Infobrief Kinder 11 / 2021

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11 / 2021
30.07.2021

Infobrief Kinder

FG Kinder

Inhalt

»Zuschüsse zu mobilen Raumluftfiltergeräten und CO2-Ampeln

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief informieren wir Sie über den Stand der Dinge bezüglich der geplanten Förderung von mobilen Raumluftfiltergeräten sowie CO2-Ampeln.

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Zuschüsse zu mobilen Raumluftfiltergeräten und CO2-Ampeln 

Zwischenstand zur Landesförderung von mobilen Raumluftfiltergeräten und CO2-Ampeln

Das Land Baden-Württemberg wird Anfang August (vermutlich im Laufe der nächsten Woche) ein Förderprogramm für mobile Raumluftfiltergeräte und von CO2-Sensoren in Kitas und Schulen auflegen. In das Förderprogramm fließen sowohl Landes- als auch Bundesmittel. Gefördert wird

  • der Kauf, die Miete oder das Leasing von mobilen Raumluftfiltergeräten für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (z. B. Räume, deren Fenster nur kippbar sind, die nur über Lüftungsklappen mit geringem Querschnitt verfügen und in denen keine raumlufttechnische Anlage installiert ist) und
  • der Kauf von CO2-Ampeln, d. h. Geräte, mit denen die Kohlenstoffdioxidkonzentration in der Raumluft überwacht werden kann und die über eine akustische oder visuelle Warnfunktion bei Erreichen definierter Grenzwerte verfügen.

Der Kauf von CO2-Ampeln wird mit 50 Prozent bezuschusst und ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Die Bezuschussung der mobilen Raumluftfiltergeräte beträgt mindestens 50 Prozent, aber höchstens 2.500 Euro, kann aber für Geräte, die für die Nutzung in Räumen, in denen Kindern unter 12 Jahren betreut werden, auf 80 Prozent bzw. max. 4.000 Euro erhöht werden, so lange hierfür Bundesmittel zur Verfügung stehen.
 

Die mobilen Luftreinigungsgeräte

  • müssen noch zu definierenden Kriterien (u. a. geräuscharm) entsprechen,
  • werden vorrangig für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit gewährt und
  • haben eine Zweckbindungsfrist von mindestens drei Jahren.

Um eine rasche Umsetzung zu ermöglichen, werden die Träger von Anfang August bis voraussichtlich 20.8.21 die Möglichkeit haben, ihren Bedarf online zu melden. Für diese Meldungen erfolgt eine priorisierte Mittelreservierung, so dass die Träger rasch handeln können. Aber auch danach ist eine Bedarfsmeldung noch möglich. In beiden Fällen findet die formale Beantragung, Bewilligung und die Erstellung des Verwendungsnachweises im Nachgang statt.
 

Prüfen Sie also bitte möglichst umgehend, ob das Förderprogramm für Sie in Frage kommt, damit Sie Ihre Anträge rechtzeitig beim Land einreichen können.
 

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren. Bei Fragen können Sie sich an Andrea Gerth (gerth@paritaet-bw.de, Tel. 0711-2155127) wenden.