Infobrief Kinder 15 / 2021

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15 / 2021
4.10.2021

Infobrief Kinder

FG Kinder

Inhalt

»Kohortenprinzip in der Kita aufgehoben

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief laden wir Sie über die aktuelle Änderung der Corona-VO Kita.

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Kohortenprinzip in der Kita aufgehoben 

Änderung der Corona-VO Kita: Kohortenprinzip ist aufgehoben

Die Corona-VO Kita wurde zum 4.10.21 geändert. Die wesentlichen Veränderungen bzw. Klarstellungen sind:

  • Die Bestimmungen zur Kohortenbildung wurden aufgehoben. Die Betreuung kann daher im Rahmen des betriebserlaubten Konzepts wieder ohne Gruppenbeschränkungen durchgeführt werden. Das gilt auch für Ausflüge, Spaziergänge und die Nutzung öffentlicher Spielplätze.
  • Für Eltern und sonstige externe Personen gilt für den Zutritt zu den Kindertageseinrichtungen und zur Kindertagespflege grundsätzlich die Pflicht, einen sogenannten 3G-Nachweis vorzulegen. Ausgenommen sind weiterhin die in der Einrichtung betreuten Kinder, solange kein Infektionsfall in der Betreuungsgruppe auftritt, sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Ein 3G-Nachweis ist nicht erforderlich für das kurzfristige Betreten der Kita (z. B. Eltern beim Bringen und Holen, Dienstleister).
  • Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Veranstaltungen und Gremiensitzungen, die in der Einrichtung oder auf dem Gelände der Einrichtung stattfinden, wie z.B. Elternabende.
  • Das nicht-immunisierte Personal kann seiner Testpflicht auch dadurch nachkommen, dass ein Testnachweis einer dafür zugelassenen externen Teststelle vorgelegt wird.
  • Sofern eine Tagespflegeperson die Kindertagespflege alleine im Privathaushalt oder in anderen geeigneten Räumen durchführt, muss die Testung nicht unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person durchgeführt werden.
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