Personal aktuell 23 / 2022

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23 / 2022
13.04.2022

Personal aktuell

Verteiler: Servicebereich Personal

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»Gesetzgebung »BGW »Netzwerk Personal »Fortbildungsangebote

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen aus dem Servicebereich Personal des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.

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Mit herzlichen Grüßen

Bettina Schweizer

 

 

Gesetzgebung 

Statusfeststellung: Diese Änderungen gelten ab dem 1. April 2022

Statusfeststellung: Diese Änderungen gelten ab dem 1. April 2022

Mit dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV soll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das Verfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin, durchgeführt. Beteiligte, die eine Statusfeststellung beantragen können, sind die Vertragspartner (z. B. Auftragnehmer und Auftraggeber), jedoch keine anderen Versicherungsträger. Jeder Beteiligte kann das Anfrageverfahren allein beantragen, die Beteiligten brauchen sich in der Beurteilung der Erwerbstätigkeit nicht einig zu sein. Aus Beweisgründen ist für das Anfrageverfahren die Schriftform vorgeschrieben. Dazu haben die Beteiligten einen Antrag auszufüllen, der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angefordert werden kann. Der Antragsvordruck kann außerdem aus dem Internet abgerufen werden.

Das Anfrageverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund entfällt, wenn bereits durch eine Einzugsstelle außerhalb eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV (z. B. im Rahmen einer Entscheidung über eine freiwillige Versicherung, eine Familienversicherung, einer Prüfung nach § 28h Abs. 2 SGB IV) oder durch einen Rentenversicherungsträger (im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 SGB IV) ein Verfahren zur Feststellung des Status der Erwerbsperson durchgeführt oder eingeleitet wurde.

Mit Wirkung vom 1. April 2022 wird das optionale Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund umfassend reformiert.

Weitere Informationen zu den Änderungen und zum Verfahren erhalten Sie hier:

https://www.informationsportal.de/statusfeststellung-diese-aenderungen-gelten-ab-dem-1-april-2022/

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/statusfeststellungsverfahren.html

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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Schreiben des Sozialministeriums zur Corona VO Absonderung

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Schreiben des Sozialministeriums zur Corona VO Absonderung

Amtschef, Herr Prof. Dr. Lahl, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (MSI) weist in einem Schreiben die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg auf die Vorschrift des § 2 Abs. 3 der CoronaVO Absonderung hin. Diese bietet die Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der medizinisch-pflegerischen Versorgung Ausnahmen von der Absonderung krankheitsverdächtiger und positiv getesteter Personen zuzulassen. Die Gesundheitsämter werden gebeten, einfache und zielführende Entscheidungsverfahren zu implementieren, um den Einrichtungen in begründeten Fällen eine schnelle Verfügbarkeit des positiv getesteten Personals zu ermöglichen.

Das Schreiben von Herrn Prof. Dr. Lahl entnehmen Sie bitte dem Anhang der nachstehenden Fachinformation des Servicebereichs Recht auf unserer Homepage: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/

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BGW 

BGW aktualisiert Arbeitsschutzstandards für verschiedene Branchen

BGW aktualisiert Arbeitsschutzstandards für verschiedene Branchen

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die nachstehenden Branchen an die neuen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben im April angepasst (Informationen zum Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetz s. Fachinfo vom 20.03.2022):

  • Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Dienste (04.04.2022)
  • Pflege und Betreuung (04.04.2022)
  • Reha-Klinken (12.04.2022)

Wenn für Ihre Branche kein Standard vorliegt, gilt: Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen und Schutzmaßnahmen für die jeweilige betriebliche Situation festzulegen. Ändern sich - wie durch das Coronavirus - die Arbeitsbedingungen, ist die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Das heißt: Betriebe sind auch ohne konkrete Festlegungen verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung um Maßnahmen zum Infektionsschutz zu ergänzen.

Ein allgemeiner SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sind neben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung mit Maßnahmen zum Infektionsschutz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht worden. Sie unterstützen die Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung. Gelten höhere Anforderungen durch Verordnungen des Bundes, der Länder bzw. der Landkreise, so haben diese Vorrang.

Ergänzender Hinweis zur SARS-CoV-2 Übersichtsseite der DGUV zur Information der Betriebe im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in der Pandemie (Stand 05.04.2022): https://www.dguv.de/de/praevention/corona/index.jsp

Netzwerk Personal 

Einladung zum 2. Personalleiter*innen-Treffen

Einladung zum 2. Personalleiter*innen-Treffen

Am 09.05.2022 von 9.00 bis 15 Uhr findet das 2. digitale

"Personalleiter*innen-Treffen"

des Netzwerks Personal statt.

Zielgruppe: Personalleiter*innen und sonstige Personalverantwortliche

Ziele: Die Teilnehmer*innen erhalten aktuelle Informationen zu ausgewählten Themen des Arbeitsrechts sowie die Möglichkeit des Austauschs.

Wir freuen uns sehr auf ein Wiedersehen der Teilnehmer*innen aus dem letzten Jahr und auch darauf, neue Netzwerker*innen begrüßen zu dürfen!

Ihr Netzwerk-Team Anke Kopp und Bettina Schweizer

Die Veranstaltung ist kostenfrei und exklusiv für Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg vorgesehen.

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Neues Netzwerk-Format: "FAQ-Time Personal"

Neues Netzwerk-Format: "FAQ-Time Personal"

Hiermit möchte Sie das Netzwerk Personal ganz herzlich zu „FAQ-Time Personal“, einem neuen Format mit Anke Kopp (Community Management) und Bettina Schweizer (Servicebereich Personal), einladen.

Das neue Format „FAQ-Time Personal“ greift häufig nachgefragte Themen aus der Mitgliederberatung auf, die für einen größeren Kreis von Mitgliedsorganisationen von Interesse sein könnten. Sie haben die Möglichkeit Fragen zu stellen, die gemeinsam im Kreise aller Teilnehmenden besprochen werden. Sie erhalten fachliche Auskünfte, haben aber auch die Möglichkeit Ihre Erfahrungen untereinander auszutauschen.

Aktuelle Termine:

  • Do. 28.04.2022, 15 - 16 Uhr, Thema: "TVöD VKA für Neuanwender" (Fragen zum Aufbau und zur Struktur des TVöD VKA und den einzelnen Regelungsinhalten sowie deren Umsetzung in der Praxis)

 

  • Do. 19.05.2022, 15 - 16 Uhr, Thema: "TVöD VKA - Inbezugnahme im Arbeitsvertrag" (Fragen zur Ausgestaltung und Formulierung in Arbeitsverträgen)

Gerne dürfen Sie bereits im Vorfeld Ihre Fragen an schweizer@paritaet-bw.de zur jeweiligen Veranstaltung einreichen, damit wir die zur Verfügung stehende Zeit bestmöglich für Sie nutzen können.

 

Anmelden können Sie sich direkt auf unserer Netzwerkseite unter der Rubrik "Netzwerk-Calls": https://paritaet-bw.de/netzwerke/netzwerk-personal

 

Die Veranstaltung ist kostenfrei und exklusiv für Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg.

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Fortbildungsangebote 

29
04
2022

Brunch-Time Personal: Die Rente
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09
05
2022

Netzwerk Personal: Personalleiter*innen Treffen
» Zur Anmeldung...

18
05
2022

Brunch-Time Personal: BEM in der Praxis
» Zur Anmeldung...

31
12
2022

Weitere Seminarangebote zum Arbeitsrecht/Recht
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31
12
2022

Seminarangebote zur Personalführung
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