Familie aktuell 12 / 2021

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12 / 2021
15.12.2021

Familie aktuell

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»Aus der Bundesebene »Aus dem Land und den Regionen »Aus dem Gesamtverband

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ein weiteres Corona-Jahr neigt sich zu Ende. Aus unseren Küchen duftet es nach frisch gebackenen Weihnachtsplätzchen und die schönsten Weihnachtsgeschenke stehen bereit, um verpackt zu werden.

 

Doch das Wohlvertraute fühlt sich auch dieses Weihnachten anders an. Von der "Normalität" sind wir leider noch immer weit entfernt, da uns Gedanken an ein sehr belastendes und unsicheres Corona-Pandemie-Jahr weiterhin begleiten. Unser Land befindet sich immer noch in einem Ausnahmezustand und der Jahreswechsel steht noch voll und ganz unter dem Zeichen der Pandemie.

 

Trotz allem, konnten wir auch in diesem Jahr Dank Ihrem wertvollen Engagement vieles voranbringen. Mit vereinten Kräften haben wir uns dafür eingesetzt, dass kein Mensch in der Pandemie vergessen oder zurückgelassen wird.

 

Wir danken Ihnen aus ganzem Herzen für das entgegengebrachte Vertrauen, sowie die wertvolle Unterstützung und Zusammenarbeit. Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten erholsame Festtage und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr.

Bleiben Sie gesund!

 

Für das Aufrufen der Beiträge, die sich auf unserer Homepage befinden, benötigen Sie Ihren internen Zugang mit Ihrer Mitgliedsnummer. Falls Sie diese nicht mehr zu Hand haben, melden Sie sich bitte per Mail bei: yasar@paritaet-bw.de

 

Mit freundlichen Grüßen

Feray Şahin

Aus der Bundesebene 

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19

Der Bundestag hat am Freitag, den 10. Dezember 2021, den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beschlossen. Am selben Tag hat der Bundesrat in einer Sondersitzung dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz ist in weiten Teilen am 12. Dezember 2021 in Kraft getreten.

 

Durch das Gesetz werden insbesondere neue Regelungen zur einrichtungsspezifischen Impfpflicht in vulnerablen Einrichtungen und Diensten, zu umfassenden Testpflichten für geimpfte/ genesene Mitarbeitende spezifischer Einrichtungen und Dienste, zur Erweiterung der zur Durchführung einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus berechtigten Personenkreises sowie zum Instrumentenkasten der Bundesländer getroffen.

Das Gesetz umfasst insgesamt 23 Artikel. Den Gesetzesbeschluss finden Sie hier. Die vorgesehenen Änderungen haben wir für Sie in einer Sie Fachinformation zusammengefasst, die Sie unter dem angegebenen Link abrufen können.

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Mehrsprachige Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung

Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf seiner Website in 23 Sprachen zur Corona-Schutzimpfung sowie die Booster-Impfungen in Deutschland. Weitere Informationen run um Corona, den Impfstoffen und Tests finden Sie unter https://www.zusammengegencorona.de/

Die Mehrsprachigen Aufklärungsmaterialien finden Sie in dem Ordner "Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungsbogen"

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Bundesstiftung Mutter und Kind

Zum 1. Dezember 2021 sind weitgehend die Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) aus dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch sind jetzt auch die Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind sowie weitere Stiftungshilfen für Schwangere in Not leichter vor einer Pfändung auf dem Konto der Hilfeempfängerin geschützt.

 

Dazu hat die Bundesstiftung eine Aktuellmeldung geschaltet und auf der Unterseite "Materialien" Informationen zum den Neuerungen sowie Materialien eingestellt. Hierzu zählt insbesondere ein Infoblatt für Schwangere bzw. Hilfeempfängerinnen. Es wird noch eine Information für die Beratungsfachkräfte und die Bewilligungsstellen folgen. Die Aktuellmeldung, sowie weitere Informationen und Materialien finden Sie auf der Homepage der Bundesstiftung.

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Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Europäischen Garantie für Kinder und zur Erstellung des deutschen Aktionsplans

Der Rat der Europäischen Union hat am 14. Juni 2021 die „Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder“ (EU-Kindergarantie) angenommen. Damit haben sich die Mitgliedstaaten gemeinsam verpflichtet, Kindern und Jugendlichen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind („bedürftigen Kindern“), effektiven Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten, zu angemessenem Wohnraum, zur Gesundheitsversorgung sowie zu gesunder Ernährung
zu gewährleisten.

 

Der Deutsche Verein empfiehlt, dass das EU-Kernziel im Bereich Armut und soziale Ausgrenzung und die EU-Kindergarantie gemeinsam und aufeinander abgestimmt verfolgt werden, um sowohl die Anzahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder zu reduzieren als auch für die weiterhin betroffenen Kinder den Zugang zu wichtigen Diensten sicherzustellen und damit letztlich allen Kindern die Wahrnehmung ihrer Rechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention zu gewährleisten.

 

Erstellung des deutschen Aktionsplans

Der Rat der EU hat in der Ratsempfehlung beschlossen, dass die Mitgliedstaaten bis zum März 2022 nationale Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie im Zeitraum bis 2030 aufstellen. Der Deutsche Verein bringt mit dieser Stellungnahme seine Positionen und Forderungen für die Erstellung des deutschen Aktionsplans ein. Der Aktionsplan muss dabei aus seiner Sicht zum Auftrag des Grundgesetzes beitragen, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind wichtig,um soziale Teilhabe, Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland zu erreichen und zu sichern. Gerade Kinder sind zur Verwirklichung ihrer Rechte darauf angewiesen, dass die dafür notwendigen, bedarfsgerechten Unterstützungsstrukturen rechtzeitig und überall zur Verfügung stehen.

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Website zur bundesweiten Frauenhaussuche

Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) hat auf ihrer Website die Möglichkeit der Suche nach Frauenhäusern und Schutzwohnungen geschaffen. Betroffene haben u.a. die Möglichkeit bei der Suche auch nach Sprache von Mitarbeiterinnen bzw. im Falle einer Behinderung, die Häuser nach Barrierefreiheit zu filtern. Bitte beachten Sie die Erklärung der Symbole auf den Suchergebnissen auf der rechten Seite der Homepage.

 

Unter der Rubrik "Themen" finden Sie auf der Website auch Informationen zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, zur Istanbul-Konvention, sowie zum Sorge- und Umgangsrecht.

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Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme und Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2021

Die Systeme der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Deutschland haben sich im vergangenen Jahrzehnt enorm weiterentwickelt. Doch noch immer kann nicht jedem Kind, für das die Eltern eine Betreuung wünschen, ein Platz in der Kindertagesbetreuung angeboten werden. Zudem sind die Rahmenbedingungen in den KiTas oftmals noch nicht kindgerecht, vielfach entsprechen sie auch nicht den Anforderungen an professionelle Arbeitsbedingungen. Schließlich stellt sich die Situation der Kindertagesbetreuung im Vergleich der einzelnen Bundesländer, aber auch innerhalb des jeweiligen Bundeslandes sehr unterschiedlich dar – die Teilhabe- und Bildungschancen jedes Kindes hängen deshalb stark vom Wohnort ab. Für den weiteren Ausbau und somit auch für eine Angleichung der Bildungs- und Lebensverhältnisse in der Kindertagesbetreuung spielt das unzureichende Angebot an KiTa-Fachkräften eine große Rolle.

 

Um hier mehr Klarheit für die Zukunft zu schaffen, zeigt der Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule in sieben datenbasierten Szenarien mögliche Entwicklungstrends auf: für Deutschland insgesamt, differenziert nach West- und Ostdeutschland sowie für die 16 Bundesländer. Die Szenarien konzentrieren sich dabei auf den Fachkräftebedarf für Kindertageseinrichtungen (KiTas) und hier wiederum ausschließlich auf die Betreuung von Kindern im Alter bis zum Eintritt in die Schule. Eine weitere Ausgabe des Fachkräfte-Radars wird sich mit dem Bedarf und Angebot an Fachkräften für die Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter befassen. Den Fachkräfte-Radar können Sie auf der Website der Beretesmann-Stiftung kostenlos herunterladen.

 

Der frühe Zugang zu guter Bildung kann allen Kindern bestmögliche Entwicklungs- und Teilhabechancen eröffnen. Doch was trägt das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) in Deutschland dazu bei? Wichtige Daten und Fakten zu Trends rund um FBBE in allen Bundesländern liefert der Länderreport und Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme. Der Report kann auf der Website der Bertelsmann-Stiftung bestellt werden.

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Studie zu Aufstocker-Haushalten

Trotz eines Arbeitsplatzes sind viele Menschen auf Sozialleistungen angewiesen. Etwa 860 000 müssen aufstocken. Besonders häufig davon betroffen sind Alleinerziehende. Unter allen Haushaltsformen weisen sie das höchste Risiko auf, ihr Arbeitseinkommen aufstocken zu müssen. Mehr als jede oder jeder sechste erwerbstätige Alleinerziehende bezieht zusätzlich SGB-II-Leistungen. Mehr als jeder fünfte Leistungsbeziehende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II – konkret 22 Prozent – ist 2021 einer Erwerbstätigkeit nachgegangen. Insgesamt belief sich die Zahl der Aufstocker im Juni dieses Jahres auf rund 860 000 Menschen, wie eine Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung zeigt.

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Aus dem Land und den Regionen 

5,3 Millionen Euro für Familienangebote und für die Stärkung der Schuldnerberatung

Mit insgesamt 5,3 Millionen Euro baut die Landesregierung Angebote der Familienbildung und Familienberatung sowie die Schuldnerberatung aus. Dies hat Sozialminister Manne Lucha am Donnerstag (16. Dezember) in Stuttgart mitgeteilt. Damit wolle das Land die sozialen Folgen der Pandemie für Familien und armutsgefährdete Menschen mildern.

 

Neben der Erweiterung bestehender Bildungs- und Beratungsangebote werden gezielt neue Angebote geschaffen. Diese sollen Familien dabei unterstützen, Belastungen konstruktiv zu bewältigen und Kinder beim Nachholen pandemiebedingt erschwerter Entwicklungsschritte im emotionalen, sozialen und motorischen Bereich gut zu begleiten. Zudem werden digitale Angebote zur Unterstützung von Familien ausgebaut und Wissenstransfer und lokale Vernetzung zur Verbesserung der Unterstützung von Familien gefördert. Die Maßnahmen sollen ab Januar 2022 umgesetzt werden und bis Ende 2023 laufen.

 

Sobald uns neue Informationen über das Förderpaket vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

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Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder-und Jugendhilfe Förderung durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales, Landesjugendamt Baden-Württemberg,für den Förderzeitraum 2022 –2026

Das Landesjugendamt fördert auch im Jahr 2022 neue Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder-und Jugendhilfe. Auf Vorschlag des Landesjugendhilfeausschusses ist von der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2021 im Haushaltsplan für das Jahr 2022 ein Gesamtbetrag von 400.000 € für die Förderung von Modellvorhaben in der Kinder-und Jugendhilfe eingestellt worden. Bis Ende Februar 2022 können nun Anträge für das Förderprogramm gestellt werden. Für das Jahr 2022 wurden folgende Förderschwerpunkte festgelegt:

 

  • Inklusive Ansätze im Gemeinwesen / im Sozialraum
  • Armuts-und Risikolagen im jungen Erwachsenenalter
  • Demokratiebildung und Digitalisierung
  • Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII) und Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)
  • Fachkräfte-und Führungskräftesicherung

Die Zuschüsse werden nach Maßgabe des Haushaltsplanes auf schriftlichen Antrag gewährt. Anträge sind bis spätestens Montag, 28. Februar 2022, mit allen erforderlichen Anlagen einzureichen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Homepage des KVJS.

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Prof. Dr. Christel Althaus als Vorsitzende im Landesfamilienrat bestätigt

Bei der Mitgliederversammlung des Landesfamilienrates am 7. Dezember wurde die seitherige Vorsitzende Christel Althaus, nominiert vom PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg, einstimmig für eine weitere Amtszeit bestätigt. Wir gratulieren zur Wiederwahl, wünschen viel Erfolg und freuen uns auf weiterhin gute Zusammenarbeit.

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Fördermittel des Gute-Kita-Gesetzes/Inklusion

Aus Fördermitteln des Gute-Kita-Gesetzes wird die Unterstützung der Inklusion in Baden-Württemberg zusätzlich vorangetrieben. So haben alle Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, eine einmalige finanzielle Zuwendung in Höhe von 5000,- Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2022 zu beantragen. Ziel der Fördermaßnahme ist es, insbesondere Kinder mit (drohender) Behinderung, volle Teilhabe am Alltagsgeschehen der Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. 

Das Forum Frühkindliche Bildung ist vom Land mit der Durchführung des Beratungsverfahrens und der Begleitung der Kindertageseinrichtungen bei der Antragstellung beauftragt. Die einmalige Zuwendung pro Kindertageseinrichtung wird auf Antrag im Rahmen der verfügbaren Mittel für die Maßnahme „Weiterentwicklung und Unterstützung inklusiver Kindertageseinrichtungen“ gewährt. Kindertageseinrichtungen, die sich auf den inklusiven Weg gemacht haben oder bereits inklusiv arbeiten, erhalten eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Mobiliar, Spiel- und Bewegungsmaterialien oder für die Raumausstattung.

Voraussetzung für die Antragsstellung ist die Inanspruchnahme eines Beratungsgespräches der antragstellenden Einrichtung. Diese Beratung wird das Forum Frühkindliche Bildung durchführen. 

Wenn Sie an der Förderung interessiert sind und einen Termin für das Beratungsgespräch erhalten möchten, füllen Sie bitte das Formular zur Interessenbekundung aus. Nach dem Beratungsgespräch werden der Einrichtung die Antragsunterlagen zugesendet.  

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Evaluationsbericht zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets in Baden-Württemberg

Zwischen dem 12. April und dem 11. Juni 2021 fand in Baden-Württemberg eine Befragung zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket statt. Befragt wurden alle 44 Stadt- und Landkreise. Die Befragung war Teil der zweijährigen Strategie „Starke Kinder – chancenreich“.

 

Die Ergebnisse zeigen eine deutlich geringere Inanspruchnahmequote in Baden-Württemberg im Vergleich zu (Gesamt-) Deutschland. Dies lässt vermuten, dass die zögerliche Inanspruchnahme nicht am fehlenden persönlichen Bedarf der Kinder liegen kann. Strukturell bedingte Gründe spielen hierbei eine große Rolle. Den Evaluationsbericht können Sie unter dem angegebenen Link einsehen.

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Informationen zum Wohnungsverweis in Fällen häuslicher Gewalt

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat die Broschüre "Informationen zum Wohnungsverweis in Fällen häuslicher Gewalt" herausgegeben. Denn der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Und wenn die eigene Wohnung kein Ort mehr des Schutzes ist, ist das keine Privatsache  mehr. Daher sollten alle Betroffenen von häuslicher Gewalt ihre Rechte kennen und in Anspruch nehmen.

Die vorliegende Broschüre gibt praxisnahe und wertvolle Unterstützung sowie Hinweise im Zusammenhang mit dem Wohnungsverweis. Aufgegriffen werden die wichtigsten Fragen und Antworten zur genauen Rechtslage, aber auch weitere Möglichkeiten zur Hilfe und Unterstützung.

Sie können die Handreichung unter dem angegebenen Link einsehen bzw. herunterladen.

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Kurzfilm: Was sind Mütterzentren?

Mütterzentren sind mit ihren offenen Treffs zu Familien- und Generationenübergreifenden Angeboten nicht nur Orte für Begegnungen. Mütterzentren begleiten Familien über die Kleinkindphase hinaus und haben die ganze Familie im Fokus. Sie bieten Unterstützung im Alltag für frischgebackene Eltern und neu zugezogene Familien. Sie bilden, vernetzen und sind für viele Frauen die einzige Möglichkeit erste Berufserfahrungen zu sammeln und ihr Selbstbewusstsein zu stärken. Aber auch Väter sind in den Mütterzentren herzlich willkommen!

 

Das Mütterforum Baden-Württemberg ist der Dachverband von 50 unabhängigen Mütterzentren, Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser in unserem Land und Mitglied im Paritätischen. In einem beeindruckenden, dreieinhalbminütigen Video erzählen Koordinatorinnen und Aktive aus dem Müze Süd Familienzentrum Stuttgart, was ihr Zentrum zu einem besonderen Ort macht und warum sie diesen Raum so schätzen.

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Stuttgarter Bündnis für Integration

Das "Stuttgarter Bündnis für Integration" hat zum 20. jährigen Jubiläum eine Broschüre heraus gegeben. Die Publikation enthält einen Rückblick auf die Schwerpunkte der Stuttgarter Integrationsarbeit der letzten 20 Jahre und beleuchtet gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen, die es im Sinne einer nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung gemeinsam zu meistern gilt.

Das erste gesamtstädtische Strategiepapier „Ein Bündnis für Integration“ wurde am 14. November 2001 vom Stuttgarter Gemeinderat verabschiedet und wird seitdem stetig fortentwickelt. Es beschreibt, wie Chancengerechtigkeit und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten verbessert werden und benennt die wichtigsten Handlungsfelder der Integrationspolitik. Das Stuttgarter lntegrationskonzept steht zugleich für eine breite Verantwortungsgemeinschaft von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Sinne eines guten Zusammenlebens aller Menschen in unserer Einwanderungsstadt.

 

Darüber hinaus ist das Bündnis Vorbild für andere Städte in Deutschland und Europa — von der Sprachförderung, über Bildung, interkultureller Öffnung der Verwaltung, bis hin zur Flüchtlingsintegrationsarbeit und der Einrichtung eines Welcome Centers für Neuzugewanderte. Sie können die Broschüre unter dem angegebenen Link herunterladen.

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Portal für Frühe Hilfen in Stuttgart

Die Stadtverwaltung Stuttgart hat eine Website zu Frühen Hilfen in Stuttgart erstellt. Auf dieser finden junge Familien Informationen und Angebote zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu allen Familienthemen von der Schwangerschaft und Geburt über Kinderbetreuung, Möglichkeiten der Begegnung bis finanzielle Unterstützungsleistungen. Die Website ist unter dem angegebenen Link zu erreichen.

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SCHNELL GESUND GÜNSTIG - Ein Kochbuch von und für Alleinerziehende

Das Netzwerk Alleinerziehendenarbeit Baden-Württemberg bietet seit 2007 eine Plattform für Alleinerziehende und engagiert sich in Politik und Gesellschaft für deren Belange.
 

Gemeinsam mit Betroffenen und Expert*innen vom Ernährungszentrum Oberschwaben sowie Chefköch*innen entstand ein kulinarisches Werk mit tollen Tipps und Rezepten. Es punktet durch leckere, gesunde Ideen, die einfach und schnell zubereitet sind.
 

Zudem werden in dem Kochbuch Einelternfamilien vorgestellt. Damit möchte das Netzwerk auf deren besondere Lebenssituation, die Herausforderungen, aber auch ihre Stärken aufmerksam machen. Ganz aktuell: Auch die Corona-Krise macht(e) deutlich: Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, Homeschooling, Einkommenseinbußen, Sorgen um die Gesundheit und die Existenz treffen viele Alleinerziehende besonders hart. Das Kochbuch kann kostenlos bestellt oder als pdf heruntergeladen werden.

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Aus dem Gesamtverband 

PARITÄTISCHER Armutsbericht 2021

Der PARITÄTISCHE Gesamtverband hat am 16.12.2021 den Armutsbericht 2021 veröffentlicht. Mit der aktuellen Auswertung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes liegen erstmals Armutsdaten für das Pandemiejahr 2020 vor. Verschiedene Studien setzten sich bereits mit der Frage von Einkommenseinbußen, insbesondere von Arbeitnehmer*innen und
Selbständigen, in der Pandemie auseinander. Die Mikrozensusdaten geben nun Hinweise darauf, wie weit diese Einkommenseinbußen Menschen tatsächlich unter die Armutsschwelle drückten.

 

Der erste wichtige Befund: Noch nie wurde auf der Datenbasis des Mikrozensus eine höhere Armutsquote in Deutschland gemessen als 2020. 16,1 Prozent der Bevölkerung bzw. 13,4 Millionen Menschen müssen danach zu den Armen in diesem Lande gerechnet werden – ein neuer trauriger Rekord. Den aktuellen PARITÄTISCHEN Armutsbericht "Armut in der Pandemie" können Sie auf der Seite unseres Gesamtverbandes herunterladen. Die Pressemeldung zum Armutsbericht finden Sie hier. Die Zumeldung unseres Landesverbandes können Sie hier abrufen.

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PARITÄTISCHER Teilhabebericht

Der aktuelle Paritätische Teilhabebericht zeigt, dass Behinderung immer mehr zum Armutsrisiko wird. Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember legt das Projekt „Teilhabeforschung: Inklusion wirksam gestalten“ seinen aktuellen Teilhabebericht vor. Das Projekt ist an der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbandes angesiedelt und wird von der Aktion Mensch Stiftung gefördert.

Die zentralen Ergebnisse, der in diesem Bericht präsentierten Analysen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

  • Es lässt sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem Vorliegen einer Behinderung und der Armutsbetroffenheit erkennen. Seit Mitte der 2000er Jahre leben Menschen mit Behinderung deutlich häufiger in einem Haushalt mit einem Einkommen unterhalb der Armutsschwelle. Die Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Behinderung sind im zeitlichen Verlauf in der Tendenz gewachsen. Besonders deutlich sind die Unterschiede bei Personen im mittleren Lebensalter, also in der Gruppe der 26- bis 49- und 50- bis 64-Jährigen, wohingegen für ältere Personen (ab einem Alter von 65 Jahren) kaum belastbare Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Behinderung festgestellt werden können.
  • Armutsbetroffene Menschen mit Behinderung sind im Durchschnitt deutlich älter als einkommensarme Menschen ohne Behinderung. Wenig überraschend gibt daher der Großteil der einkommensarmen Menschen mit Behinderung auch an, eine Rente bzw. Pension zu beziehen. Auch viele Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sind in der Gruppe der einkommensarmen Menschen mit Behinderung enthalten.
     
  • Bei der Betrachtung längerer Zeiträume lebt im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung ein höherer Anteil der Menschen mit Behinderung zumindest punktuell in prekären finanziellen Verhältnissen, Tendenz steigend.

Eine Zusammenfassung des Berichts in leichter Sprache gibt es hier. Die Studie des DIW zum Bericht können Sie hier einsehen bzw. herunterladen. Die Zumeldung unseres Landesverbandes zu der Pressemitteilung des Gesamtverbandes können Sie hier abrufen.

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PARITÄTISCHER spricht sich für allgemeine Impfpflicht aus

Der Verbandsrat des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes hat sich in seiner Sitzung am 10.12.2021 für eine allgemeine Impfpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, in die Vorbereitungen dafür einzusteigen sowie die damit verbundenen offenen Fragen verfassungsrechtlicher, medizinischer und operativer Natur zu klären. Nur mit einer verpflichtenden Impfung aller, die sich impfen lassen können, können die Pandemie eingedämmt, vulnerable Gruppen umfassend geschützt und das strapazierte Gesundheitssystem entlastet werden, so die Begründung.

 

Eine Impfpflicht nur für bestimmte Einrichtungen, hält der Verband in der derzeitigen Lage allein nicht für zielführend, um mittel- und langfristig aus der Pandemie zu kommen. Ein umfassender Schutz erfordere eine hohe Impfquote innerhalb der gesamten Bevölkerung. “Das Virus kennt keine Einrichtungsgrenzen. Die Eindämmung der Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nun sind alle gefragt. Impfanstrengungen müssen weiter intensiviert werden, dazu gehören entsprechende Ressourcen, aber insbesondere auch viel mehr zielgruppenspezifische und aufsuchende Impfmöglichkeiten.”

 

Der Verbandsrat des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes bestimmt die verbandspolitischen, finanzpolitischen und sozialpolitischen Positionen und Richtlinien. Er setzt sich aus Mitgliedern der Paritätischen Landesverbände und den überregionalen Mitgliedsorganisationen zusammen.

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Serviceseite Digitalisierung

Das Digitalisierungsprojekt #GleichImNetz hat seine Info-Angebote neu sortiert und um eine Liste von Digitalisierungs-Ansprechpartner*innen in den Landesverbänden erweitert. Im Landesverband Baden-Württemberg ist Herr Philip Bayer Ihr Ansprechpartner zu Fragen rund um Digitalisierung. Sie erreichen ihn unter bayer@paritaet-bw.de

 

 

Weiterhin finden sich dort

  • Infos zur Digitalisierungs-Förderprogrammen
     
  • eine Übersicht von Konferenzen und Tagungen mit Digitalisierungs-Bezug
     
  • Weiterbildungsangebote mit Schwerpunkte Digitalisierung bei Paritätischen Bildungsträgern
     
  • Internet-Ressourcen für Digitalisierungswissen bei weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen
     
  • und natürlich die #GleichImNetz-Download-Ecke
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