur Teilnahme am Sozionautenprogramm gestartet. Alle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Fachinformation unter dem angegebenen Link.

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Aus der Landesebene 

Förderaufruf „Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut – Erkennen und Weiterentwickeln von lokalen Präventionsketten“ 2021

Im Rahmen der zweijährigen Strategie „Starke Kinder – chancenreich“ (www.starkekinder-bw.de) schnürt das Land Baden-Württemberg ein Paket mit vielen zusätzlichen Unterstützungsangeboten, um Kinder und Jugendliche zu stärken. Dazu gehört auch der Ausbau des Ansatzes der Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg als eine zentrale Strategie gegen Kinderarmut.

 

Ziel solcher Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut ist es, eine integrierte kommunale Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut zu entwickeln, damit sich materielle Armutsgefährdung im Kindesalter nicht nachteilig auf die Teilhabechancen im gesamten weiteren Leben auswirkt.

 

Das Land Baden-Württemberg will daher die Anzahl der Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg ausbauen und solche Projekte mit dem Förderaufruf „Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut – Erkennen und Weiterentwickeln von lokalen Präventionsketten“ in einer zweijährigen Initial-Förderung mit insgesamt 600.000 Euro unterstützen.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Stadt- und Landkreise, Kirchen, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und andere Organisationen der Zivilgesellschaft. Für entsprechende Anträge steht ein Antragsformular online zur Verfügung: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Foerderaufrufe/Praeventionsnetzwerke-gg-Kinderarmut_2021_Antragsformular.docx . Antragsfrist ist der 10. Juni 2021 (Posteingang).

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Aus dem Gesamtverband 

Sachspenden über innatura gGmbH beziehen

Die gemeinnützige innatura GmbH vermittelt seit 2013 über eine Online-Plattform fabrikneue Sachspenden - beispielsweise Körperpflegeprodukte wie Zahnpasta, Shampoo und Duschgel, Windeln, Wasch- und Reinigungsmittel, Haushaltswaren wie Staubsauger und Bettwäsche, Werkzeuge, Spielwaren, Sportartikel und Kleidung an soziale Organisationen und Projekte. Die Waren kommen direkt von Hersteller- und Handelsunternehmen (über 150) und werden innatura zur Weitervermittlung an gemeinnützige Organisationen in Deutschland anvertraut.

Die Spenden stammen in der Regel aus Überproduktionen, Relaunches etc. und werden normalerweise entsorgt, obwohl sie fabrikneu und voll gebrauchsfähig sind. .  Die Produkte können für den Betrieb und die Ausstattung Ihrer Einrichtungen und Projekte, die Arbeit mit Ihren Zielgruppen und zur Weitergabe an Hilfsbedürftige genutzt werden. Wenn Sie das Angebot der innatura nutzen möchten, registrieren Sie Ihre Organisation/Einrichtung bitte auf der Homepage von innatura. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich. Sie können im Online-Shop bedarfsgerecht die Sachspenden bestellen, die für Sie von Interesse sind.

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Eckpunkte zum menschenrechtlichen Schutz von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität

Der Paritätische hat in seinen Gremiensitzungen Ende April 2021 Paritätische Eckpunkte zum menschenrechtlichen Schutz von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität beschlossen. Das Positionspapier können Sie auf der Homepage des Gesamtverbandes einsehen.

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Aktionskongress gegen Armut

Die Konzepte zur Armutsbekämpfung liegen auf dem Tisch. Doch die Armut in Deutschland steigt weiter. Schon vor Corona hat sie ein Rekordniveau erreicht. Mit der Krise droht die Ungleichheit weiter zuzunehmen. Dagegen wollen wir uns gemeinsam fortbilden, vernetzen und handeln: Während des digitalen Aktionskongresses gegen Armut vom 10. - 12. Juni 2021.

Unser Ziel: Gemeinsam Strategien erarbeiten, die armutspolitischen Forderungen mehr Gehör in der Öffentlichkeit und Politik verschaffen und den Druck für Veränderung erhöhen.

» weitere Infos und Anmeldung

17. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag

Der 17. DJHT steht vor der Tür. In der Fachinformation unter dem angegebenen Link finden das Programm vom Paritätischen und den digitalen Paritätischen Messestand. In Corona-Zeiten selbstverständlich: Es muss nicht gereist werden - der DJHT findet dieses Jahr digital statt.

Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme an Online-Veranstaltungen ist eine vorherige Online-Registrierung sowie Anmeldung zu den Fachveranstaltungen auf der DJHT-Website notwendig. Die Anmeldungen können bis kurz vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden. Die Zahl der Teilnehmer*innen pro Veranstaltung ist allerdings begrenzt. Zur Registrierung: https://www.jugendhilfetag.de/besucherinnen/registrierung

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Aus dem Bundestag und der Bundesebene 

Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche

Das Bundeskabinett hat das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die 2021 und 2022 – 2 Mrd. Euro“ beschlossen. Der Bund wird seine Programme im Bereich der frühkindlichen und außerschulischen Bildung ausweiten und Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen unterstützen sowie den zusätzlichen finanziellen Belastungen der Länder in ihrem Aufgabenbereich durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder Rechnung tragen. Der Bund erwartet gleichzeitig, dass die Länder zumindest beim Abbau von Lernrückständen mit eigenen Beiträgen und Maßnahmen zur Zielerreichung des Aktionsprogramms beitragen und dies auch transparent darstellen. Das vom Bund aufgelegte „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hat vier Säulen:

 

1. Abbau von Lernrückständen

2. Maßnahmen zur Förderung der frühkindlichen Bildung

3. Unterstützung für Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote

4. Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen

 

Den vollständigen Text des Aktionsprogramms, sowie die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Fördersäulen entnehmen Sie bitte aus der Website des Bundesministeriums für Forschung und Bildung unter dem angegebenen Link.

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Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Sie soll Minderjährige aus einem belastenden Lebensumfeld, die in Heimen oder Pflegefamilien leben, besser schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe geben. Der Bundestag hat dazu umfassende Änderungen am Achten Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII - beschlossen. So werden Heime und ähnliche Einrichtungen einer strengeren Aufsicht und Kontrolle unterstellt. Kinder in Pflegefamilien verbleiben auf Anordnung des Familiengerichts dauerhaft dort, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.

Weitere Informationen dazu, entnehmen Sie bitte der Meldung aus dem Bundesrat.

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Höhere Strafen für Kindesmissbrauch

Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat den Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder gebilligt. Das Gesetz sieht ein Bündel von Maßnahmen vor - insbesondere Verschärfungen des Strafrechts. Der Grundtatbestand des Kindesmissbrauchs wird künftig als Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Bislang sind solche Taten als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert. Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen ebenfalls zum Verbrechen hochgestuft werden. Dementsprechend sollen auch dort höhere Strafen drohen.

 

Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zu großen Teilen am 1.Juli 2021, im Übrigen am 1. Januar 2022 in Kraft treten.  Weitere inhaltliche Informationen zum Gesetz entnehmen Sie bitte aus der Meldung der Bundesregierung unter dem angegebenen Link.

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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026

Die Bundesregierung hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 auf den Weg gebracht. Damit setzt sie ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Dieser Rechtsanspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten.

Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter kann die Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden.

Die Kommunen in Baden-Württemberg haben laut der Stuttgarter Zeitung Bedenken und halten den Rechtsanspruch ab 2025 für nicht umsetzbar. Die Gründe dafür lägen zum einen im großen Fachkräftemangel, zum anderen gäbe es noch keinen tragbaren Finanzierungsvorschlag für die laufenden Kosten der Betreuung. Zudem würden Investitionen für die Schaffung zusätzlicher Räume benötigt. https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ganztagsbetreuung-in-baden-wuerttemberg-kommunen-halten-rechtsanspruch-ab-2025-fuer-nicht-umsetzbar.c600f713-26be-4be3-b3a8-7488595cae5c.html

Weitere Informationen dazu, entnehmen Sie aus der Meldung der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/newsletter-verbraucherschutz/ganztagsausbau-grundschulen-1766962

 

Der Paritätische Gesamtverband hat sich an der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) beteiligt. Diese können Sie in der Fachinformation unseres Referates Bildung einsehen.

» weiter zur Fachinformation Referat Bildung

Übereinkommen zum Mutterschutz

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 05.05.2021 einem Gesetzentwurf (19/28115) der Bundesregierung für ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zugestimmt. Gegen den Entwurf stimmte nur die AfD-Fraktion, während alle anderen Fraktionen dafür votierten.

Das Übereinkommen Nr. 183 vom 15. Juni 2000 ist eine Überarbeitung des Mutterschutz-Übereinkommens von 1952, das wegen seiner zu detaillierten Regelungen nur von wenigen Mitgliedstaaten der IAO unterzeichnet worden war. Das Übereinkommen Nr. 183 vermeide durch flexiblere Regelungen diese Hindernisse, schreibt die Regierung in dem Entwurf. Ziel des Übereinkommens ist es demnach, die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie die Gesundheit und Sicherheit von Mutter und Kind weiter zu fördern.

Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Übereinkommens durch Deutschland geschaffen. Im Rahmen der Ratifizierung seien Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, so die Bundesregierung.

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Historische Analyse zum Schwangerschaftstest Duogynon

Die Bundesregierung will eine rechts- und medizinhistorische Analyse zum hormonellen Schwangerschaftstest Duogynon in Auftrag geben. Die Studie soll den Zeitraum 1950 bis 1980 umfassen. Der Abschluss des Vergabeverfahrens und die Beauftragung seien zeitnah vorgesehen, sodass die Arbeiten im 3. Quartal 2021 beginnen sollten, heißt es in der Antwort (19/28806) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/28279) der Grünen-Fraktion.

Die angestrebte Untersuchung soll zu einer objektiven Sachverhaltsaufklärung beitragen. Es gehe um das Handeln deutscher Aufsichtsbehörden bei der Registrierung, Nachzulassung, Arzneimittelsicherheit und Marktrücknahme von Duogynon.

Duogynon wurde in den 1950er Jahren auf den Markt gebracht, ab den 1960er Jahren mit Missbildungen von Neugeborenen in Zusammenhang gebracht und Anfang der 1980er Jahre in Deutschland von der Firma Schering wieder vom Markt genommen. In England wurde das Mittel in den 1950er Jahren unter dem Namen Primodos eingeführt.

» weiter zur Antwort der Bundesregierung

Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das bundesweit geltende Onlinezugangsgesetz (OZG) schreibt vor, dass bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen online zur Verfügung stehen müssen. Für die Digitalisierung der wichtigsten Familienleistungen ist das Themenfeld „Familie und Kind“ unter gemeinsamer Federführung des Bundesfamilienministeriums und der Freien Hansestadt Bremen zuständig.

 

Dem Land kommt dabei die wichtige Rolle zu, die digitalen Angebote zu konzipieren, die notwendige technische Infrastruktur aufzubauen und schließlich die innovativen Angebote bundesweit verfügbar zu machen. Dafür werden nun 134 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket des Bundes bereitgestellt.

 

Im Themenfeld „Familie und Kind“ werden 21 verschiedene Verwaltungsleistungen digitalisiert, die für Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei einer gewünschten Schwangerschaft, bei der Geburt oder Adoption eines Kindes, im Kontext der Eheschließung oder im Bereich Vaterschaft, Unterhalt und Sorgeerklärung wichtig sind. Die Leistungen des Themenfelds "Familie und Kind" sowie weitere Informationen zum OZG finden Sie unter dem angebeben Link

» weiter zum Themenfeld Familie und Kind im OZG

Förderprogramm „Kulturelle Vermittlung“ geht weiter

Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt das Förderprogramm „Kulturelle Vermittlung“ auch im kommenden Jahr fort. Gefördert werden strukturbildende, in die Fläche übertragbare Modellprojekte, mit denen Kultureinrichtungen die Teilhabe und Vermittlung ihres Angebots durch mehr Vielfalt im Personal, Programm, Publikum und bei Partnern weiter stärken. Ziel ist es vor allem, Menschen zu erreichen, die bislang nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören. Die geförderten Projekte werden ab 2022 bis zu vier Jahre jeweils mit insgesamt bis zu 300.000 Euro unterstützt.

Förderanträge können ab sofort bis zum 31. August 2021 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingereicht werden. Die Antragsformulare und weitere Informationen sind abrufbar unter dem angegebenen Link.

» weiter zum Antragsformular

Bildungs- und Gesundheitschancen von Kindern in der Pandemie

Im Jahr 2020 in eingeschränktem Maß durchgeführte Schuleingangsuntersuchungen weisen darauf hin, dass Veränderungen in der körperlichen Gesundheit von Kindern und Jugendlichengegenüber den Vorjahren zu beobachten sind. Das zeigen erste, noch nicht wissenschaftlich publizierte Berichte, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/28274) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27708). Aus Schuleingangsuntersuchungen der Region Hannover im Jahr 2020 werde beispielsweise von einem Anstieg des Anteils an übergewichtigen und schwer übergewichtigen Mädchen und Jungen berichtet, sowie von einer Verschlechterung der sprachlichen Fähigkeiten, der Deutschkenntnisse und Feinmotorik der Fünf- bis Sechsjährigen.

In der bundesweit repräsentativen COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf seien für Kinder und Jugendliche im Alter von sieben bis 17 Jahren während des ersten Lockdowns im März 2020 mehr psychische und psychosomatische Symptome beobachtet worden. Ein höherer Anteil an Kindern und Jugendlichen leide zudem unter einer eingeschränkten Lebensqualität und einem geringeren Wohlbefinden als im vorpandemischen Zeitraum. Aus der COPSY-Folgebefragung im Zeitraum des zweiten Lockdowns (Dezember 2020/Januar 2021) gehe hervor, dass die psychosozialen Belastungen der Kinder und Jugendlichen weiter zugenommen habe. Vier Fünftel der Kinder und Jugendlichen würden angeben, sich durch die Situation belastet zu fühlen.

Die COPSY-Studie untersucht, wie die Kindertagesbetreuung und die Familien den Betreuungsalltag im Rahmen der Corona-Pandemie gestalten und bewältigen. Dabei werde auch untersucht, wie sich die Schließung der Kindertagesbetreuung aus Sicht der Eltern auf ihre Kinder auswirke. Das Ende des Erhebungszeitraums der Studie ist für August 2021 geplant. Damit stehen laut Bundesregierung die unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie im Fokus der Untersuchung.

 

Weitere Informationen zur COPSY-Studie erhalten Sie auf der Homepage des UKE unter dem angegebenen Link.

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Abstammungsrecht

Ein Entschließungsantrag von Berlin, Thüringen und Hamburg zur Reform des Abstammungsrechts wurde am 7. Mai 2021 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Zu einer Abstimmung über die Initiative kam es somit nicht. Auf Antrag eines oder mehrere Länder könnte die Vorlage in einer späteren Plenarsitzung wieder aufgerufen werden.

Der Vorschlag von Berlin, Thüringen und Hamburg: Bekommen lesbische Ehepaare ein Kind, sollte neben der biologischen Mutter auch deren Ehefrau rechtlich als Mutter gelten. Derzeit muss die Ehefrau der biologischen Mutter das Kind noch adoptieren. Bei verheirateten heterosexuellen Paaren dagegen gilt automatisch der Ehemann als Vater des Kindes. Dies kritisieren die Länder als ungerechtfertigte Schlechterstellung lesbischer Ehepaare. Kinder aus Zwei-Mütter-Familien sollten einen Anspruch darauf haben, mit zwei rechtlich anerkannten Elternteilen aufzuwachsen. Deshalb sei die vorgeschlagene Reform auch im Sinne des Kindeswohls erforderlich, heißt es im Entschließungsantrag. Die drei Länder setzen sich mit der Initiative zudem dafür ein, die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern bzw. Personen mit Kinderwunsch aufzuheben, die soziale Elternschaft zu stärken und einen Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften zu setzen.

Bundesstiftung Mutter und Kind; Neues auf der Website

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert auf Ihrer neuen Website unter dem Motto "Wissen, was schützt", wie man sich vor Infektionen mit Viren, Bakterien, Pilzen und Parasiten schützen kann. Die Informationen können in vielen Sprachen heruntergeladen werden. Die Meldung finden Sie auf der Startseite im Aktuellfenster und unter https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/aktuelles#418.

Außerdem finden Sie auf der Unterseite "Beratung" unter dem Titel "INFEKTIONSKRANKHEITEN: WISSEN, WAS SCHÜTZT" Informationen über die Websites infektionsschutz.de und impfen-info.de aufgenommen, die dort dauerhaft zur Verfügung stehen, siehe https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/beratung.