Infobrief Frühförderung 21 / 2021

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21 / 2021
18.10.2021

Infobrief Frühförderung

Interdisziplinäre Frühförderstellen

Inhalt

»Landesweite Treffen »Aktuelles zur Corona-Pandemie

LIEBE Frühförder*innen,

mit den Infobriefen des Referats "Frühförderung" erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für Interdisziplinäre Frühförderstellen relevant sind.

 

Interdisziplinäre Frühförderstellen in verbandlicher Zugehörigkeit des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg finden alle Fachinformationen und wichtige Dokumente auf über unserer Website: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.
Hier finden Sie auch wichtige Information zur Frühförderung und für Interdisziplinäre Frühförderstellen.
Beide Seiten sind Kennwortgeschützt und nur für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen BW zugänglich.

 

Bei inhaltlichen Fragen zur Frühförderung sowie zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle, Mobil: 01578 - 1283839 oder per E-Mail: traenkle@paritaet-bw.de

 

Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und für Interdisziplinäre Frühförderstellen in verbandlicher Mitgliedschaft im Paritätischen BW hier abrufbar:
Archiv Newsletter und Infobriefe

 

Landesweite Treffen 

Landesweites IFF-Treffen am 28.10. findet statt

Landesweites IFF-Treffen am 28.10. findet statt

ich freue mich sehr, dass sich in den letzten Tagen noch einige Menschen zum landesweiten Treffen der IFF am 28.10. angemeldet haben und dieses nun wie geplant

am 28.10.2021 von 10 - max. 16 Uhr

im CVJM Haus Stuttgart, Büchsenstraße 37 in 70174 Stuttgart

stattfinden wird.

Geplante Tagesordnung ist:

  • Aktuelle Infos
  • Schwerpunkt: Kindeswohlgefährdung und -einschätzung im Zusammenhang mit der Frühförderarbeit
  • Vorstellung der geplanten Datenerhebung zur Arbeit der IFF sowie zu den Themen Mobilität und Ausfall
  • Austausch untereinander (hier wird evtl auch Frau Dr. Berg zu Gast sein)
  • Termine 2022

Im CVJM-Haus gelten folgende Zugangsregeln:

Es gelten die 3 G Regeln, geimpft, genesen, getestet. Bitte bringen Sie die Nachweise zur Veranstaltung mit.
Eine Teilnahme ist nur unter Nachweis der 3 G Regeln möglich !
Außerdem gilt im Haus die Maskenpflicht, außer es können die Abstandsregeln am Platz eingehalten werden, sowie die Hygieneregeln.

 

Ich freue mich auf unser Treffen!

» weiter zum Beitrag

Aktuelles zur Corona-Pandemie 

Neue Corona-Verordnung des Landes BW - gültig ab 15.10.2021

Neue Corona-Verordnung des Landes BW - gültig ab 15.10.2021

Die neue Corona-Verordnung des Landes BW tritt mit ihren neuen Regelungen zum heutigen Freitag in Kraft.

Besonders hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf die neue Regelung zur Testannahmepflicht/Testpflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte mit Kontakt zu externen Personen:

Über die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung des Bundes sind die Arbeitgeber weiter verpflichtet, den Mitarbeitenden zwei Mal pro Woche ein Testangebot mit einem Antigen-Schnelltest zu machen.

Die neue Corona-Verordnung des Landes sieht darüber hinaus in der Basis-, Warn- und Alarmstufe eine Testpflicht für Beschäftigte und Selbständige mit Kontakt zu externen Personen vor – also Kundenkontakt, Kontakt zu Lieferanten, externen Mitarbeitenden, Klienten, Schutzbefohlenen et cetera.

Nicht geimpfte oder nicht genesene Mitarbeitende mit Kontakt zu externen Personen müssen demnach das Testangebot des Arbeitgebers annehmen oder sich anderweitig zwei Mal pro Woche testen (lassen) und die Nachweise über die Testungen für vier Wochen dokumentieren. Die Dokumentation ist auf Verlangen den zuständigen Behörden zugänglich zu machen.

Nicht geimpfte oder genesene Selbstständige mit Kontakt zu externen Personen müssen sich demnach zwei Mal pro Woche testen (lassen) und die Nachweise über die Testungen für vier Wochen dokumentieren. Die Dokumentation ist auf Verlangen den zuständigen Behörden zugänglich zu machen.

Hier sind Antigen-Schnelltests ausreichend.

Dies betrifft aus unserer Sicht alle Mitarbeitenden, die Kontakt mit externen Personen haben sowie unserem Verständnis nach auch in WfbMs beschäftigte Menschen mit Behinderung.

» weiter zur aktuellen Corona-VO des Landes BW

BGW-Broschüren zur Auswirkungen Corona auf die EGH

BGW-Broschüren zur Auswirkungen Corona auf die EGH

zu Ihrer Information möchten wir auf folgende Broschüren der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) aufmerksam machen:

Die Corona Pandemie in der Behindertenhilfe - Auswirkungen, Probleme, Lösungen

 

Der Bericht der BGW wurde anlässlich des Online-Kongresses BGW forum 2021 "Sicher und gesund in der Behindertenhilfe" veröffentlicht.

Die Arbeit der Behindertenhilfe war in außerordentlicher Weise von der Coronapandemie betroffen, denn sie arbeitet mit Personengruppen, die in Krisensituationen besonderer Beratung und Unterstützung bedürfen. Die BGW befragte Menschen mit Behinderungen sowie unterstützende Akteure und Akteurinnen zu ihren Erfahrungen in einer Ausnahmesituation und dokumentierte die Ergebnisse.

 

https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/service/medien-arbeitshilfen/medien-center/coronapandemie-in-der-behindertenhilfe-50196

 

Coronapandemie rückt Inklusionshürden wieder ins Bewusstsein Behindertenhilfe in Deutschland – Trendbericht 2021

Der Bericht der BGW wurde anlässlich des Online-Kongresses BGW forum 2021 "Sicher und gesund in der Behindertenhilfe" veröffentlicht.

Er liefert aktuelle Fakten und Zahlen zur Entwicklung der Beschäftigungslage und Berufsgesundheit in der Behindertenhilfe in einer von der Pandemie bestimmten Zeit, zu den dortigen Auswirkungen der Digitalisierung und wie berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in sozialen Medien diskutiert wird.

https://www.bgw-online.de/resource/blob/50192/8e1bc91fed898dd018f39dc29243c10d/bgw55-83-136-trendbericht-behindertenhilfe-corona-inklusion-data.pdf