Infobrief Kinder 12 / 2021

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12 / 2021
30.07.2021

Infobrief Kinder

FG Kinder

Inhalt

»Zuschüsse zu mobilen Raumluftfiltergeräten und CO2-Ampeln

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief informieren wir Sie über die Förderung von mobilen Raumluftfiltergeräten sowie CO2-Ampeln.

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Zuschüsse zu mobilen Raumluftfiltergeräten und CO2-Ampeln 

Jetzt beantragen: Landesförderung von mobilen Raumluftfiltergeräten und CO2-Ampeln

Das Land Baden-Württemberg hat am Wochenende seine "Förderrichtlinie mobile Raumluftfiltergeräte und CO2-Sensoren" für Kindertageseinrichtungen und Schulen veröffentlicht. Förderfähig ist

  1. die Anschaffung und das Leasing/die Miete der mobilen Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder und Jugendliche sowie nachrangig mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, soweit sie im Falle der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden.
  2. die Anschaffung marktgängiger CO₂-Sensoren, die optisch und/oder akustisch bei Erreichen bestimmter CO₂-Grenzwerte einen Hinweis für die nötige Lüftung der Räume abgeben. Bausätze, Eigenentwicklungen oder elektronische Komponenten, die ein zusätzliches Endgerät (z. B. Smartphone mit App etc.) benötigen, sind nicht förderfähig.

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 2.500 Euro.

Kindertageseinrichtungen oder Schulen können ihren Bedarf an mobilen Raumluftfiltergeräten oder CO₂-Sensoren online melden, die Reservierung der Mittel erfolgt in drei Etappen:

  • 9. August bis 20. August 2021
    Da die Ausstattung von Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit mit mobilen Raumluftfiltergeräten ein zentrales Anliegen ist, werden in diesem ersten Meldezeitraum diese Anschaffungen priorisiert, d. h. hierfür werden Mittel reserviert und eine Reservierungsbestätigung übersandt. Meldungen des Bedarfs an CO₂-Sensoren können erst am Ende des ersten Meldezeitraums ergänzend Berücksichtigung finden, wohingegen Meldungen zu mobilen Raumluftfiltergeräten für Räume mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit im ersten Meldezeitraum unberücksichtigt bleiben.
  • 23. August bis 16. September 2021: wie oben und danach werden Meldungen für Raumluftfiltergeräte einbezogen, die für Räume mit ausreichender Lüftungsmöglichkeit vorgesehen sind.
  • 20. September  bis 20. Dezember 2021: Die Meldungen werden im klassischen „Windhundverfahren“ bedient, so lange Landesmittel zur Verfügung stehen. Eine Priorisierung nach Fördertatbeständen ist dann nicht mehr vorgesehen.

Sinnvoll ist eine rasche Bedarfsmeldung, um eine verbindliche Mittelreservierung zu erreichen und die beantragten Geräte zu beschaffen. Die endgültige Antragstellung erfolgt dann zusammen mit der Abrechnung ab 1. Dezember 2021 bei der L-Bank.


Ergänzender Hinweis:
Die Stiftung Warentest hat im Februar 2021 elf CO2-Ampeln getestet und kommt zu dem Ergebnis "Gute Geräte gibt's schon für unter 100 Euro".

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