Infobrief Menschen mit Behinderung 06 /

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06. Juni 2017

Infobrief Menschen mit Behinderung

Inhalt

» Hinweise für die Antragsstellung »Alles klar - keiner weiß Bescheid?!!

BTHG Grafik

§ 32 Ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung

Liebe PARITÄTERINNEN und PARITÄTER,

am 29. Mai 2017 lud das Ministerium für Soziales und Integration interessierte Mulitiplikatoren zu einer offiziellen Informationsveranstaltung zur ergänzenden, unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 BTHG ein.

Die Antragsformulare vom Bund sind nun veröffentlicht und unter anderem  hier und abrufbar:

http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Gesetzesvorhaben/BTHG/EUTB/EUTB_node.html

 

Hinweise für die Antragsstellung  

Bezugnehmend auf die Hinweise von Bund und Land möchten wir Ihnen folgende Hilfestellungen für die Antragsstellung geben. Grundlage ist das Formular "Antragsformular EUTB".

Punkt 4.1.2: Besondere Erfahrungen mit spezifischen Teilhabebeinträchtigungen

Hier können Sie nicht nur "Ihren" speziellen Fokus ankreuzen, sondern ebenfalls die Expertisen, auf die Sie durch Kooperationen und Netzwerke zurück greifen können. Zu den bestehenden Netzwerken können Sie bereits vorher in 4.1.1 eingehen. Wenn Kooperationen zu Einrichtungen unterschiedlicher Verbände bestehen - umso besser. Das unterstützt die Argumentationsschleifen für die "Unabhängigkeit" (Punkt 4.2)

Punkt 4.2: Unabhängigkeit des Antragstellers

Die Anforderung der "Unabhängigkeit" bleibt in der Konkretisierung ungeklärt. Lediglich der Hinweis, dass Leistungserbringer nur in Ausnahmefällen (bspw. bei regionalen Versorgungslücken) eine Chance auf Förderung erhalten, ist nochmal deutlich geworden. Demzufolge liegt nach wie vor der Förder-Fokus auf den organisierten Selbsthilfeorganisationen.  Bei der Antragsstellung ist Ihre Kreativität gefragt, wie man die Unabhängigkeit gewährleistet. Beispielhaft könnten das bereits gute Kooperationen zu anderen Organisationen und Einrichtungen sein und insbesondere auch Verpflichtungen zur Unabhängigkeit der Beratenden.

Punkt 4.4: Durchführungsort

Dieser Punkt ist insbesondere für Organisationen interessant, die bundesweite Beratungsangebote innehalten. Hier sind Überschneidungen für die Kooperation zu angrenzenden Bundesländern möglich. Der Hauptsitz muss dann jedoch in Baden-Württemberg sein.

Punkt 5.1: Beratungsangebot

Hier konkretisieren Sie anhand der bereits vorhandenen Erfahrungen Ihr Beratungsangebot und reichern es mit der geplanten Erweiterung bezüglich regionaler Zuständigkeit, Peer-Counseling, weiteren Teilhabebeinträchtigungen und Zugängen an.

Wichtig ist, dass bzgl. der Beratungsinhalte (5.1.1) nicht nur die Lebensplanung fokussiert wird. Die Beratung sollte demzufolge allumfassend sein und insbesondere auch Rechtskompetenz einschließen. (Konkretisierung dann in 5.3.2).

Bitte nennen Sie hier auch Ihre Kooperationen zu anderen Organisationen und Einrichtungen, um möglichst viele Teilhabebeeinträchtigungen abzudecken. Es ist möglich via Vergabe von Aufträgen, die Beratung im Einzelfall an Kooperationspartner zu vergeben, die spezifische und notwendige Expertise aufweisen (6.1.3). Auch hier muss wiederum die Unabhängigkeit in der Beratung gewährleistet sein. Eine Möglichkeit wäre es,  dafür ebenfalls Neutralisationserklärungen standardisiert zu installiert .

Auch zur  regionalen Abdeckung der Angebote muss eine Aussage getroffen werden. Als Richtgröße gilt eine Vollzeitstelle für ca. 140.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Punkt 5.3.1: Qualifikation und Fachkenntnisse

Als Beraterin bzw. als Berater sind nur Personen zugelassen, die eine entsprechende Qualifikation und/oder Erfahrung in der Beratung von Menschen mit Behinderung nachweisen können. Neben rechtlichen Kenntnissen gehören dazu auch Kompetenzen in Beratungsmethoden, Kristenintervention, etc.

Die Beratenden und Ehrenamtliche sind zur Teilnahme an Qualifizierungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet. Diese müssen innerhalb der ersten 6 Monate des Bewilligungszeitraums erfolgen. Die Qualifizierungsmaßnahmen sind noch zu entwickeln und können via Vergabe (6.1.3) ausgelagert werden.

In 5.3.1.2 kann ergänzend noch die Möglichkeit der kollegialen Beratung zu kooperierenden Diensten im jeweiligen Netzwerk aufgeführt werden, um etwaigen speziellen Anforderungen in der Beratung gerecht zu werden.

Punkt 5.3.2: Peer Counseling

Dies ist ein entscheidender Punkt für die Förderung und sollte sorgfältig beantwortet werden. Wichtig sind sämtliche Vorerfahrungen, konzeptionelle Ausrichtungen, Qualifizierungsmaßnahmen, etc., die sie diesbezüglich bereits gemacht haben. Lassen Sie keine noch so vermeintliche Kleinigkeit in den Argumentationsschleifen aus.

Punkt 5.3.1: Ehrenamt

Ebenfalls ein wichtiger Punkt, der sorgfältig ausgeführt werden sollte. Wichtig ist hier noch der Punkt 5.3.3.5, der Aussagen über die Qualifizierung macht. Vergessen Sie hierbitte nicht, die Anbindung an Fallbesprechungen, Supervisionen, Hintergrundpräsenzen, etc. zum verantwortungsvollen Einsatz von Ehrenamtlichen. aufzuführen.

Punkt 5.4: Genderaspekt

Siehe Anlage "Leitfaden für Gender Mainstreaming". Achten Sie bitte bereits in Ihrem Antrag auf die männliche/weibliche Form.

Punkt 5.5: Datenschutz

Vergessen Sie bei diesem Punkt bitte nicht jeweiligen Aussagen zum Datenschutz bei den geplanten Beratungsformen (per Email, Skype, etc.).

Ebenfalls zu den Vorgaben von datenschutzrechtlichen Dokumentationen und deren Aufbewahrung.

Punkt 5.6: Erfolgskontrolle

Hier geht es, anders als bisher angenommen, nicht ausschließlich um die Quantität sondern vielmehr um die Qualität der Beratung. Im besten Fall erstellen Sie Beratungsprotokolle, indem Sie die Zugänge, Behinderung, Beratungsinhalte und - ergebnisse dokumentieren. Somit lassen sich beide Aspekte nach Ablauf der ersten Förderperiode sehr gut dokumentieren. 

 

Punkt 5.7: Eigeninteresse

Hier ist Ihre leidenschaftliche Prosa gefragt, welche ideellen  Ziele Sie mit dem Angebot verfolgen.

Alles klar - keiner weiß Bescheid?!! 

Ihren Antrag reichen Sie hier ein:

Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH

Kronenstr. 6, 1011 Berlin

www.gsub.de

Beratungshotline: 030 284 09300

Mail: EUTB@gsub.de

Die gsub leitet Ihren Antrag nach einer ersten Prüfung der Formalien an die jeweiligen Bundesländer zur Stellungnahme weiter. Das Ministerium in Baden-Württemberg erstellt dann ein Ranking der Anträge und hält bei Bedarf bzw. zur Klärung der regionalen Gegebenheiten mit der jeweiligen Kommune des Antragsstellers Rücksprache. Daher könnnte es vorteilhaft sein (je nach "atmosphärischer Gegebenheit vor Ort") Ihre jeweilige Kommune über Ihren Antrag und Ihre Kompetenz für die Erfüllung der Beratungsstelle zu kommunizieren.

Die abschließende Bewilligung erfolgt dann über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Fördermittel werden dann direkt an den Antragssteller weiter geleitet. Die Mittel werden also nicht über das Land verteilt.

Toi-Toi-Toi!

Lassen Sie sich bitte von dem umfangreichen Antragsverfahren nicht abschrecken. Wir geben Ihnen selbstverständliche individuelle Unterstützung, sofern Sie diese benötigen.

Wir wünschen Ihnen nun viel Erfolg und gutes Gelingen!

smiley

P.s.:Wenn Sie einen Förderantrag stellen, wären wir sehr dankbar über eine kurze Informationen ,  damit wir das Verfahren mit verfolgen können.yes