Menschen mit Behinderung aktuell 22 / 2022

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22 / 2022
07.06.2022

Menschen mit Behinderung aktuell

Referate Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung, Sozialpsychiatrie, Frühförderung & Minderjährige mit Behinderung, Teilhabe am Arbeitsleben, EUTB-Stellen, Frühförderung/Kinder & Jugendliche mit Behinderung

Inhalt

»Aktuelles zur CORONA-Pandemie »Termine/Veranstaltungen »Aktuelles aus dem Gesamtverband »Aktuelle Infos »Aktuelles zum BTHG und zum RV SGB IX

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Newsletter des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie sowie Frühförderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.

 

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referat Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung sowie Referat Frühförderung & Minderjährige mit Behinderung) -  Urlaub von 7. Juni bis 10. Juni

Mobilfunk: 01578-1283839

E-Mail-Kontakt

 

Sven Reutner (Referat Sozialpsychiatrie)

Mobilfunk: 0179-4217568

E-Mail-Kontakt

 

Heike Händel (Referat Teilhabe am Arbeitsleben) - Urlaub von 7. Juni bis 10. Juni

Mobilfunk: 0176-48996844

E-Mail-Kontakt


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Infobriefe

Aktuelles zur CORONA-Pandemie 

Aktualisierte Corona-VO Krankenhaus+Pflege, Gültigkeit ab 4. Juni

Aktualisierte Corona-VO Krankenhaus+Pflege, Gültigkeit ab 4. Juni

ergänzend zur Vorabinformation des Sozialministeriums über die neue, aktualisierte Corona-VO Krankenhaus+Pflege können Sie nun über den nachfolgenden Link die Textfassung der ab 4. Juni gültigen Corona-VO Krankenhaus+Pflege einsehen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-vulnerable-einrichtungen/

Die Fachinfo mit der Vorabinfo des Sozialministeriums finden Sie hier nochmals im Wortlaut:
 

Das Ministerium informiert, dass die CoronaVO Krankenhäuser mit Wirkung zum 4. Juni 2022 dahingehend geändert wird, dass für die Beschäftigte in Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen medizinische Masken anstelle von FFP2-Masken tragen können. Die Träger der Einrichtungen können im Rahmen ihres Direktionsrechts beispielsweise bei Ausbruchsgeschehen oder lokal steigenden Inzidenzen das Tragen von FFP2-Masken anordnen. Bei der Versorgung von infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen bleibt es selbstverständlich schon aus Gründen des Arbeitsschutzes dabei, dass neben persönlicher Schutzausrüstung FFP2-Masken zu tragen sind.

Mit der Änderung der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zum 4. Juni 2022 trägt die Landesregierung einerseits der rückläufigen Tendenz bei den Corona-Infektionen in der Gesamtbevölkerung Rechnung; auf der anderen Seite wird mit dieser Maßnahme die besondere Belastung der Beschäftigten berücksichtigt, die sich aus dem Tragen von FFP2-Masken bei sommerlichen Temperaturen und langen Tragedauern erheblich verstärkt.

Aufgrund rechtlicher Anforderungen, die der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgestellt hat, erfolgt die Änderung der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen  - anders als Sie es während der Pandemie gewohnt waren - nicht im Wege der Notverkündung der Verordnung, sondern im Wege der Verkündung im Gesetzesblatt zum nächstmöglichen Termin am 3. Juni 2022. Die Verordnung tritt dann am 4. Juni 2022 zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft.

(Quelle: Dr. Andreas Vogelmann, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Referat 33 (Pflege) am 25.05.2022.)

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Telefonische Krankschreibung läuft zum 1. Juni aus

Telefonische Krankschreibung läuft zum 1. Juni aus

Ab dem 01. Juni 2022 wird eine telefonische Krankschreibung nicht mehr möglich sein. Als Voraussetzung für eine Krankschreibung gilt künftig somit wieder die Vorstellung in einer ärztlichen Praxis bzw. die Nutzung der Videosprechstunde, sofern die Erkrankung dies zulässt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt dies aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung. Gleichwohl könnten etwaige coronabedingte Sonderregelungen, wie auch die telefonische Krankschreibung, künftig bei Bedarf wieder aktiviert werden.

Für die Krankschreibung per Videosprechstunde gilt auch weiterhin: Versicherte, die der Praxis bisher unbekannt sind, können für bis zu 3 Kalendertage krankgeschrieben werden; Versicherte, die der Praxis bereits bekannt sind, für bis zu 7 Kalendertage. Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur dann möglich, wenn die vorherige Krankschreibung nach einer persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.

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Termine/Veranstaltungen 

20.09.14-15 Uhr: Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe - Teil 3

20.09.14-15 Uhr: Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe - Teil 3

Gern bieten wir Ihnen im Verlauf des Jahres 2022 immer wieder interessant Fachinputs - speziell zum Thema "Wirkung und Wirksamkeit in der EGH" an. Nach dem Auftakt hierzu im Februar mit Prof. Dr. Teubert und dem Input vom 1. Juli mit Herrn Ottmann folgt nun ein weiterer digitaler Vortrag mit Gelegenheit zum Austausch:

Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe – Ansätze und Erfahrungen des KVJS

Das derzeit noch laufende Projekt „Neue Bausteine 2019 – 2022“ des KVJS hat die neuen Anforderungen des SGB IX zur Wirksamkeit und Wirkungskontrolle im Fokus. Im Mittelpunkt dieser KVJS-Projektreihe steht aktuell die Entwicklung von Wirkindikatoren für die Eingliederungshilfe. An zwei Projektstandorten arbeiten Leistungserbringer, Leistungsträger und Menschen mit Behinderungen zusammen mit einer wissenschaftlichen Begleitung an dieser Entwicklung.....

 

Beachten Sie auch die digitale Veranstaltung "Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe - Teil 2" am 1. Juli von 11-12 Uhr mit Herrn Ottmann - zur Veranstaltung und Anmeldung geht es hier: https://paritaet-bw.de/leistungen-services/veranstaltungen/wirkung-und-wirksamkeit-der-eingliederungshilfe-teil-2

» weiter zur Veranstaltung und zur Anmeldung "Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe - Teil 3"

Save the date: Landesweites Forum Bedarfsermittlung am Freitag, 14.10.2022, 09:30 - 16:30 Uhr, im Haus der Wirtschaft in Stuttgart

Save the date: Landesweites Forum Bedarfsermittlung am Freitag, 14.10.2022, 09:30 - 16:30 Uhr, im Haus der Wirtschaft in Stuttgart

Gerne möchten wir Sie schon jetzt auf die gemeinsam von der LAGÖFW, der Interessensvertretung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und dem Sozialministerium organisierte Veranstaltung „Landesweites Forum Bedarfsermittlung“ hinweisen.

Diese findet am Freitag, den 14. Oktober 2022, von 09:30 bis 16:30 Uhr im Haus der Wirtschaft in Stuttgart statt.

 

In Anlage senden wir Ihnen das „Save the date“ mit Angaben zu den geplanten Inhalten und Zielen der Veranstaltung und laden Sie ein, sich bereits heute den Termin in Ihrem Kalender vorzumerken.

 

Die LAGÖFW würde sich freuen, Sie im Oktober begrüßen zu dürfen.

» weiter zu den Informationen zur Veranstaltung

SAVE-THE-DATE: 8. Juli 14-16 Uhr digital Experten-Hearing Pandemiemanagement in Pflege und Eingliederungshilfe im Herbst/Winter 2022/2023

SAVE-THE-DATE: 8. Juli 14-16 Uhr digital Experten-Hearing Pandemiemanagement in Pflege und Eingliederungshilfe im Herbst/Winter 2022/2023

Gern weißen wir Sie hiermit auf eine Vorankündigung aus dem Sozialministerium Baden-Württemberg hin (Quelle Mail Dr Vogelmann 03.06.2022):

 

"Bereits heute möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ein virtuelles

 

Experten-Hearing zum Pandemiemanagement in der Pflege und Eingliederungshilfe

am 8. Juli 2022 von 14:00 bis 16:00 Uhr

durchführen wird.

 

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Pflege- und Eingliederungshilfepraxis, dem Infektionsschutz und der Wissenschaft sowie Interessenvertretungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und mit Behinderungen wird Herr Minister Manne Lucha MdL aufbauend auf den Erfahrungen von über zwei Jahren Corona-Pandemie diskutieren, welche Maßnahmen zum Schutz besonders vulnerabler Personen im Herbst und Winter 2022/2023 zu ergreifen sind. Ein besonderer Fokus soll dabei auf der Frage liegen, wie Infektionsschutzmaßnahmen mit dem Anspruch der Betroffenen auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe in Einklang zu bringen sind.

 

Das Experten-Hearing können alle Interessierten per Live-Stream im Internet verfolgen. Über eine Chat-Funktion besteht die Möglichkeit, Fragen an die Diskutierenden zu richten.

 

Wir laden Sie ein, sich den Termin für das Experten-Hearing schon heute vorzumerken. Eine gesonderte Einladung mit Zugangslink folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Vogelmann

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Aktuelles aus dem Gesamtverband 

Programm zum „Vorfahrt für Gemeinnützigkeit – Not For Profit-Gipfel 2022“ veröffentlicht

Programm zum „Vorfahrt für Gemeinnützigkeit – Not For Profit-Gipfel 2022“ veröffentlicht

Das Programm „Vorfahrt für Gemeinnützigkeit – Not For Profit-Gipfel 2022“ steht ab jetzt zur Verfügung. Die Veranstaltung findet online am 1. Juli 2022 statt. Sie ist Teil der Themenoffensive „#EchtGut – Vorfahrt für Gemeinnützigkeit“ des Paritätischen Gesamtverbandes.

Das Streben nach Gewinn und der Markt als Ordnungsprinzipien prägen zentrale Bereiche unserer Gesellschaft: die Soziale Arbeit, das Gesundheitssystem, den Klimaschutz, den Wohnungsmarkt, die Mobilität, die Landwirtschaft u.v.m. Ein auf dem Markt beruhendes Wirtschaften strebt jedoch nach der Gewinnmaximierung für Einzelne und nicht nach der Versorgung der Bedürfnisse aller. Ein überlastetes Gesundheitssystem, hohe Mieten, niedrige Löhne und ein unzureichender Klimaschutz sind die Folgen.

Auf dem Gipfel kommen wir mit Expert*innen in den Austausch, zeigen eine alternative, am Gemeinwohl orientierte Form der Daseinsvorsorge und des Wirtschaftens auf und stellen die Folgen eines auf profitorientierten Handelns auf verschiedene Lebensbereiche dar.

Es gibt vielfältige Inputs, Workshops, ein Podiumsgespräch und Raum zum Beteiligen. Mit dabei sind u.a. Dr. Justin Kadi (TU Wien), Antje von Broock, Rolf Rosenbrock, Dr. Melanie Weber-Moritz und Dr. Ulrich Schneider und Dr. Dierk Hirschel.

Das Programm steht hier zur Verfügung.

Sie können sich hier zur Veranstaltung anmelden.


Weitere Informationen zum Gipfel finden Sie hier: www.not-for-profit-gipfel.de

Partner der Veranstaltung sind der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Deutsche Mieterbund.

Die Veranstaltung ist Teil der Themenoffensive „#Echt Gut – Vorfahrt für Gemeinnützigkeit“ des Paritätischen Gesamtverbands.

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Aktuelle Infos 

Empfehlungen des Deutschen Vereins für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe

Empfehlungen des Deutschen Vereins für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe

Der Deutsche Verein hat seine "Empfehlungen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen" überarbeitet und veröffentlicht. Die Empfehlungen sollen bei der Anwendung des Rechts helfen und zu einer einheitlichen Rechtsanwendung beitragen. Die Kenntnis der Empfehlungen ist hilfreich in der Beratungspraxis....

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Online-Umfrage Mundgesundheit

Online-Umfrage Mundgesundheit

wir möchten einer Bitte der Hochschule Neu-Ulm nachkommen und Ihnen eine Online-Umfrage für die Internet-Plattform zum Thema Mundgesundheit in der Pflege zusenden:

 

Zusammen mit Experten aus Pflege und Zahnmedizin entwickelt die Hochschule Neu-Ulm eine internetbasierte Informations- und Schulungsplattform zu allen wichtigen Fragen rund um die Mundgesundheit in der Pflege. Das Projekt mund-pflege wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

 

Gern können Sie die Online-Umfrage an Ihre Verteiler weiterleiten, damit möglichst viele Erfahrungen und Wünsche in die Entwicklung der Plattform aufgenommen werden können.

 

Die Umfrage ist bis zum 30.06.2022 freigeschaltet.

 

Hier geht es zur Umfrage:

https://umfrage.hs-neu-ulm.de/limesurvey/index.php/858668?lang=de <https://umfrage.hs-neu-ulm.de/limesurvey/index.php/858668?lang=de>

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der angehängten PDF-Datei.

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Aktuelles zum BTHG und zum RV SGB IX 

Infoschreiben final AG LE zur AG Minderjährige der VK SGB IX SBBZ_Schulkindergärten

Infoschreiben final AG LE zur AG Minderjährige der VK SGB IX SBBZ_Schulkindergärten

Betreff: Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag SGB IX für die privaten SBBZ mit und ohne Internat (Schulkindergärten, Schulen, berufliche Schulen)
Bezug: bisherige Leistungstypen I.3.x sowie I.4.1/2

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

 

die Umsetzung des BTHG, genauer gesagt des SGB IX, in Baden-Württemberg ist – wie Sie alle wissen - nicht einfach. Mit dem vorliegenden Landesrahmenvertrag SGB IX sind im Wesentlichen die Belange von Erwachsenen konkretisiert worden. Im Bereich der Kinder- und Jugendlichen haben bisher ausschließlich Gespräche zum besonderen Wohnformen stattgefunden. Für die privaten SBBZ mit und ohne Internat (Schulkindergärten, Schulen, berufliche Schulen) haben bisher noch keine Verhandlungen stattgefunden. Zudem lassen sich aus den zuvor genannten Bereichen die bisherigen Themenstellungen bzw. Regelungen nicht einfach auf den Bereich der priv. SBBZ übertragen. Entsprechend gibt es noch keine geeinten Verfahrensabläufe bzw. Dokument­vor­la­gen auf Landesebene, an denen sich die privaten SBBZ mit und ohne Internat (Schulkindergärten, Schulen, berufliche Schulen) orientieren könnten.

Folgende Schritte sind nun bis Mitte September 2022 angedacht. Deren Realisierung wird maßgeblich vom politischen Prozess abhängen, so dass eine verbindliche Aus­sage derzeit leider nicht möglich ist.

  • Klärung des Zugangs/ der Bedarfsermittlung für die Zukunft unter Berücksich­ti­gung des bisher gängigen Verfahrens der Abstimmung zwischen Staatlichen Schulämtern und den Trägern der Eingliederungshilfe
  • Erarbeitung einer allgemeinen Muster-Vorlage zur Erstellung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen für
    1. private SBBZ mit Internat bezogen auf den ehem. LT I.3.x sowie im Anschluss daran
    2. private SBBZ mit und ohne Internat bezogen auf die ehem. LT I.4.1/I.4.2 inklusive Schulkindergärten.

 

In Anbetracht dessen, dass Sie als Träger trotz der bislang ungeklärten Situation bis Ende des Jahres zu Verhandlungen aufgefordert haben sollten, möchten wir Ihnen gerne schon heute einige Anregungen geben, wie Sie sich bereits jetzt schon auf den Umstellungsprozess im Herbst vorbereiten können.

Aus unserer Sicht lassen sich - unabhängig des noch ausstehenden politischen Prozesses - insbesondere die Komponenten von Leistungsbeschreibung, Struktur- und Qualitätssicherung sowie Gewaltschutz bereits jetzt gut erarbeiten.

 

Leistungsbeschreibung

Zu beachten ist, dass gem. § 12 Abs. 2 LRV SGB IX die Musterleistungsverein­ba­rung „Soziale Teilhabe – Besondere Wohnform“ im Bereich der privaten SBBZ mit und ohne Internat (Schulkindergärten, Schulen, berufliche Schulen) keine Anwendung findet.

Als schulische Einrichtungen erbringen private SBBZ mit und ohne Internat (Schulkindergärten, Schulen, berufliche Schulen) Leistungen zur Teilhabe an Bildung gem. § 112 SGB IX. Die Vorgaben des § 134 Abs. 1, 2 SGB IX i.v.m. § 12 LRV SGB IX bieten hier die Grundlage entsprechender Leistungsbeschreibungen. Da es sich bei privaten SBBZ um schulische Einrichtungen in privater Trägerschaft handelt, empfiehlt es sich, zusätzlich zu SGB IX und LRV SGB IX weitere gesetz­liche Grundlagen zu berücksichtigen, insbesondere das Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG B-W), das Privatschulgesetz (PSchG B-W) sowie die Verordnung über sonderpädagogische Bildungsangebote (SBA-VO).

 

Allgemein ist zu beachten, dass EGH-Leistungen zur Teilhabe an Bildung (gem. §112 SGB IX) in direkter Wechselwirkung mit dem Anspruch auf eben diese Bildung im Rahmen eines sonderpädagogischen Bildungsangebotes stehen.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind somit naturgemäß eng mit den allgemeinen Zielen schuli­scher Bildung (gem. Förderschwerpunkten, Bildungsgängen, Lehrplänen etc.) ver­knüpft und lassen sich nicht zusammenhanglos betrachten. Entsprechend bietet sich an, auch EGH-Leistungen mit Bezug zum schulischen Kontext darzustellen.

Dennoch ist unbedingt und stets darauf zu achten, dass keine originär schulischen Leistungen, welche über das Land zu finanzieren sind, beschrieben werden. Es sind ausschließ­lich Leistungen, die in den Bereich der EGH fallen und über diese zu finanzieren sind, in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen.

 

Struktur- /Qualitätssicherung und Gewaltschutz

Die Qualitäts- und Wirksamkeitsprüfung obliegt im schulischen Bereich vorrangig der zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Entsprechend ist zu beachten, dass ausschließ­lich für die EGH-Leistungen darüber hinaus § 128 SGB IX i.V.m. § 37 LRV maß­geb­lich ist und entsprechende Ausführungen nur in diesem Kontext zutreffend sind. Zur Strukturqualität gehört, dass der Leistungsanbieter über eine Gewaltschutzkon­zep­tion verfügt.

 

Wir empfehlen Ihnen, zeitnah mit den entsprechenden Vorbereitungen hinsichtlich der Konzeption des Leistungsangebots, der Struktur- und Qualitätssicherung sowie dem Gewaltschutzkonzept zu beginnen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen einschlägige Muster und Handreichungen jeweils zur Verfügung, sobald diese uns vorliegen.

 

 

Verfasst von:
AG der Leistungserbringer zur AG Minderjährige der Vertragskommission SGB IX

 

Innerhalb der LIGA haben sich jeweils eine adhoc-Ag zu den besonderen Wohnformen für Minderjährige sowie zur Umstellung Schulkindergärten gegründet, die jeweils an Mustervorlagen der LIGA arbeiten. Der Paritätische ist hieran sowohl über den Fachbereich sowie über Mitgliedsorganisationen beteiligt. Über Ergebnisse informieren wir Sie natürlich umgehend, sobald diese vorliegen.

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