Familie aktuell 01 / 2022

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01 / 2022
07.03.2022

Familie aktuell

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»Aus der Landesebene »Aus der Bundesebene »Aus dem Landesverband

Flagge Ukraine

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Der Russland- Ukraine Krieg hat weltweit Entsetzen und Fassungslosigkeit ausgelöst. Kaum jemand hätte mit einem neuen Krieg mitten in Europa gerechnet. Die Solidarität mit Ukraine und den fliehenden Menschen ist groß und überwältigend.

 

Erstmalig haben die EU-Innenminister*innen einen Rats-Beschluss zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie getroffen. Damit ist in der gesamten Europäischen Union der Weg frei für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. In der Folge haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

 

Wir begrüßen diese Entscheidung der EU-Innenminister*innen sehr und sind zutiefst bestürzt darüber, dass erst ein Krieg in Europa ausbrechen musste, um schnelle humanitäre Hilfe und Schutz europaweit möglich zu machen. Wir hätten uns diese sensationelle Hilfs-und Aufnahmebereitschaft Europas auch für die Geflüchteten aus Syrien, Afghanistan, Irak und den afrikanischen Ländern gewünscht. Tagtäglich sterben Zuflucht suchende Menschen an den EU-Außengrenzen. Auch sie haben das Recht auf humanitäre Hilfe und Schutz und sollten ebenfalls zügig aufgenommen werden. Denn es sind immer Menschen die fliehen, egal aus welchem Land und Kulturkreis sie kommen.

 

Uns erreichen täglich zahlreiche Anrufe und E-Mails mit Angeboten zu Sachspenden und privaten Unterbringungsmöglichkeiten. Wir geben diese relevanten Organisationen weiter und danken Ihnen für Ihre Hilfsbereitschaft. Unser Dank gilt vor allem unseren Mitgliedsorganisationen, die trotz großer Gefahren vor Ort Hilfe und Unterstützung leisten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Feray Şahin

Aus der Landesebene 

Ukraine Informationsseite des Landes

Das Migrationsministerium Baden-Württemberg hat alle wichtigen Informationen zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um die Ukraine aufgelistet.

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Förderaufruf „Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut“

Herr Minister Lucha ruft dazu auf, Anträge im Rahmen des neuen veröffentlichten Förderaufrufs „Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut“ einzureichen. Alle Informationen und Dokumente hierzu entnehmen Sie bitte der Fachinformation unter dem angegebenen Link

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DKSB-Fortbildung Schutzkonzept-Berater*in

Der Landesverband des Deutschen Kinderschutzbundes startet im Juli die nächste Fortbildungsreihe „professionelle Beratung zur Implementierung von Schutzkonzepten in Vereinen und Verbänden“.

Nähere Informationen zu den Inhalten der Fortbildung, Zielsetzung und Zugangsvoraussetzungen, Termine sowie den Link zur Anmeldung finden Sie in der Ausschreibung unter den angegebenen Link. Anmeldeschluss ist der 13.06.2022

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Aus der Bundesebene 

Unterstützungsmöglichkeiten und Informationen für Menschen aus der Ukraine

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine Informationsseite mit Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland in ukrainischer Sprache erstellt. Diese erreichen Sie unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html;jsessionid=80BED8CF378CEDBF705F3F312C728DB3.internet532#doc1110318bodyText2

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt die geflüchteten Menschen aus der Ukraine kurzfristig mit Projekten. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem unten angegebenen Link:

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Mit Kindern über Krieg sprechen

Das Referat Kinderbetreuung im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat in seinem 465. Newsletter Kindertagesbetreuung Hinweise für Eltern und Fachkräfte gegeben, wie diese kindliche Ängste und Sorgen ernst nehmen und mit ihnen über die Ereignisse in der Ukraine sprechen können. Diesen Newsletter geben wir Ihnen zur Kenntnis weiter.

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Hilfefonds für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat kurzfristig einen Hilfsfonds für geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien aus der Ukraine aufgesetzt, aus dem mit 200.000 Euro geholfen wird.

Aus diesem sollen psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, Freizeit- und Bildungsmaßnahmen  – kurz: alles, was nötig ist, dass Kinder und Jugendliche so gut es geht in Deutschland ankommen und kindgerecht leben können, finanziert werden.

Gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen, können bem Kinderhilfswerk Hilfsgelder beantragen. Förderrichtlinien und Antragstellung finden Sie auf folgender Seite: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen/

Auch Einzelfallhilfe ist möglich. Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.dkhw.de/foerderung/kindernothilfefonds/antrag-hilfe-fuer-gefluechtete-kinder/

Fragen und Antworten zum KJSG

Auf der Seite des DIJuF finden Sie Fragen und Antworten die das KJSG in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe aufwirft. Diese sind in verschiedene Rubriken zugeordnet und recht übersichtlich gestaltet.

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Leitfaden zur Anrufung des Familiengerichts bei Kindeswohlgefährdung

Die Ständige Fachkonferenz 2 (SFK 2) "Familienrecht und Soziale Dienste im Jugendamt" hat zu der in 2021 veröffentlichten "Handreichung zur Anrufung des Familiengerichts bei Kindeswohlgefährdung" einen Leitfaden erstellt. Dieser listet die wichtigsten Punkte auf, die bei einer Anrufung des Familiengerichts wegen Kindeswohlgefährdung zu berücksichtigen sind.

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Entlastungspaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Paket beschlossen, das alle Menschen in diesem Land entlasten soll. Der PARITÄTISCHE und andere Sozialverbände haben mit Kritik auf das beschlossene Entlastungspaket für deutsche Haushalte reagiert. Angesichts der derzeit hohen Energiepreise seien die von der Regierung eingebrachten Maßnahmen völlig enttäuschend und sozial ungerecht. Zudem blieben Hartz-IV-Empfänger mit einer kleinen Einmalzahlung auf der Strecke, hieß es aus unserem Gesamtverband.

Das von der Ampel-Koalition am Mittwochabend auf den Weg gebrachte milliardenschwere Entlastungspaket sieht unter anderem einen Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder in Höhe von 20 Euro pro Monat vor. Dieser soll bis zur Einführung der Kindergrundsicherung denjenigen Kindern helfen, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen. Zudem sollen Grundhilfeempfänger eine Einmalzahlung von 100 Euro erhalten. Das Entlastungspaket tritt zum 1. Juli in Kraft.

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Stellungnahme des Expert*innenrats zu COVID-19 zur Notwendigkeit einer prioritären Berücksichtigung des Kindeswohls

Der Expert*innenrat der Bundesregierung hat in seiner Stellungnahme auf die Notwendigkeit einer prioritären Berücksichtigung des Kindeswohls in der Pandemie hingewiesen und Empfehlungen für notwendige Maßnahmen abgegeben.

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Kindergrundsicherung

Das Bündnis Kindergrundsicherung hat seine Broschüre aktualisiert. In dem Konzept wurden neben den aktualisierten Zahlen auch eine Ergänzung/Klarstellung für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung, die die Kindergrundsicherung gemäß aktueller Kindergeldregelung auch über das 25. Lebensjahr hinaus bekommen können vorgenommen. Hier finden Sie die FAQs zum Konzept 2022: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/download/Buendnis%20KGS_FAQ_Web_02-2022.pdf

Das aktualisierte Konzept 2022 können Sie unter dem angegebenen Link unter diesem Beitrag abrufen.

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Leitfäden für sensibles Dolmetschen zum Gewaltschutz

Die Frauenhauskoordinierung e.V. hat gemeinsam mit der Berliner Initiative für gutes Dolmetschen drei Leitfäden zum sensiblen Dolmetschen mit gewaltbetroffenen Frauen erarbeitet.

Diese sind im Kontext für die Arbeit im Frauenhaus oder in der Fachberatung bei Gewalt entstanden, aber sicher hilfreich im Kontext anderer Beratungen. Die Leitfäden stehen unter dem angegebenen Link zum Download bereit.

•            Leitfaden 1 richtet sich an Berater*innen in Fachberatungsstellen

•            Leitfaden 2 soll Dolmetscher*innen bei der Arbeit in diesem Kontext unterstützen und

•            Leitfaden 3 umfasst kurze, mehrsprachige Informationen für Klient*innen.

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Broschüre „Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“

Der LSVD und BV Trans* haben gemeinsam die Broschüre „Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“  12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit veröffentlicht. Die Broschüre informiert in kurzen Abschnitten und liefert konkrete Argumente gegen die kursierenden Falschinformationen und Vorurteile. Sie richtet sich an alle Personen, die gerne mehr über diese Themen erfahren möchten oder in den angesprochenen Auseinandersetzungen nach überzeugenden Argumenten suchen.  Aktuell sind die Printexemplare vergriffen, aber sie kann als pdf heruntergeladen werden.

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Breites Bündnis fordert Soforthilfen für die Ärmsten

Zahlreiche bundesweite Organisationen – darunter viele Paritätische Mitgliedsorganisationen – kritisieren die Bundesregierung in einem offenen Brief für ausbleibende Hilfen für die Ärmsten, die gerade vor dem Hintergrund von Preissteigerungen und der Coronakrise dringend notwendig sind. Sie fordern sofortige Unterstützung für Betroffene.

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Familien unter Druck - Bundesweite forsa-Befragung von Eltern

Von allen Seiten gibt es gut gemeinte Ratschläge, aber auch handfeste Kritik zur Kindererziehung von Eltern. Wie sehr sich Eltern tatsächlich kritisiert fühlen, zeigt nun die aktuelle, repräsentative forsa-Befragung, die von der Bepanthen-Kinderförderung in Auftrag gegeben wurde. Demnach erlebt die deutliche Mehrheit aller Eltern Kritik an ihrer Kinderziehung. Die negativen Rückmeldungen gehen nicht spurlos an den kritisierten Eltern vorbei. Ganze 41 Prozent der Eltern sehen aufgrund der wahrgenommenen Kritik ihre Erziehungskompetenz grundsätzlich in Frage gestellt.

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"DasSchweigen beenden" Beiträge zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Eine Artikelserie zur Aufarbeitung, die 2021 in der FAZ erschienen ist, ist jetzt als Sammelband erhältlich. Darin weisen 21 Autorinnen und Autoren den Weg für die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in den kommenden Jahren.

 

Ihre Texte bilden die Vielfalt der Themen und Herausforderungen ab, mit der sich die Aufarbeitung in Deutschland auseinandersetzen muss. So werden verschiedene Tatkontexte beleuchtet, etwa die Familie, der Sport, die Kirchen, Heime und Schule. Aber auch grundlegende Aspekte der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs werden in den Blick genommen. Dazu gehören die Unabhängigkeit von Aufarbeitung, die Bedeutung des Sprechens und des Zuhörens, Gerechtigkeit und Anerkennung oder Beteiligung von Betroffenen in Aufarbeitungsprozessen. Ebenso einbezogen werden die internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs oder auch die Aufarbeitung im Kontext DDR.

 

Die Autorinnen und Autoren verweisen mit ihren Beiträgen darauf, dass die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sowohl ein Recht inzwischen erwachsener Betroffener einlöst als auch die soziale Position von Kindern und Jugendlichen heute stärkt.

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Zukunftsforum Familie: Positionspapier

Bezahlbarer, familiengerechter Wohnraum und ein passendes Wohnumfeld sind grundlegend für ein gutes Familienleben. Vor diesem Hintergrund formuliert das ZFF in einem Positionspapier politische Forderungen und Handlungsempfehlungen zur Gestaltung einer familiengerechten Wohnungspolitik.

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PARITÄTISCHE Stellungnahme zum OZG

Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, bis 31. Dezember  2022 „ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale  anzubieten“. Als Adressaten mit umfasst, sind die Träger der Sozialversicherung und  die Kommunen als Teile der Länder. Das Themenfeld "Familie und Kind" liegt in der Verantwortung des BMFSFJ und des Bundeslandes Bremen und berührt auch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (Betreuung, Adoption, Pflegekinder) sowie familienrechtliche bzw. familienunterstützende Leistungen.

Folgende Leistungsbereiche sollen zunächst umgesetzt werden:
mehr Informationen unter: https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/umsetzung/themenfelder/familie-und-kind/familie-und-kind-node.html


•    Adoption und Pflegekinder
•    Betreuungs- und Kulturangebote
•    Eheschließung
•    Elterngeld
•    Familienförderung
•    Geburt
•    Kombinierte Familienleistungen
•    Namensänderung
•    Schwangerschaft

 

Der Paritätische Gesamtverband weist in seiner aktuellen Stellungnahme z. B. darauf hin, dass Verwaltungsleistungen den Bürger*innen dienen und ihnen aus der Digitalisierung keine Nachteile entstehen dürfen, dass es weiterhin ein Recht auf analoge Beratung geben muss und die Nutzung des nicht elektronischen Angebotes nicht mit faktischen Hürden wie langen Warte- und Bearbeitungszeiten oder stark eingeschränkten Öffnungszeiten verbunden sein darf.

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Aus dem Landesverband 

Online-Vortrag "Rassismuskritik in der Sozialen Arbeit"

Im Rahmen der Fachgruppe Migration am 16.3.2022 ist ein Fachvortrag zum Thema „Rassismuskritik in der Sozialen Arbeit“ geplant. Gastrednerin ist Fr. Prof. Dr. Nivedita Prasad, Alice Solomon Hochschule Berlin.

 

Da das Thema für viele interessant sein könnte,  möchten wir den Part mit Fr. Dr. Prasad (Vortrag mit anschließender Diskussion) öffnen und freuen uns über rege Teilnahme und Austausch. Bitte melden Sie sich über den nachstehenden Link bis zum 14.3.2022 12.00 Unr an.

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Save the Date: Fachgruppe Familie

Die nächste Sitzung der Fachgruppe Familie findet am 04.05.2022 von 10:00 bis 14:00 Uhr digital via Zoom statt.

 

Neben Frau Katrin Frank, Referentin für  Familienhilfe/-politik, Frauen und Frühe Hilfen am PARITÄTISCHEN Gesamtverband, die uns über aktuelle Entwicklungen aus der Bundesebene berichten wird, sind Herr Dr. Michael Wolff, Sozialministerium Baden-Württemberg und Frau Rosemarie Damüller, Geschäftsführerin des Landesfamilienrates in Baden-Württemberg eingeladen.

 

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Die Einladung mit der Tagesordnung und den Zugangsdaten erhalten Sie im April.