Menschen mit Behinderung aktuell 26 / 2022

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26 / 2022
11.07.2022

Menschen mit Behinderung aktuell

Referate Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung, Sozialpsychiatrie, Frühförderung & Minderjährige mit Behinderung, Teilhabe am Arbeitsleben, EUTB-Stellen, Frühförderung/Kinder & Jugendliche mit Behinderung

Inhalt

»In eigener Sache »Aktuelle Infos

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Newsletter des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie sowie Frühförderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung.

 

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referat Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung sowie Referat Frühförderung & Minderjährige mit Behinderung)

Mobilfunk: 01578-1283839

E-Mail-Kontakt

 

Sven Reutner (Referat Sozialpsychiatrie)

Mobilfunk: 0179-4217568

E-Mail-Kontakt

 

Heike Händel (Referat Teilhabe am Arbeitsleben)

Mobilfunk: 0176-48996844

E-Mail-Kontakt


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Infobriefe

In eigener Sache 

Sommerurlaubszeiten des Fachbereichs Menschen mit Behinderung

Sommerurlaubszeiten des Fachbereichs Menschen mit Behinderung

Für Ihre Planung möchten wir an dieser Stelle bereits über die urlaubsbedingten Abwesenheiten der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Menschen mit Behinderung während der Sommerferienzeit informieren:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referat Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung sowie Referat Frühförderung & Minderjährige mit Behinderung): 13.08. - 04.09.2022

Sven Reutner (Referat Sozialpsychiatrie): 01.08.22 - 21.8.22

Heike Händel (Referat Teilhabe am Arbeitsleben): 25.07.-12.08.

Aktuelle Infos 

Neufassung Merkblatt_Entschaedigung_Menschen mit Behinderung

Neufassung Merkblatt_Entschaedigung_Menschen mit Behinderung

Vor einiger Zeit hat das Sozialministerium BW auf ein Merkblatt mit Informationen für „Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Eltern und Arbeitgeber zu Entschädigungsansprüchen nach §§ 56 bis 58 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei Schließung der Einrichtung oder bei Absonderungsanordnungen gegenüber Menschen mit Behinderung" hingewiesen.

Beiliegend übersenden wir die Neufassung zu Ihrer Kenntnis. Dieses ist auch auf der Homepage des Sozialministeriums BW zu finden.

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Anpassung der Fördersystematik im Lebensbereich Wohnen bei der Aktion Mensch zum 01.07.2022

Anpassung der Fördersystematik im Lebensbereich Wohnen bei der Aktion Mensch zum 01.07.2022

Die Anpassung der Fördersystematik im Lebensbereich Wohnen bei Aktion Mensch startet in der aktualisierten Fassung zum 01. Juli 2022.

Ab dem 1. Juli 2022 gelten die folgenden vier Förderprogramme:  

  •  „Selbstbestimmtes Wohnen“: Die bisherigen Förderprogramme „Neue Wohnformen entwickeln“ und „Wege zum selbstbestimmten Wohnen“ wurden in diesem neuen Förderprogramm zusammengeführt und weiterentwickelt. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis 300.000 Euro, Projektförderung bis 50.000 Euro oder eine Anschubförderung bis zu 300.000 Euro beantragt werden.
  •  “Wohnen 2 bis 8 Personen”: Das Förderprogramm ist eine Weiterentwicklung des Programms “Wohnen 3 bis 8 Personen” und löst dieses ab. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis zu 300.000 Euro und eine Projektförderung bis zu 20.000 Euro beantragt werden.
  •  "Wohnen für 9 bis 16 Personen“: Das Förderprogramm ist angepasst worden und gilt künftig ausschließlich für ein inklusives Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis 120.000 Euro und eine Projektförderung bis zu 20.000 Euro beantragt werden.
  • "Zeitlich begrenztes Wohnen": Das Förderprogramm bleibt in der aktuellen Fassung bestehen. Hier kann für jedes Vorhaben ein Zuschuss bis zu 300.000 Euro beantragt werden.


Weitere Angaben über die Förderbedingungen finden sie unter: www.aktion-mensch.de

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Fach- und Koordinierungsstelle UstA | Newsletter Ausgabe 03

Fach- und Koordinierungsstelle UstA | Newsletter Ausgabe 03

mit dem Newsletter (bitte anklicken) vom 06.07.22 der Fach- und Koordinierungsstelle UstA erhalten Sie Informationen rund um die Angebote zur Unterstützung im Alltag in der Corona-Krise sowie Hinweise zu einem neuen Veranstaltungsformat und Beratungsangebot.

Dies betrifft in vielen Fällen Angebote der FED-/Offene Hilfen-Dienste.

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InklusionsGuides: Ausschreibung für Studentinnen und Absolventinnen mit Behinderung und Arbeitgeber*innen

gern leiten wir die nachfolgenden Informationen zum Thema "InklusionsGuides: Ausschreibung für Studentinnen und Absolventinnen mit Behinderung und Arbeitgeber*innen" , die wir von Frau Fischer (Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen) erhalten haben an Sie weiter. Gern können Sie diese in Ihren Einrichtungen weitergeben:

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